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4. Sitzung des Kreistages OSL: Das waren die Themen

Landkreis OSL/Nora Bielitz (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Landkreis OSL/Nora Bielitz

Vorab weisen wir Pressevertreterinnen und Pressevertreter auf einen Beschluss aus der Kreistagssitzung hin, der für die künftige Medienberichterstattung bei Sitzungen des Kreistages oder seiner Ausschüsse besonders relevant ist.

Mit dem Beschluss zur Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gilt nun eine veränderte Regelung im Hinblick auf Bild- und Tonaufzeichnungen durch Pressevertreterinnen und Pressevertreter. Im § 10 Absatz 1 wird nun unter anderem explizit festgelegt, dass Bild- und Tonaufzeichnungen der öffentlichen Sitzung des Kreistages durch Presse, Rundfunk und Online-Angebote journalistischer Medienhäuser zulässig sind. Der Kreistag behält sich vor, das Vorliegen einer entsprechenden journalistischen Tätigkeit durch geeignete Nachweise zu überprüfen (gültiger bundeseinheitlicher Presseausweis oder aktueller Tätigkeitsnachweis). Weitere Informationen entnehmen Sie dem entsprechenden Tagesordnungspunkt.

4. Sitzung des Kreistages OSL: Das waren die Themen

Am Donnerstag, dem 13. März 2025, trat der Kreistag des Landkreises OSL zu seiner 4. Sitzung in dieser Wahlperiode im Kulturhaus Lauchhammer zusammen. Die Sitzung begann um 16.00 Uhr und endete um 18.00 Uhr. Elf Tagesordnungspunkte standen im öffentlichen Teil und weitere fünf im nicht-öffentlichen Teil auf der Tagesordnung. Behandelt wurden im öffentlichen Teil sieben Beschlussvorlagen

Zu Beginn der Sitzung berichtete Landrat Siegurd Heinze wie gewohnt unter „Informationen des Landrates“ zu aktuellen Entwicklungen. Er resümierte Entwicklungen der vergangenen Wochen und benannte in der Vorausschau wichtige bevorstehende Ereignisse. 

Dabei gab er unter anderem eine Übersicht zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Jahr 2024. Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Leistungen, darunter fallen Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, öffentlich auszuschreiben, um Aufträge transparent, gleichbehandelnd und nach dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu vergeben.  Sämtliche Ausschreibungen der Kreisverwaltung sind auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg online abrufbar. 

Mit einer Statistik stellte Landrat Siegurd Heinze die Entwicklung der Anzahl der Vergabeverfahren (im Jahr 2024 waren es 269, 2023 waren es 419 und 2022 waren es 238) und der erteilten Auftragswerte (im Jahr 2024 waren es rund 19,1 Mio. Euro, 2023 waren es rund 20,1 Mio. Euro und 2022 waren es rund 15,7 Mio. Euro) dar. Fast alle vergebenen Aufträge im Jahr 2024 wurden aufgrund ihres hohen Auftragswertes in der ständigen Vergabekommission, ein Fachausschuss, bestehend aus Abgeordneten des Kreistages und der Verwaltung, der Kreisverwaltung OSL behandelt (93 Prozent). Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz berät die Ständige Vergabekommission bei der Vergabe von Aufträgen, wenn der Auftragswert bestimmte Grenzen überschreitet, z. B. bei Bauprojekten ab 250.000 Euro brutto. Sie gibt Empfehlungen, wer den Auftrag erhalten soll, basierend auf den Angeboten und Bewertungskriterien, die eingereicht wurden. Die vorgestellten Entwicklungen verdeutlichen die zunehmende Komplexität von Vergabeverfahren und den steigenden Leistungsumfang und Auftragswert pro Projekt. Auf die Summe der Auftragswerte haben insbesondere Vergaben im Bauleistungsbereich einen Einfluss. Dabei sind die aktuell laufenden Bau- und Investitionsprojekte des Landkreises, wie unter anderem die Sanierung des Friedrich-Engels-Gymnasiums in Senftenberg, die Sanierung des künftigen Eingangshauses vom Freilandmuseum Lehde (Haus Oppott) oder auch der Neubau der Rettungswache am Standort in Lauchhammer und die dafür notwendigen Bauleistungen zu benennen.

