Untere Jagd- und Fischereibehörde

Aktuelles zum Fischereiwesen
In OSL gibt es über 30 Angelgewässer. Das Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. bietet einen guten Überblick über zahlreiche Angelgewässer des Landes Brandenburg. Anglerinnen und Angler spielen eine wichtige Rolle im Schutz und Erhalt der Gewässer und der darin lebenden Fischbestände. Mit verantwortungsbewusstem Verhalten tragen Sie dazu bei, Gewässer und deren Ökosysteme für zukünftige Generationen zu bewahren und ein positives Bild des Angelns in der Gesellschaft zu fördern.
In Brandenburg ist das Angeln ab dem 8. Lebensjahr erlaubt. Voraussetzung dafür ist der Besitz bestimmter Dokumente, die abhängig von der Angelart variieren. Das Angeln ohne diese Dokumente gilt als Ordnungswidrigkeit oder Straftat und wird streng geahndet.
Informationen zur nächsten Fischereischeinprüfung (Anglerprüfung) am 12. August 2025
Wer in Brandenburg Raubfische angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Grundlage hierfür bildet eine bestandene Anglerprüfung.
Im Landkreis OSL finden die nächsten Prüfungen am Dienstag, den 12. August 2025, im Landratsamt Oberspreewald-Lausitz in Calau, Joachim-Gottschalk-Str. 36 statt.
Die Anglerprüfungen werden von der unteren Fischereibehörde des Landkreises durchgeführt und beginnen einmal um 9:30 Uhr sowie einmal um 15:00 Uhr. Anmeldungen sind bis zum 20. Juli 2025 möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf jeweils maximal 25 Personen beschränkt.
Insgesamt sind 60 Fragen aus den Prüfungsgebieten Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch sowie die Behandlung der gefangenen Fische im zweistündigen Multiple-Choice-Verfahren zu be-antworten. Auch über einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften, sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auskunft geben können. Eine Auswahl möglicher Prüfungsfragen sowie ein beispielhafter Online-Test für die Anglerprüfung stellt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg auf seiner Internetseite https://fischereischeintest.brandenburg.de/ bereit.
Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme sind der Antrag auf Zulassung zur Anglerprüfung in Brandenburg (mit ersichtlicher Uhrzeit der entsprechenden Prüfung) und der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr. Diese sind schriftlich an die untere Fischereibehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg oder an zu senden. Minderjährige müssen zusätzlich die schriftliche Einverständnis-erklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters vorweisen.
Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro (inklusive der Zeugniserteilung) und ist an unter Angabe des Verwendungszweckes an die
Sparkasse Niederlausitz
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
IBAN: DE56 1805 5000 3010 1000 50
BIC: WELADED1OSL
Verwendungszweck: 32.22000.6
zu überweisen.
Nach erfolgreich bestandener Anglerprüfung kann der Fischereischein mit dem ausgefüllten Antrag zur Erteilung eines Fischereischeins, eines gültigen Passbildes sowie dem Zeugnis zur bestandenen Anglerprüfung am gleichen Tag beantragt werden. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie den Fischereischein postalisch. Eine Bearbeitung am selben Tag vor Ort ist leider nicht möglich.
Alle Informationen zur Anmeldung der Anglerprüfung und entsprechende Antragsvordrucke stehen zudem auf der Internetseite der unteren Jagd- und Fischereibehörde des Landeskreises Oberspreewald-Lausitz bereit.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Frau Gutsche / Frau Weichert und Frau Laske unter (03541) 870-3492 / -3493 oder per E-Mail an .
