Schülerbeförderung

04.07.2023: Aktuelle Info zum Schülerfahrausweis

Information der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz und des Schulverwaltungs- und Kulturamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

Schülerfahrausweis 

 

Sehr geehrte Eltern und Schüler,

 

die derzeit ausgegebenen elektronischen Fahrausweise sind bis zum 31.07.2023 gültig. Aufgrund technischer Umstellungen zum Schuljahreswechsel 2023/2024 ist es notwendig, dass alle Fahrschüler die VBB-fahrCard spätestens am letzten Schultag abgeben müssen. Voraussichtlich wird dies ab dem Schuljahr 2024/2025 nicht mehr notwendig sein.

 

Neu ist ab dem Schuljahr 2023/2024, dass durch die Einführung des Deutschlandtickets, Schüler Anspruch auf dieses Ticket haben, wenn der Tarifpreis Ihrer derzeitigen Berechtigung über dem Preis des Deutschlandtickets liegt. Zu erkennen ist das Ticket am Deutschlandticket- Logo neben dem Logo der VG OSL.

 

Die Chipkarten werden am letzten Schultag, wie zwischen dem Schulverwaltungs- und Kulturamt, den Schulen und der VGOSL mbH abgestimmt, durch die betreffenden Schulen eingesammelt, und dann wie gewohnt, am Schuljahresanfang wieder ausgeteilt.

 

Darauf hinzuweisen ist, dass bei einem Wechsel von den Jahrgangsstufen 6 auf 7 und 10 auf 11 bzw. bei einem Schulwechsel, rechtzeitig, vor Schuljahresbeginn, ein neuer Antrag zur Schülerbeförderung bei dem Schulverwaltungs- und Kulturamt, Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg, zu stellen ist (den Antrag finden Sie unter https://www.osl-online.de/seite/284653/Sch%C3%BClerbef%C3%B6rderung.html)

 

Bitte beachten Sie, dass auch alle Schulabgänger die VBB-fahrCard abgeben müssen.

 

Die Fahrschüler dürfen am letzten Schultag (12.07.2023) bei der Heimfahrt den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ohne vorhandenen Fahrausweis nutzen.

 

Schüler, welche ihre VBB-fahrCard nicht bis zum letzten Schultag abgegeben haben und ihre Karte für das neue Schuljahr benötigen, müssen spätestens bis zum 31.07.2023 ihre Berechtigung zwingend verlängern lassen. Bitte suchen Sie dazu unsere Geschäftsstelle in der Roßkaupe 10 in 01968 Senftenberg auf.

 

Achtung: Nach Ablauf der Berechtigung (31.07.2023) ist die Karte automatisch gesperrt!

 

Sollte die VBB-fahrCard nicht zu den oben genannten Fristen vorliegen, gilt diese als Verlust, oder liegt eine Beschädigung der Chipkarte durch Eigenverschulden vor, wird in beiden Fällen ein Entgelt laut VBB-Tarif in Höhe von 10,00 € beziehungsweise 20,00 € für die Ausstellung einer Ersatzkarte fällig.

 

Wir weisen darauf hin, dass laut VBB-Tarifvereinbarung vom 01.04.2023 (Teil B, Absatz 5.2.5, Anlage 5 Teil 10.5) die Chipkarte innerhalb von 10 Tagen nach Gültigkeits-/ Vertragsende an das vertragsführende Verkehrsunternehmen (VG OSL mbH) zurückzugeben ist.

 

Für Rückfragen bezüglich der Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Schulverwaltungs- und Kulturamt in Senftenberg (Infos und Anträge auch online unter https://www.osl-online.de/seite/284653/Sch%C3%BClerbef%C3%B6rderung.html). Weitere Informationen zur Ausgabe der Schülerfahrausweise finden Sie unter www.vgosl.de/Infos, Aktuelle Informationen.

 

Der diesjährige Fahrplanwechsel tritt ab Sonntag, 27. August 2023, in Kraft. Zum kommenden Schuljahresbeginn am 28.08.2023 wird es – speziell auf Fahrten, die insbesondere der Schülerbeförderung dienen – notwendigerweise zu Fahrplanänderungen kommen. Jede einzelne Änderung ist im Vorfeld zwischen dem Träger der Schülerbeförderung, dem Landkreis OSL, und der VG OSL hinsichtlich Notwendigkeit und Umsetzbarkeit abgestimmt.

