Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

zum Beitrag „Ewiges Warten auf Baugenehmigung“ in der Lausitzer Rundschau vom 25.11.2020

(https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/hotel-projekt-in-senftenberg-investor-wartet-seit-20-monaten-auf-baugenehmigung-53189662.html)

 

Der in der Lausitzer Rundschau am 25.11.2020 erschienene Artikel „Ewiges Warten auf Baugenehmigung“ (Seite 9) erweckt u.a. aufgrund der eingangs aufgeworfenen Frage „Liegt es an der Bauaufsicht des Landkreises?“ den Anschein, hier läge ein Versäumnis seitens der Kreisbehörde vor.

 

Dies ist jedoch nicht der Fall. Es liegt kein Versäumnis vor.

 

Der Bauherr hatte sich für einen externen Prüfingenieur für das durch ihn beauftragte Brandschutzgutachten entschieden. Die Kreisverwaltung war somit in Brandschutzfragen zu keinem Zeitpunkt involviert.

 

Zur Verzögerung führte wohl, dass dem beauftragten Prüfer ein nicht genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept vorgelegt wurde, welches dieser somit nicht bestätigen konnte. Die Verzögerung im Verfahren ist somit nicht durch den Prüfer oder den Landkreis verschuldet.

 

Mittlerweile ist bei uns, wie im Beitrag richtig berichtet wird, das positive Prüf-Ergebnis für das Brandschutzgutachten eingegangen und die Genehmigung konnte durch unsere Mitarbeiter weiter bearbeitet werden. Die Baugenehmigung kann in dieser Woche ausgefertigt werden.

 

Generell bleibt hervorzuheben:

Es ist stets Ziel der Bauaufsicht des Landkreises, Genehmigungsverfahren unverzüglich abzuschließen. Vergleichbare und aufgrund der Vielzahl der gegeneinander abzuwägenden Belange (z.B. Brandschutz, Denkmalschutz, Arbeitsschutz) und Beteiligung der betreffenden Stellen entsprechend komplexe Vorhaben, werden im Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. Voraussetzung ist jedoch, dass die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

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