Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung gültig ab 01.01.2025
Gebührensätze des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gültig ab 01.01.2025
für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen je Tier bei Hausschlachtungen/gewerblichen Schlachtungen
aufgrund der Gebührenordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV) – zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2024
| Rinder, einschließlich Kälber | Schweine, einschließlich Ferkel | Einhufer | Schafe und Ziegen | Hauskaninchen und Hasen | Erlegtes Haarwild | Gehegewild | Gehegewild Schlachttier-untersuchung |
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Schlachttier- und Fleisch-
untersuchung | 32,50 € 48,75€ 65,00€ | 20,60 € 30,90€ 41,20€ | 40,00 € 60,00€ 80,00€ | 19,00 € 28,50€ 38,00€ | / | / | / | 22,40 € 33,60€ 44,80€ |
Nur Fleisch- untersuchung | 28,40 € 42,60€ 56,80€
| 18,90 € 28,35€ 37,80€
| 34,50€ 51,75€ 69,00€
| 17,70 € 26,55€ 35,40€
| | 17,10 € 25,65€ 34,20€ | 17,10 € 25,65€ 34,20€ | |
Trichinen-untersuchung per | Digestion | / | 12,20 € | 12,20 € | / | / | 10,00 € | 10,00 € | / |
Kompression | / | 16,30 € 24,45€ 32,60€ | 16,30 € 24,45€ 32,60€ | / | / | / | / | / |
Kann die Untersuchung nicht durchgeführt werden, weil die beabsichtigte Schlachtung nicht zu der gemeldeten Zeit ausgeführt wurde, so ist die Gebühr für das angemeldete Tier, bei Tieren verschiedener Art das Tier mit dem höchsten Gebührensatz, in Höhe von 50% zu entrichten.
Probenentnahme für Rückstandsuntersuchungen aufgrund eines begründeten schwerwiegenden Verdachtes je Tier | 15,60 € |
Probenentnahme für sonstige Untersuchungen (z.B. bakteriologische Fleischuntersuchungen, Kochproben) je Tier | 22,10 € |
Probenentnahme im Rahmen der Diagnostik von BSE je Tier | 20,10 € |
an Werktagen zwischen 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr: | Gebührensatz erhöht sich um 50% |
an Samstagen nach 15.00 Uhr und an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen: | Gebührensatz erhöht sich um 100% |
Die Gebühren für Amtshandlungen gelten zu den regulären Untersuchungsbedingungen. Bei veränderten Untersuchungsbedingungen kann es zur Wahrung des Kostendeckungsprinzips zu Abweichungen in der Gebührenhöhe kommen.