Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Aktuelle Fallzahlen | Anpassung der Eindämmungsverordnung des Landes

(25.02.2021, 17 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die Infektionszahlen sind im Landkreis OSL über Wochen hinweg in Folge der eindämmenden Maßnahmen von Land - verschärfend geregelt durch die Allgemeinverfügung des Landkreises – gesunken. Dies war eine erfreuliche, aber insbesondere dringend notwendige, Entwicklung. Die Fallzahlen sind jedoch nach wie vor zu hoch.

 

Ein Blick auf die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis OSL macht deutlich, dass der Wert der Neuinfektionen im Landkreis OSL seit Mitte Februar erneut, wenn auch moderat, angestiegen ist. Nachdem die 7-Tages-Inzidenz vom 14.02. bis zum 19.02. noch unter 100 lag, ist sie seitdem wieder leicht gestiegen und liegt nunmehr seit sechs Tagen über 100. Aktuell beträgt sie 136,2.

 

OSL verzeichnet momentan erneut die höchste 7-Tage-Inzidenz im Land Brandenburg. Werte über 100 verzeichnen auch die Nachbarlandkreise Elbe-Elster (108,0) und Spree-Neiße (103,8). Der Gesamtwert für Brandenburg liegt bei 62,7.  

Im sächsischen Nachbarlandkreis Bautzen liegt die Zahl derzeit bei 64,7. Der Landkreis Meißen meldet eine Inzidenz von 73,2. Der sächsische Landesdurchschnitt weist den Wert 71,3 aus.

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden im Landkreis OSL 14 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 5.360 steigt. Aktuell sind 250 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 229 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 608 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 25 COVID-19-Patienten behandelt. Derzeit sind in OSL 21 Pflegeobjekte von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

Auf Mutationsformen wird per Mutationsscreening auch im Landkreis OSL intensiver beprobt. In der Folge wurden und werden derzeit vermehrt Fälle nachgewiesen. Bei diesen handelte es sich bislang um die Virus-Mutation B.1.1.7.

 

Seit dem 15. Februar können im Landkreis OSL wieder alle Kinder die Angebote der Kindertagesbetreuung – Krippe, Kita, Tagespflege - wahrnehmen. Nach den Rückmeldungen gegenüber der Kreisverwaltung ist die Öffnung der Kindertagesbetreuung ohne größere Schwierigkeiten angelaufen. Bisher gab es seitdem lediglich vereinzelte Infektions- bzw. Quarantänefälle. Momentan sind Fälle in 2 der 87 Kitas bekannt.

 

Seit dem 18. Januar befinden sich die Abschlussklassen im Landkreis OSL im Präsenzunterricht. Seit dem 22. Februar wurde der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen. Derzeit sind SARS-CoV-2-Fälle an 3 Schulen nachgewiesen worden. Das Gesundheitsamt hat für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte eine 14-tägige häusliche Quarantäne angeordnet.

 

Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales: „Sowohl der Start in den Angeboten der Kindertagesbetreuung als auch der Beginn des Wechselunterrichtes an den Grundschulen mit gleichzeitiger Notbetreuung in den Horten verliefen nach Rückmeldung der Einrichtungsträger ohne größere Probleme. Viele Eltern erfahren hierdurch eine Entlastung und sind froh und erleichtert, wieder ein Stück Alltag einkehren lassen zu können. Gleiches gilt für die Kinder, die sich nach langer Zeit über den Kontakt zu ihren Freunden freuen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen, den Kindertagespflegepersonen und dem Personal an den Schulen gebührt ein Dankeschön. Sie setzen die Vorgaben rund um Hygiene und Schutzmaßnahmen vorbildlich um, ermöglichen für die Kinder trotz Einschränkungen einen weitestgehend normalen Betrieb und stehen nicht zuletzt für zahlreiche Fragen der Eltern bereit.“

 

Statistische Angaben rund um das neuartige Coronavirus im Landkreis OSL veröffentlicht die Kreisverwaltung täglich unter www.osl-online.de.

Hier sind auch die Corona-Regelungen aus der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zu finden, die im Landkreis OSL ausschließlich gilt.

 

+++ Anpassung der Eindämmungsverordnung des Landes +++

Das Land Brandenburg hat eine Änderung der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Blick auf eine etwaige Öffnung von Baumschulen und Gartenfachmärkten angekündigt. Nach Maßgabe des Verordnungsentwurfs sollen diese mit Wirkung ab dem 1. März 2021 öffnen dürfen. Die Änderung der Brandenburger Eindämmungsverordnung soll zeitnah erfolgen.

 

Momentan liegt die Anpassung im Entwurf vor. Es bleibt abzuwarten, was durch das Land im Detail geregelt wird, insbesondere mit Blick auf die Baumärkte, die ebenso über Verkaufsflächen für Pflanzen und gärtnerisches Zubehör verfügen. Der Landkreistag hatte zum Verordnungsentwurf am gestrigen Tag eine Stellungnahme mit Hinweisen eingebracht und um eine eindeutige Regelung hierzu gebeten.

 

Die derzeitige Eindämmungsverordnung des Landes gilt bis zum 7. März 2021. Das Kabinett des Landes Brandenburg hatte sich in dieser Woche mit den Perspektiven der Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg befasst und mögliche Szenarien für Öffnungsschritte erörtert. Die Ergebnisse sollen in die laufenden Bund-Länder-Abstimmungen zur Vorbereitung der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März eingebracht werden. (Nähere Informationen hierzu siehe Pressemitteilung „Perspektiven zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg“ der Staatskanzlei Brandenburg vom 23.02.2021)

 

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