Antrag zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingärten
Voraussetzungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit:
Eintrag im Vereinsregister
regelmäßige Prüfung der Geschäftsführung
Satzung liegt vor und bestimmt, dass
die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,
erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und
bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen für kleingärtnerische Zwecke verwendet wird.
Für die Prüfung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind folgende Unterlagen beim Sachgebiet Landwirtschaft des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft einzureichen:
Auszug aus dem Vereinsregister
aktuelle Satzung
Niederschrift über die Mitgliederhauptversammlung der letzten drei Jahre
Rechenschaftsbericht der letzten drei Jahre
Kassenbericht der letzten drei Jahre
Veranstaltungsplan der letzten drei Jahre
die aktuelle fiskalische Anerkennung
Es fallen keine Gebühren an.
Die Größe des Kleingartens soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein und es muss eine kleingärtnerische Nutzung und Bewirtschaftung nach Satzung vorliegen. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.
Eine Laube im Kleingarten ist in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachten Freisitzes zulässig. Diese darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.