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OSL-Veterinäramt sensibilisiert: Tiere vor Geflügelpest schützen | aktueller Geflügelpest-Fall im OT Schlabendorf am See (LDS)

Merkblatt „Nutzgeflügel schützen“ (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut FLI) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Merkblatt „Nutzgeflügel schützen“ (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut FLI)

Aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruches der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) im Landkreis Dahme-Spreewald informiert das Veterinäramt OSL Personen mit Geflügelhaltungen in Oberspreewald-Lausitz zu wichtigen Sicherheitsmaßnahmen, gibt Handlungsempfehlungen und sensibilisiert für ein aufmerksames Beobachten der Tiere. Geflügelhaltungen im Landkreis OSL, die sich im näheren Umfeld des Ausbruchsortes befinden, werden Anfang der kommenden Woche vom Veterinäramt OSL aufgesucht, um Biosicherheitskontrollen durchzuführen. Der Landkreis Dahme-Spreewald informiert zum Ausbruch und den ebenfalls erfolgenden Kontrollmaßnahmen im Kreisgebiet LDS www.dahme-spreewald.de/de/aktuelles.

 

Dass die Geflügelpest-Lage bei Wildvögeln in Deutschland sowie im Land Brandenburg und dem damit verbundenen Eintrags- und Verbreitungsrisiko für Hausgeflügelbestände weiterhin besteht, zeigt der aktuelle Ausbruch bei einem Kleinsthalter im Landkreis Dahme-Spreewald. Unmittelbar an der Kreisgrenze OSL wurde bei einer Hühnerhaltung im Luckauer Ortsteil Schlabendorf am Donnerstag, 13.03.2025, der Erreger der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) durch das Landeslabor in Frankfurt/Oder nachgewiesen. Am 14.03.2025 hat auch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut die hochpathogene Form H5N1 bestätigt.

In Absprache mit dem Ministerium (MLEUV) wird der Landkreis OSL von einer Ausnahmeregelung im geltenden Tierseuchenrecht Gebrauch machen und aufgrund des Ausbruchs in einer Kleinsthaltung keine Restriktionszonen einrichten. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass aufgrund weiterer Entwicklungen Schutzzonen eingerichtet werden oder auch Handlungsanweisungen mittels eines Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen werden müssen. Aufgrund der nahen Lage des Ausbruchsortes zum Landkreis OSL wären bei zunehmendem Seuchengeschehen auch hier Maßnahmen zu erlassen.

Das OSL-Veterinäramt führt zu Beginn der kommenden Woche im nahe zum Ausbruchsort gelegenen Calauer Ortsteil Zinnitz vorsorglich Biosicherheitskontrollen durch und sensibilisiert die Geflügelhaltungen für ein aufmerksames Beobachten der Tierbestände und zu geeigneten Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Zum Schutz vor der Geflügelpest ist eine strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich. Hinweise dazu finden Sie in einem Merkblatt auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de/geflügelpest . Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) bieten Informationen zu Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.

Personen mit Geflügelhaltungen sind zudem angehalten, auf entsprechende Symptomatik (z.B. hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot) zu achten und ein besonderes Augenmerk auf Tierverluste zu legen.

Unabhängig von der Größe des Tierbestandes und ganz gleich, ob Hobbyhaltung oder gewerbliche Zucht, ist in jedem Fall das Ziel, einen Eintrag des Geflügelpest-Erregers zu verhindern.

Melden Sie Verdachtsfälle!

Bei Verdachtsfällen zur Geflügelpest ist umgehend eine Information an das Veterinäramt des Landkreises OSL zu richten. Dies kann telefonisch unter der 03573 870-4401 oder per Mail an  erfolgen.

Eine Ansteckung für Menschen ist unwahrscheinlich, denn Menschen stecken sich nur mit diesem Virus bei intensivem Kontakt mit kranken Tieren an, und das äußerst selten. Trotzdem sollten Schutzmaßnahmen beim Kontakt mit erkrankten Tieren eingehalten werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest, sowie weitere Handlungsempfehlungen und Hinweise finden Sie unter www.osl-online.de/geflügelpest