Bildung & Schulen

Moderne Einrichtungen sichern Jung und Alt ein breites Bildungsangebot ab: Schüler können aus 24 Grundschulen, 9 Oberschulen und 3 Gymnasien wählen. Der Landkreis ist neben den Gymnasien Träger von 3 Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ und 2 Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Ein ausgebautes Netz für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen steht ebenfalls zur Verfügung.

 

Für die berufliche Ausbildung unterhält der Landkreis das „Oberstufenzentrum Lausitz“ mit Abteilungen im SeeCampus Niederlausitz in Schwarzheide, Sedlitz und Lauchhammer.

 

Auch private Träger bieten ein umfangreiches Aus- und Weiterbildungsprogramm an. Für den 2. Bildungsweg und die musikalische Erziehung stehen die Angebote der gemeinsamen Einrichtung Kreisvolkshochschule/Kreismusikschule OSL bereit.

 

Mit 9.000 Studierenden ist die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg die zweitgrößte Hochschule und die einzige technische Universität des Landes Brandenburg. Studierende aus mehr als 100 Ländern der Welt erfahren an drei modern und technisch hochwertig ausgestatteten Standorten eine qualitativ hochwertige Lehre mit einer ausgezeichneten Betreuung.

 

Aktuelles / Hinweise / Informationen:

 

Ausstattungsprogramm für mobile Endgeräte

 

Aufgrund des eingeschränkten Schulbetriebs haben der Bund und das Land Brandenburg ein Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte beschlossen, um die Schülerinnen und Schüler beim digitalen Lernen zu unterstützen.

 

Zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte verleiht der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in seiner Funktion als Schulträger mobile Endgeräte (Notebooks) an Schülerinnen und Schüler mit sozialen oder wirtschaftlichen Nachteilen. Die Notebooks werden auf Antrag zunächst für ein Schuljahr verliehen.

 

Antrag Ausstattungsprogramm

 

Vorrangig antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte mit einem besonderen Bedarf. Der Bezug folgender Leistungen stellt einen besonderen Bedarf dar:

  1. Leistungen nach SGB II/ SGB VIII/ SGB XII
  2. Bildungs- und Teilhabeleistungen
  3. Wohlgeldleistungen
  4. Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Es können jedoch auch Anträge gestellt werden, wenn keine Sozialleistungen bezogen werden. Dann ist kurz zu begründen, warum ein Leihgerät benötigt wird.

 

Schülerinnen und Schüler folgender Bildungseinrichtungen können einen Antrag auf ein Leihgerät stellen:

  • Friedrich-Engels-Gymnasium Senftenberg
  • Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide
  • Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau
  • Oberstufenzentrum Lausitz
  • Zweiter Bildungsweg der Kreisvolkshochschule OSL
  • Förderschule „Marianne Seidel“ Senftenberg
  • Förderschule „Hand in Hand“ Senftenberg
  • Förderschule „Lernen“ Lübbenau
  • Förderschule „geistige Entwicklung“ Lübbenau

 

Der unterschriebene Antrag inklusive Anlagen ist einzureichen

 

per Post an:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Schulverwaltungs- und Kulturamt

Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg

 

per E-Mail an:

 


 

Berufliche Qualifizierung zum staatlich geprüften Techniker am OSZ Lausitz in Schwarzheide

 

Berufliche Qualifizierung zum staatlich geprüften Techniker am OSZ Lausitz in Schwarzheide