Ergänzend wird darauf hinweisen, dass es im Land Brandenburg tätige Anglerprüfer gibt, welche durch das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zugelassen sind. Eine entsprechende Übersicht mit den Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/fischerei/anglerpruefung/#
Information zu den Fischereiabgabemarken 2025
Die Fischereiabgabemarken 2025 sind ab sofort verfügbar. Bei eventuellen Nachfragen zum Erwerb der Fischereiabgabemarken können Sie sich telefonisch unter Tel. 03573/870 -3492, -3493 oder per E-Mail an direkt an die untere Fischereibehörde wenden. Wir danken allen Interessenten für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
>>> Anträge/Formulare für Angler/Anglerinnen
Fragen & Antworten zur Fischerei in OSL
Welche Voraussetzungen gibt es für das Angeln in Brandenburg
In Brandenburg ist das Angeln ab dem 8. Lebensjahr erlaubt. Voraussetzung dafür ist der Besitz bestimmter Dokumente, die abhängig von der Angelart variieren. Das Angeln ohne diese Dokumente gilt als Ordnungswidrigkeit oder Straftat und wird streng geahndet.
Folgende Dokumente müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden:
Nachweiskarte mit gültiger Fischereiabgabemarke: Beleg für die Zahlung der Fischereiabgabe
gültig für ein Kalenderjahr
2,50 Euro für Kinder und Jugendliche (8-18 Jahre)
12,00 Euro für Erwachsene (alternativ 40,00 Euro für 5-Jahres-Marke)
erhältlich bei Unterer Fischereibehörde, in Angelgeschäften, bei Fischereibetrieben
Angelkarten: privatrechtliche Erlaubnis für das Befischen eines bestimmten Gewässers
Angelkarten sind für die Nutzung eines bestimmten Angelgewässers erforderlich und können folgende Varianten umfassen: Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten. Sie werden von Angelvereinen, Angelgeschäften, Fischereibetrieben oder Tourismusinformationen ausgegeben.
Die Angelkarten enthalten oft spezifische Regelungen wie Fangbeschränkungen, gewässerspezifische Schonzeiten oder andere Vorschriften, die von Anglern unbedingt einzuhalten sind.
Unterschied zwischen Friedfisch- und Raubfischangelei:
Friedfischangelei: erlaubt mit Fischereiabgabemarke und Angelkarte
Raubfischangelei: gültiger Fischereischein zusätzlich erforderlich, Ausstellung erfolgt nach bestandener Anglerprüfung
Weitere Details können Sie in der offiziellen Informationsbroschüre des Landes Brandenburg einsehen: Angelfischerei in Brandenburg.
Weitere Informationen zur Angelfischerei in Brandenburg als auch zum Fischereirecht im Land Brandenburg, können hier abgerufen werden: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/land-und-ernaehrungswirtschaft/fischerei-und-angeln/
Welche ausgewiesenen Angelstellen gibt es in der Region?
In OSL gibt es über 30 Angelgewässer. Das Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. bietet einen guten Überblick über zahlreiche Angelgewässer des Landes Brandenburg.
Welche Schonzeiten gelten an den Gewässern und von wann bis wann darf geangelt werden?
Es gibt bestimmte Zeiten und Umstände, zu denen das Angeln verboten ist. Dies umfasst Schonzeiten für bestimmte Fischarten sowie besondere Regelungen in bestimmten Gebieten (bspw. Biosphärenreservat Spreewald), wie abweichende Schonzeiten und Mindestmaße, Sperrbereiche und ein Nachtangelverbot in den Schutzzonen. Die Schonzeiten und Mindestmaße sind der Anlage der Fischereiordnung des Landes Brandenburg zu entnehmen.
Angelkarten können darüber hinaus noch gesonderte Schonzeiten und Mindestmaße für das jeweilige Gewässer festlegen, welche unbedingt zu beachten sind.
Wie sollten sich Angler/Anglerinnen an den Angelstellen korrekt verhalten?
Angler und Anglerinnen sollten sich am Gewässer respektvoll und verantwortungsbewusst verhalten.
Fangregeln beachten
Umwelt respektieren
Rücksicht auf andere Angler
sichere Ausrüstung
Ruhe und Geduld wahren
Wem kann ich Fehlverhalten (Schwarzangeln)/verschmutzte Angelstellen melden?
Durch die zunehmende Beliebtheit des Hobbys, kommt es vermehrt zu Problemen, wie Verstößen gegen die Gesetze und Vorschriften oder Umweltschäden (Müll und andere Abfälle werden zurückgelassen, was die Gewässer und die umliegende Natur schädigt).