 

Anträge und Dokumente

 

>>> Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten laut Satzung

>>> Abrechnungsformular

>>> Antrag Zeitkarte (ab 01/2023)

>>> Antrag Schülerspezialverkehr

 

Zur Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ab 08/2021 gelangen Sie >>> HIER


Informationen zur Schülerbeförderung nach der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

 

Bei Fragen zur Schülerbeförderung stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Schülerbeförderung zu den angegebenen Sprechzeiten gern zur Verfügung.

 


 

Wer kann Leistungen beantragen?

 

Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen, der Oberstufenzentren und der Ersatzschulen, die ihre Wohnung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz haben. Als Wohnung gilt der melderechtlich erfasste Aufenthaltsort des Schülers.

 

Bei Schülern, die auf Grund von Maßnahmen der Jugendhilfe Heimerziehung oder Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie erhalten, muss der melderechtlich erfasste Aufenthaltsort der Personensorgeberechtigten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sein.
Anspruchsberechtigt sind neben den Schülern auch deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, soweit die anspruchsberechtigten Schüler nicht volljährig sind.

 

Anspruch auf Beförderung bzw. Erstattung der Fahrtkosten besteht für die anspruchsberechtigten Schüler, wenn der einfache Schulweg


a) für Schüler der Jahrgangsstufe 1 - 6 mindestens 2 km
b) für Schüler der Jahrgangsstufe 7 - 10 mindestens 3,5 km
c) für Schüler ab Jahrgangsstufe 11 und für Schüler des OSZ mindestens 5 km beträgt.

 

Die Beförderung von anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern, die aus gesundheitlichen Gründen die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen können oder wo die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht machbar oder zumutbar ist, erfolgt mit einem Schülerspezialverkehr.

 


 

Wie erfolgt die Antragstellung?

 

Die Übernahme von Schülerfahrtkosten kann durch Ausgabe einer Zeitkarte oder durch Erstattung der Fahrtkosten erfolgen.

 

Schülerfahrtkosten werden auf Antrag übernommen. Der Antrag ist in der Regel für die Dauer eines Bildungsganges einmal zu stellen. Ein erneuter Antrag ist dann erforderlich, wenn sich der Wohnsitz des Schülers ändert, der Schüler die Schule wechselt oder die Beförderungsart sich ändert.

 

Fahrtkosten werden ab dem Monat der Antragstellung erstattet, eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Es handelt sich bei dieser Frist um eine Ausschlussfrist, für die das Datum des Antragseinganges beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz maßgebend ist.

 

Die Erstattung von Fahrtkosten erfolgt mit einer Abrechnung unter Nachweis der entstandenen Fahrtkosten für den Schulweg gemäß §§ 7 und 8. Wurden Abonnenten- bzw. Jahreskartenverträge abgeschlossen, sind die Kopien der Verträge sowie Kopien der Zahlungsbelege vorzulegen. Die Erstattung von Fahrtkosten erfolgt monatlich oder quartalsweise.

 

Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie mit allen notwendigen Unterlagen per Post übersenden.

 


 

Welche Fristen sind zu beachten?

 

Die vollständigen Unterlagen, d.h. die Abrechnung mit den Originalbelegen, sind bis zum letzten Tag des Folgemonats bei monatlicher Abrechnung oder bei quartalsweiser Abrechnung bis zum letzten Tag des auf das Quartal folgenden Monats einzureichen. Für die Berechnung der Frist ist der Monat maßgeblich, auf welchen der letzte Tag der Gültigkeit der Fahrkarte fällt. Diese Fristen sind Ausschlussfristen, für die das Datum des Eingangs der Abrechnungsunterlagen beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz maßgebend ist.
Fahrtkostenerstattungen aufgrund später eingehender Abrechnungen sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch eine Fahrtkostenerstattung für Zeiten unentschuldigten Fehlens.

 

Anträge auf eine Zeitkarte für die Schülerbeförderung sind bis 30. April des Jahres zu stellen. Für Schülerinnen und Schüler der 7. und 11. Klassen gilt der 10. Kalendertag nach Erhalt des Aufnahmebescheides als Abgabetermin.