Landrat Siegurd Heinze informierte zu den erneuten Rekord-Zahlen im Tourismus im Jahr 2024 in den beiden Urlaubsregionen Spreewald und Lausitzer-Seenland. Mit 2.218.798 Übernachtungen und 828.487 Gästeankünften bleibt der Spreewald die beliebteste Reiseregion in Brandenburg. Diese herausragenden Zahlen unterstreichen die hohe Attraktivität des Spreewaldes als Urlaubsregion. Auch das Lausitzer Seenland setzt seinen Erfolgskurs fort: 931.057 Übernachtungen im Jahr 2024 bedeuten eine neue Bestmarke. Das Vorjahresergebnis konnte um 6,5 Prozent gesteigert werden. Zudem verzeichnete die Region mit 311.347 Gästeankünften einen Anstieg von 9,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Im nächsten Themenpunkt ging Landrat Heinze auf den aktuellen Stand zu den Planungen des gemeinsamen Behördenzentrums zusammen mit der Stadt Senftenberg ein. In den regelmäßigen Arbeitsgruppentreffen und den Workshops, die teilweise mit Bürgerbeteiligung stattgefunden haben, hat man sich auf eine Vorzugsvariante zur Realisierung des Projektes verständigt. Hierbei wurden verschiedene Bedarfe beachtet, unter anderem die bestmögliche Orientierung für Bürgerinnen und Bürgern, die Verfügbarkeit von Parkflächen, die Anbindung eines Busbahnhofs und die notwendigen Raumbedarfe. Mit der Vorzugsvariante drei liegt ein auch erster grafischer Entwurf vor, der als Empfehlung für die weiteren Planungen beachtet wird. Für das Jahr 2025 ist durch die Stadt Senftenberg beabsichtigt, das notwendige Bebauungsplanverfahren zu beginnen, welches mit Satzungsbeschluss im Jahr 2026 abgeschlossen werden soll. Als Zeitperspektive für das gemeinsame Behördenzentrum nannte Landrat Heinze 2027 für die Ausschreibung der Planungsleistungen. 

Landrat Siegurd Heinze gab außerdem einen Überblick zur Einführung der Bezahlkarte im Landkreis OSL. Nachdem die SocialCards durch den Kartendienstleister bis Anfang März mit den Funktionen für Überweisungen/Lastschriften ausgestattet worden sind, läuft die Ausgabe der Karten nun in allen Landkreisen in Brandenburg sukzessive an. Die Landkreise geben die Karten aus logistischen Gründen nicht in einem Schwung, sondern schrittweise an die verschiedenen Personengruppen aus. Jeder Landkreis geht etwas anders vor. Am 5. März 2025 hat der Landkreis mit der Ausgabe der neuen Bezahlkarte für Asylbewerber begonnen. Die Einführung startete in den Gemeinschaftsunterkünften Sedlitz und Lauchhammer. Weitere Asylbewerber, die in Wohnungen leben, erhalten ihre Bezahlkarte im April 2025. Insgesamt erhalten zunächst etwa 140 Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, die Karte. Mit der Karte können monatlich 50 Euro (für Kinder 25 Euro) als Barbetrag abgehoben werden. Einkäufe und Zahlungen können bargeldlos, ähnlich wie mit einer Kreditkarte, vorgenommen werden. Es gelten bundesweit einheitliche Einschränkungen, wie etwa das Verbot von Glücksspiel und Auslandsüberweisungen. Zudem werden bestimmte Zahlungen, wie für ÖPNV-Tickets oder Handyverträge, entweder dauerhaft oder einzeln von der Leistungsbehörde freigegeben.

Unter den allgemeinen Informationen im Kreistag informierte Landrat Heinze außerdem zum aktuellen Thema Rettungsdienstgebühren. Auch in seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Landkreistages ist er in die laufenden Entwicklungen und Gespräche eingebunden. Mehrere Landkreise in Brandenburg sind von der drohenden Festlegung willkürlicher Festbeträge durch die Krankenkassen betroffen und warnen davor, dass Bürgerinnen und Bürger auf den Kosten für den Rettungsdienst sitzen bleiben könnten.

Aus diesem Anlass wandten sich die Landräte der Landkreise Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und Märkisch-Oderland im Rahmen eines Pressegespräches am 11. März 2025 an die Öffentlichkeit. Sie vertraten damit zugleich die Auffassungen der Landkreise Barnim, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße. Die acht Landkreise fordern als Träger der Rettungsdienste das Gesundheitsministerium auf, die willkürlichen Festbeträge der Krankenkassen zu verhindern.

Aus heutiger Sicht rechnet der Landkreis OSL noch keine Gebühren gegenüber den Patienten ab. 

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass möglicherweise bereits in der kommenden Zeit Gebühren für Rettungsdiensteinsätze von den Patienten erhoben werden müssen.

Zum Hintergrund „Rettungsdienstgebühren“: Als Landkreis und Träger des Rettungsdienstes setzen wir uns weiterhin gegenüber den Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium dafür ein, dass die Kosten für den Rettungsdienst nicht auf die Patienten umgelegt werden. Sollten die Krankenkassen jedoch nicht zeitnah einlenken und wie angekündigt tatsächlich nur noch einen Teil der Kosten für die Leistungen des Rettungsdienstes erstatten (Ankündigung von „Festbeträgen“), ist auch der Landkreis OSL gezwungen, Gebührenbescheide direkt an die Patienten zu versenden, da die Differenz zwischen den tatsächlichen Gebühren und den gekürzten Erstattungen nicht von den Landkreisen übernommen werden kann. 