Beobachtungen und Verstöße können Sie melden:
Fehlverhalten: Beobachtungen über Fehlverhalten (z.B. "Schwarzangeln" an nicht erlaubten Gewässern/Stellen, ohne notwendige Angelkarte, ohne notwendige Fischereiabgabemarke, ohne notwendigen Fischereischein, Verschmutzung der Gewässer uvm.) melden Sie der Polizei oder der unteren Fischereibehörde des Landkreises OSL.
Illegale Müllentsorgungen: Anzeigen über illegal entsorgte Abfälle können bei allen Ordnungsämtern, dem Bürgerbüro des LK OSL (03573 870-0), direkt bei den Mitarbeitern der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des LK OSL () und auch bei der Polizei erstattet (https://polizei.brandenburg.de/) werden. Außerdem kann das Onlineportal Maerker (https://maerker.brandenburg.de/bb) dafür genutzt werden.
Welche Strafen drohen bei Fehlverhalten? Was gilt für Kinder?
Verfolgung der Ordnungswidrigkeit, der Fischwilderei oder des –diebstahls
Für Kinder gelten dieselben Regelungen
Petri heil in OSL: mehr als 31 Gewässer laden zum Angeln ein
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Aktuelles zum Jagdwesen
Bachenprämie 2024/25
Auch für das Jagdjahr 2024/2025 wird eine Bachenprämie sowie eine Abgabeprämie in den von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten gewährt.
Für jedes dort erlegte weibliche Stück SW der AK 1 und 2 können 100 Euro beantragt werden.
Die Stücke müssen in Jagdbezirken erlegt worden sein, die am Tage der Erlegung in den von ASP betroffenen Landkreisen gelegen sind (auch Jagdbezirke ohne Restriktionszonen). Ausgenommen sind: Kerngebiete, weiße Zonen, ASP Schutzkorridor, Hochrisikokorridor. Hier gelten die Aufwandsentschädigungen des MSGIV.
Der Antrag ist spätestens bis zum 30. April 2025 bei der zuständigen Jagdbehörde einzureichen.
Unter dem Punkt „Jäger/Jägerinnen“ können die Erlasse für die Prämien angesehen und die Antragsformulare heruntergeladen werden. Ebenso ist eine aktuelle Übersicht über die entsprechenden Aufwandsentschädigungen hinterlegt.
Jagdscheinverlängerung 2025
Jagdscheinverlängerungen können ab Mitte Januar 2025 zu den bekannten Sprechzeiten (Dienstag von 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr, sowie Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 – 17 Uhr) durchgeführt werden.
Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung telefonisch an 03541 870-3492 oder per E-Mail an .
Bei der Vorsprache sind folgende Unterlagen mitzubringen:
gültige Versicherungsbestätigung einer ausreichend gedeckten Jagdhaftpflichtversicherung für den gewünschten Verlängerungszeitraum
sollten alle Felder für die Verlängerung des Jagdscheines belegt sein, also ein neues Dokument ausgestellt werden müssen, ein aktuelles Passbild
Die Bezahlung vorzugsweise mit EC Karte vornehmen.
Den entsprechenden Antragsvordruck finden Sie weiter unten zum Download.
Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen für die Jagd- und Fischereibehörde
Die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen für die Jagd- und Fischereibehörde wurde neu gefasst und tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Die Neufassung der Satzung finden Sie hier. Ein entsprechender Antragsvordruck ist unter dem Punkt Anträge/Formulare eingestellt.
>>> Anträge/Formulare für Jäger/Jägerinnen
Antrag auf Jagd im befriedeten Bezirk
Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins
Grundlagenblatt - Stand 04.11.2019
Streckenmeldung Nieder- und Raubwild
Bestandsschätzung und Wildschäden
Informationen zum Datenschutz (DSGVO) untere Jagdbehörde
Abschussplan
Seite 1
Handbuch Jagdstatistik für Anwender
Erlass Abgabeprämie für nicht marktfähiges Schwarzwild 2024
Antrag auf Auszahlung für nicht marktfähiges Schwarzwild 2024 - 2025
Antrag auf Auszahlung einer Bachenprämie 2024/25