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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Geflügelpest: Neue Allgemeinverfügung erlassen

Aufgrund des Auftretens von Fällen der Geflügelpest im Zusammenhang mit der Durchführung einer Geflügelschau in Mecklenburg-Vorpommern im November 2022 sowie des andauernden Geflügelpestgeschehens in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden auch in Oberspreewald-Lausitz Vorsichtsmaßnahmen ergriffen.

 

Hierfür hat das dafür zuständige Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.

 

Zu den erlassenen Maßnahmen zählt u.a. die Anzeigepflicht von Veranstaltungen mit Geflügel (Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Veranstaltungen ähnlicher Art). Die Veranstaltungen sind dem Veterinäramt mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen. Für den Geflügelhandel wurden ebenfalls Vorsichtsmaßnahmen angeordnet: Bei Enten und Gänsen sind mindestens 60 Tiere des Bestandes (kombinierter Rachen- und Kloakentupfer) zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen. Wenn weniger als 60 Tiere im Bestand sind, so sind alle Enten und Gänse zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen.

 

„Die erlassene Allgemeinverfügung soll das Risiko des Eintrages des gefährlichen Tierseuchenerreger minimieren. Zur Vermeidung eines Eintrages der Geflügelpest in Bestände zählen aber auch andere Biosicherheitsmaßnahmen. Besonders wichtig hierbei ist die konsequente Einhaltung von hygienischen Maßnahmen wie das Tragen geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten der Stallungen und der hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes“, so Laura Schuster, stellvertretene Amtstierärztin.

 

Weiterhin weist das Veterinäramt darauf hin, dass generell jegliche Haltung von Geflügel dem Veterinäramt des Landkreises anzuzeigen ist.

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung gilt vorerst befristet bis zum 01.05.2023. Der komplette Wortlaut der Verfügung ist auf der Website des Landkreises unter Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Bekanntmachungen (osl-online.de) abrufbar.

 

Hintergrund der Allgemeinverfügung:

 

Nach Beendigung einer Geflügelausstellung in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) im November 2022 kam es zum Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) in verschiedenen Geflügelbeständen, die an der Ausstellung teilgenommen hatten. Auch Geflügelhalter aus brandenburgischen Landkreisen stellten Geflügel aus bzw. haben Geflügel auf der Ausstellung erworben.

Die Nachverfolgung gestaltete sich zum Teil sehr schwierig, da erworbene Tiere nicht in den eigenen Geflügelbestand des Käufers verbracht wurden, sondern sofort an andere Geflügelhalter abgegeben wurden.

 

Außerdem gibt es seit Monaten viele Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Teilweise sind diese Ausbrüche auch auf Verkäufe im Rahmen des Geflügelhandels zurückzuführen.

 

In vergangenen Jahren trat der Geflügelpest-Virus oftmals nur in den Herbst- und Wintermonaten auf. Jetzt ist der Geflügelpest-Virus ständiger Begleiter in allen Jahreszeiten und hat bereits hohe Verluste in der Wildvogelpopulation in den Küstenregionen verursacht, aber auch zu vielen Ausbrüchen der Geflügelpest in Groß- und Kleinbeständen von gehaltenem Geflügel geführt.

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