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News-Ticker

 

Untere Jagd- und Fischereibehörde

Kontakt: Standort Jagd- und Fischereibehörde, Joachim-Gottschalk-Str. 36, 03205 Calau 

Telefon Erreichbarkeit & PostanschriftE-Mail 

Hinweis: Leistungen werden erst nach nach Eingang der fälligen Zahlung erbracht

Bitte beachten Sie: Leistungen der Jagd- und Fischereibehörde können erst nach Eingang der fälligen Zahlung erbracht werden. Die Zahlung durch Sie, als Antragsteller, erfolgt ausschließlich nach Erhalt des Gebührenbescheides und auf Grundlage der dort angegebenen Zahlungsinformationen.

Dies betrifft insbesondere folgende Leistungen:

  • die Ausstellung oder Verlängerung von Jagdscheinen

  • die Ausstellung von Fischereischeinen 

  • die Entrichtung der Fischereiabgabe

Eine Bearbeitung oder Aushändigung der entsprechenden Dokumente vor Zahlungseingang ist leider nicht möglich.

Wenn Sie Ihre Angelegenheit zeitnah erledigen möchten, empfehlen wir eine persönliche Vorsprache während der Sprechzeiten (Dienstag von 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr, sowie Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 – 17 Uhr). In diesem Fall kann Ihr Anliegen in der Regel direkt vor Ort bearbeitet werden.

 

Bitte beachten Sie auch: Bei persönlicher Vorsprache ist nur Kartenzahlung möglich. Barzahlungen werden nicht mehr angenommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Aktuelles zum Fischereiwesen

In OSL gibt es über 30 Angelgewässer. Das Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. bietet einen guten Überblick über zahlreiche Angelgewässer des Landes Brandenburg. Anglerinnen und Angler spielen eine wichtige Rolle im Schutz und Erhalt der Gewässer und der darin lebenden Fischbestände. Mit verantwortungsbewusstem Verhalten tragen Sie dazu bei, Gewässer und deren Ökosysteme für zukünftige Generationen zu bewahren und ein positives Bild des Angelns in der Gesellschaft zu fördern.

Voraussetzung für das Angeln in Brandenburg ist der Besitz bestimmter Dokumente, die abhängig von der Angelart variieren. Das Angeln ohne diese Dokumente gilt als Ordnungswidrigkeit oder Straftat und wird streng geahndet. 
 

Symbolbild_Angeln Senftenberger See_Bild Landkreis OSL_Sarah Werner

Informationen zur nächsten Fischereischeinprüfung (Anglerprüfung)

Wer in Brandenburg Raubfische angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Grundlage hierfür bildet eine bestandene Anglerprüfung.

 

Aktuell steht noch kein nächster Prüfungstermin fest. Wir informieren Sie an dieser Stelle zu gegebener Zeit zu einem nächsten Termin für die Anglerprüfung.

 

Insgesamt sind 60 Fragen aus den Prüfungsgebieten Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch sowie die Behandlung der gefangenen Fische im zweistündigen Multiple-Choice-Verfahren zu be-antworten. Auch über einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften, sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auskunft geben können. Eine Auswahl möglicher Prüfungsfragen sowie ein beispielhafter Online-Test für die Anglerprüfung stellt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg auf seiner Internetseite https://fischereischeintest.brandenburg.de/ bereit. 

 

Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme sind der Antrag auf Zulassung zur Anglerprüfung in Brandenburg (mit ersichtlicher Uhrzeit der entsprechenden Prüfung) und der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr. Diese sind schriftlich an die untere Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg oder an zu senden. Minderjährige müssen zusätzlich die schriftliche Einverständnis-erklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters vorweisen. 

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Frau Gutsche / Frau Weichert und Frau Laske unter (03541) 870-3492 / -3493 oder per E-Mail an .

 


Ergänzend wird darauf hinweisen, dass es im Land Brandenburg tätige Anglerprüfer gibt, welche durch das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zugelassen sind. Eine entsprechende Übersicht mit den Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/fischerei/anglerpruefung/# 

Fischereiabgabemarken 2026

Die Fischereiabgabemarken 2026 sind ab sofort verfügbar.

 

Zum 1. Januar 2026 tritt eine Änderung bezüglich der Entrichtung der Fischereiabgabe in Kraft. Dabei entfällt die Ausgabe der bisherigen „2,50er-Marken“ für Kinder und Jugendliche.

