LAG Energieregion unterstützt erneut kleine Projekte: 2. Aufruf zur Einreichung für eine LEADER-Förderung zum Regionalbudget
Ehrenamtlich Tätige benötigen Anerkennung und konkrete Unterstützung bei ihrer wichtigen Arbeit. Denn oft sind es gerade die kleinen Projekte, wie die Neugestaltung von Dorfgemeinschaftsräumen oder das Aufwerten des örtlichen Spielplatzes, welche nachhaltig zum aktiven Leben auf dem Land beitragen. Nicht selten werden solche Projekte in Eigenregie von Ehrenamtlichen durchgeführt, die sich für ihre Region stark machen. Hier setzt die Unterstützung durch das „Regionalbudget“ an.
Mit dem Regionalbudget in der LEADER-Richtlinie wird eine neue Möglichkeit zur Unterstützung von lokal wirkenden Kleinprojekten geschaffen. Die damit verbundene Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den Brandenburger Dörfern ist eine wichtige Grundlage für den Erhalt der örtlichen Strukturen.
Der Fördersatz beträgt 90% der förderfähigen Ausgaben, wobei der Förderbetrag zwischen 2.000 Euro bis maximal 20.000 Euro liegen muss. Die Eigenanteile in Höhe von mindestens 10% sind als unbare Eigenleistungen bzw. anteilig ergänzt durch bare Mittel zu erbringen. Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, etwa für Fremdleistungen von Handwerkern und die Beschaffung von Materialien, Ausstattungen oder Technik. Förderfähig sind auch Honorarausgaben für nicht-investive Projekte, wie Veranstaltungen (Kultur, außerschulische Bildung u.a.).
Die lokalen Aktionsgruppen begleiten die Umsetzung dieser kleinteiligen lokalen Projekte jeweils in ihrer Region. Übergeordnetes Ziel der LEADER-Richtlinie ist es, durch umfassende Beteiligung der Akteure vor Ort der ländlichen Entwicklung nachhaltig Impulse zu verleihen. Im Vordergrund steht die Weiterentwicklung der ländlichen Regionen unter Berücksichtigung ihrer Potentiale als Lebens- und Wirtschaftsräume. Die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Landesteilen ist übergeordnete Zielstellung.
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Energieregion im Lausitzer Seenland e.V. beabsichtigt die Unterstützung von ehrenamtlich Tätige unter der Förderrichtlinie LEADER. Dazu wird jetzt eine zweite Auswahlrunde für Maßnahmen gestartet. Kleinprojektträger können bis zum 30. Juni 2025 hierzu Projektideen einreichen.
Gefördert wird das Engagement lokaler Akteure durch Unterstützung von investiven Einzelprojekten kleiner lokaler Initiativen. Die inhaltliche Ausrichtung der Einzelprojekte muss dem Gemeinwohl dienen und zur sozialen Entwicklung auf dem Lande beitragen. Antragsberechtigt sind Initiativen natürlicher Personen, Vereine, Verbände, Stiftungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Pro Jahr können dafür max. 200.000,- Euro bereitgestellt werden. Die Antragstellung und Abwicklung erfolgt über die Lokale Aktionsgruppe. Interessenten sind aufgefordert bis spätestens 30. Juni 2025 ihre vollständig ausgefüllten Projektblätter bei der Geschäftsstelle der LAG in Lauchhammer einzureichen. Das Formular kann im Internet unter www.energieregion-seenland.de heruntergeladen werden.
Der LAG-Vorstand bewertet die eingereichten Vorhaben anhand der in der Anlage benannten Wertungskriterien und entscheidet über die Auswahl der Projekte für eine LEADER-Förderung.
Kontakt:
Geschäftsstelle der LAG
Regionalmanagement LEADER
Steffen Richter
01979 Lauchhammer, Am Werk 8
Tel. 03574 4676 2256
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