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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Stallpflicht für Geflügel wird auch in OSL aufgehoben

Die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen der brandenburgischen Landkreise im Zusammenhang mit der Geflügelpest können aufgehoben werden. Grund für den Erlass des Verbraucherschutzministeriums vom 4. Mai ist das aktuell rückläufige Geflügelpestgeschehen. Dies bedeutet auch für Geflügelhalter im Landkreis OSL Lockerungen. Die Veterinärbehörde hebt die Aufstallungspflicht und alle übrigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Geflügelpest zum 7. Mai auf.

 

Seit mehr als zwei Wochen konnte laut Ministerium kein Virus bei Wildvögeln und seit sieben Wochen kein neuer Ausbruch bei Hausgeflügel nachgewiesen werden.

Auch im Landkreis OSL gab es seit dem Fund der letzten infizierten Tiere vor etwa vier Wochen keine weiteren Funde.

 

Die Aufhebung ihrer drei tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen zur Aufstallungspflicht veröffentlicht die Veterinärbehörde am Donnerstag, den 6. Mai, auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de und im Amtsblatt des Landkreises. Sie tritt am Freitag in Kraft.

 

Dies dürfte Geflügelhalter im Norden und Süden des Landkreises freuen. Um die Ausbreitung der Geflügelpest auf Nutztierbestände zu verhindern, ordnete der Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Dezember 2020 eine Aufstallungspflicht für Geflügelnutztierbestände im Stadtgebiet Vetschau sowie den Ortsteilen Lobendorf und Tornitz an. Eine weitere Aufstallungspflicht galt im Ergebnis der Funde infizierter Tiere im März 2021 auch für Teile des südlichen Landkreises. Betroffen waren private Haltungen in Ruhland, Arnsdorf, Guteborn, Hermsdorf, Jannowitz, Kroppen, Ortrand, Burkersdorf, Großkmehlen, Kleinkmehlen, Frauwalde, Lindenau und Frauendorf sowie seit Anfang April auch in Tettau.

 

Tierhalter in den betroffenen Gebieten hatten aufgrund der Verfügungen der Veterinärbehörde unter anderem sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.

 

Kroppen, Ortrand und Burkersdorf galten aufgrund eines Geflügelpestfalles in einem benachbarten sächsischen Nutztierbestand zuletzt als amtlich definierter Sperrbezirk. Dieser konnte durch die Veterinäre nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung am 22. April aufgehoben werden, da die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im sächsischen Ausbruchsbestand abgeschlossen wurden. Mit der bevorstehenden Aufhebungsverfügung entfällt auch das Beobachtungsgebiet vollständig.

 

Unabhängig von der aufgehobenen Stallpflicht gilt auch im Landkreis OSL weiterhin: Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen zur Minimierung des Risikos des Erregereintrags des Virus in die Geflügelbestände müssen von allen Geflügelhaltern eingehalten werden.

 

Brandenburg führt derweil das Wildvogelmonitoring intensiv fort. Bei weiteren Geflügelpestfällen bei Wildvögeln können die Veterinärbehörden der betroffenen Landkreise die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen erneut ergreifen.

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