  • Künftig sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren vollständig von der Fischereiabgabe befreit. Damit entfällt auch die Pflicht, beim Erwerb von Angelkarten einen Nachweis über die entrichtete Abgabe zu erbringen (§ 13 Abs. 1 BbgFischG).

  • Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr zahlen ab 2026 – analog zu Erwachsenen – eine einheitliche Fischereiabgabe in Höhe von 12 Euro pro Kalenderjahr oder alternativ 40 Euro für fünf aufeinanderfolgende Jahre.

Bei eventuellen Nachfragen können Sie sich telefonisch unter Tel. 03573/870 -3492, -3493 oder per E-Mail an direkt an die untere Fischereibehörde wenden.
 

Fragen & Antworten zur Fischerei in OSL

 

Petri heil in OSL: mehr als 31 Gewässer laden zum Angeln ein

Welche Voraussetzungen gibt es für das Angeln in Brandenburg

Voraussetzung für das Angeln ist der Besitz bestimmter Dokumente, die abhängig von der Angelart variieren. Das Angeln ohne diese Dokumente gilt als Ordnungswidrigkeit oder Straftat und wird streng geahndet. 

 

Folgende Dokumente müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden:

Nachweiskarte mit gültiger Fischereiabgabemarke: Beleg für die Zahlung der Fischereiabgabe

  • gültig für ein Kalenderjahr

  • Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine Änderung bezüglich der Entrichtung der Fischereiabgabe. Dabei entfällt die Ausgabe der bisherigen „2,50er-Marken“ für Kinder und Jugendliche. Ab dem 01.01.2026 gilt:

    • Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind vollständig von der Fischereiabgabe befreit (Damit entfällt auch die Pflicht, beim Erwerb von Angelkarten einen Nachweis über die entrichtete Abgabe zu erbringen (§ 13 Abs. 1 BbgFischG)).

    • Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr zahlen ab 2026 – analog zu Erwachsenen – eine einheitliche Fischereiabgabe in Höhe von 12 Euro pro Kalenderjahr (alternativ 40,00 Euro für 5-Jahres-Marke).

  • erhältlich bei den Unteren Fischereibehörden, in Angelgeschäften, bei Fischereibetrieben 

 

Angelkarten: privatrechtliche Erlaubnis für das Befischen eines bestimmten Gewässers

Angelkarten sind für die Nutzung eines bestimmten Angelgewässers erforderlich und können folgende Varianten umfassen: Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten. Sie werden von Angelvereinen, Angelgeschäften, Fischereibetrieben oder Tourismusinformationen ausgegeben.
Die Angelkarten enthalten oft spezifische Regelungen wie Fangbeschränkungen, gewässerspezifische Schonzeiten oder andere Vorschriften, die von Anglern unbedingt einzuhalten sind.

 

Unterschied zwischen Friedfisch- und Raubfischangelei:

  • Friedfischangelei: erlaubt mit Fischereiabgabemarke und Angelkarte

  • Raubfischangelei: gültiger Fischereischein zusätzlich erforderlich, Ausstellung erfolgt nach bestandener Anglerprüfung 

 

Weitere Details können Sie in der offiziellen Informationsbroschüre des Landes Brandenburg einsehen: Angelfischerei in Brandenburg.

 

Weitere Informationen zur Angelfischerei in Brandenburg als auch zum Fischereirecht im Land Brandenburg, können hier abgerufen werden: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/land-und-ernaehrungswirtschaft/fischerei-und-angeln/

Welche ausgewiesenen Angelstellen gibt es in der Region?

In OSL gibt es über 30 Angelgewässer. Das Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. bietet einen guten Überblick über zahlreiche Angelgewässer des Landes Brandenburg. 

 Welche Schonzeiten gelten an den Gewässern und von wann bis wann darf geangelt werden?

Es gibt bestimmte Zeiten und Umstände, zu denen das Angeln verboten ist. Dies umfasst Schonzeiten für bestimmte Fischarten sowie besondere Regelungen in bestimmten Gebieten (bspw. Biosphärenreservat Spreewald), wie abweichende Schonzeiten und Mindestmaße, Sperrbereiche und ein Nachtangelverbot in den Schutzzonen. Die Schonzeiten und Mindestmaße sind der Anlage der Fischereiordnung des Landes Brandenburg  zu entnehmen.
Angelkarten können darüber hinaus noch gesonderte Schonzeiten und Mindestmaße für das jeweilige Gewässer festlegen, welche unbedingt zu beachten sind.

 Wie sollten sich Angler/Anglerinnen an den Angelstellen korrekt verhalten?

Angler und Anglerinnen sollten sich am Gewässer respektvoll und verantwortungsbewusst verhalten.

  • Fangregeln beachten

  • Umwelt respektieren

  • Rücksicht auf andere Angler

  • sichere Ausrüstung 

  • Ruhe und Geduld wahren

 Wem kann ich Fehlverhalten (Schwarzangeln)/verschmutzte Angelstellen melden?

Durch die zunehmende Beliebtheit des Hobbys, kommt es vermehrt zu Problemen, wie Verstößen gegen die Gesetze und Vorschriften oder Umweltschäden (Müll und andere Abfälle werden zurückgelassen, was die Gewässer und die umliegende Natur schädigt).

 

Beobachtungen und Verstöße können Sie melden:

  • Fehlverhalten: Beobachtungen über Fehlverhalten (z.B. "Schwarzangeln" an nicht erlaubten Gewässern/Stellen, ohne notwendige Angelkarte, ohne notwendige Fischereiabgabemarke, ohne notwendigen Fischereischein, Verschmutzung der Gewässer uvm.) melden Sie der Polizei oder der unteren Fischereibehörde des Landkreises OSL.

  • Illegale Müllentsorgungen: Anzeigen über illegal entsorgte Abfälle können bei allen Ordnungsämtern, dem Bürgerbüro des LK OSL (03573 870-0), direkt bei den Mitarbeitern der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des LK OSL () und auch bei der Polizei erstattet (https://polizei.brandenburg.de/) werden. Außerdem kann das Onlineportal Maerker (https://maerker.brandenburg.de/bb) dafür genutzt werden.

 Welche Strafen drohen bei Fehlverhalten? Was gilt für Kinder?  

  • Verfolgung der Ordnungswidrigkeit, der Fischwilderei oder des –diebstahls 

  • Für Kinder gelten dieselben Regelungen

Antrag auf Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit


 

Aktuelles zum Jagdwesen

Auch im aktuellen Jagdjahr steht für viele Jäger die Verlängerung ihres Jagdscheins an. Damit der Prozess weiterhin schnell und unkompliziert verläuft, weisen wir auf einige wichtige Punkte hin:

  • Persönliche Vorsprache: Die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines kann nur persönlich vor Ort erfolgen. Etwaige Ausnahmefälle sind vorab mit der unteren Jagdbehörde abzustimmen.

  • Frühzeitige Antragstellung: Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen wir, den Antrag zwischen Mitte Januar und Anfang März einzureichen. Eine frühere Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Zustimmung zur „Abfrage Waffenbehörde“ wurde bereits mit dem letzten Verlängerungsantrag erteilt.

  • Die Bargeldzahlung ist ab dem Jahr 2026 nicht mehr möglich

  • Vollständige Unterlagen erforderlich: Die Bearbeitung des Antrags kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. (Auflistung der Unterlagen unter dem Reiter Jagdscheinverlängerung 2026)

  • Bereits eingereichte, jedoch unvollständige Anträge werden aufbewahrt und nach Vorlage der fehlenden Unterlagen weiterbearbeitet.

  • Um Wartezeiten vor Ort zu verkürzen, vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Symbolbild_Jagd_Bild Canva

Jagdscheinverlängerung 2026

Jagdscheinverlängerungen können ab Mitte Januar 2026 bis Anfang März 2026 zu den bekannten Sprechzeiten (Dienstag von 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr, sowie Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 – 17 Uhr) durchgeführt werden.

Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung telefonisch an 03541 870-3492 oder per E-Mail an .

 

Bei der Vorsprache sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • gültige Versicherungsbestätigung einer ausreichend gedeckten Jagdhaftpflichtversicherung für den gewünschten Verlängerungszeitraum

  • aktuelles Passbild, falls alle Felder für die Verlängerung belegt sind und ein neues Dokument ausgestellt werden muss

  • optional, um die Wartezeiten zu verkürzen: ausgefüllter Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins (aktueller Antrag ist unter dem Reiter Anträge erhältlich)

  • Bezahlung vor Ort nur mit EC-Karte
     

Den entsprechenden Antragsvordruck finden Sie weiter unten zum Download.

Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen für die Jagd- und Fischereibehörde

Die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen für die Jagd- und Fischereibehörde wurde neu gefasst und tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Die Neufassung der Satzung finden Sie hier. Ein entsprechender Antragsvordruck ist unter dem Punkt Anträge/Formulare eingestellt.

>>> Anträge/Formulare für Jäger/Jägerinnen