Mit den angekündigten Festbeträgen wird eine einseitige und willkürliche Leistungskürzung für erbrachte rettungsdienstliche Leistungen durch die Krankenkassen vorgenommen und an die Versicherten weitergegeben. Damit werden die Versicherten über ihre eigene Krankenkasse faktisch zu Gebührenschuldnern gegenüber den Trägern des Rettungsdienstes/Landkreisen, da die Landkreise ihre Satzungen nach dem Rettungsdienstgesetz rechtskonform aufgestellt haben und an diese gebunden sind.

Obwohl sich inzwischen auch die Ministerin für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg für eine Lösung einsetzt, ist bisher kein Ergebnis in Sicht. So haben die Krankenkassen zwar signalisiert, dass sie jetzt nichtmehr nur auf ihrer einen sogenannten Musterkalkulation beharren würden, aber sie erst dann von den Festbeträgen absähen, wenn eine aus ihrer Sicht erfolgte Einigung festgestellt werden könne.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert fortlaufend zu den Entwicklungen und einem Vorgehen in Bezug auf die Gebühren und mögliche Gebührenbescheide für Einsätze des bodengebundenen Rettungsdienstes in OSL.

Informationen zum aktuellen Stand finden Sie online unter www.osl-online.de/rettungsdienstgebühren

 

Nachfolgend werden einige der Schwerpunkte und Beschlüsse aus den Tagesordnungspunkten (TOP) der Kreistagssitzung erläutert.

TOP 5: Anpassung der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Die Neufassung der Hauptsatzung ist unter anderem eine Reaktion auf mehrere gesetzliche Änderungen, sowie Optimierungsbedarfe verschiedener Akteure und soll die organisatorische Struktur des Kreistages weiter optimieren. Die Änderungen betreffen insbesondere die Neuregelung der Aufgaben und Befugnisse verschiedener Beteiligter sowie eine Anpassung an die gestiegenen Anforderungen der letzten Jahre. Die beschlossenen Änderungen berücksichtigen die jüngsten Entwicklungen im Kommunalrecht, insbesondere die durch die Novellierung des Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalrechts, die am 5. März 2024 in Kraft trat, sowie Anpassungen im Bereich des Landesgleichstellungsgesetzes.

Die Hauptsatzung des Landkreises regelt die wesentlichen organisatorischen und strukturellen Fragen der Kreistagsarbeit und der Verwaltung. Sie bildet nach § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) die Grundlage für die innere Verfassung des Landkreises. 

Änderungen im Detail

Eine Anpassung betrifft die Berücksichtigung der Zweisprachigkeit im Landkreis. In Anlehnung an die Kommunalverfassung wird in der Hauptsatzung sowie in der Kreiskarte des Landkreises die Zweisprachigkeit des Namens der Gemeinden im sorbisch/wendischen Siedlungsgebiet explizit verankert. Diese Maßnahme entspricht einer bewussten Anerkennung der kulturellen Identität der sorbischen und wendischen Bevölkerung im Landkreis und sorgt für eine symbolische wie praktische Sichtbarkeit der sorbischen Sprache.

Im Bereich der Gleichstellung gibt es ebenfalls eine wesentliche Neuerung. Das Landesgleichstellungsgesetz wurde dahingehend angepasst, dass die Regelungen zu den Aufgaben und Befugnissen der Gleichstellungsbeauftragten nun auch für kommunale Gleichstellungsbeauftragte direkt anwendbar sind, es sei denn, die Hauptsatzung regelt ausdrücklich etwas anderes. In der Hauptsatzung des Landkreises wurde daraufhin der § 16 um zwei Absätze erweitert, die die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten genauer definieren und ihre Stellung im Landkreis stärken. Diese Änderungen tragen dazu bei, die Gleichstellung auf kommunaler Ebene noch stärker in den Fokus zu rücken.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Anpassung betrifft die Schaffung eines Behindertenbeirates. In § 17 Abs. 5 der neuen Hauptsatzung wird nunmehr die Möglichkeit geschaffen, einen Behindertenbeirat zu bilden, der die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen beraten soll. Dieser Schritt unterstreicht das Bestreben des Landkreises, die Interessen von Menschen mit Behinderungen stärker zu vertreten und ihre Perspektiven in die politischen Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Darüber hinaus wurden die Zuständigkeitsgrenzen für Vergabeentscheidungen angepasst. In den §§ 11 und 20 der Hauptsatzung werden die bisher relativ niedrigen Schwellenwerte für die Genehmigung von Vergaben angehoben. Diese Anpassung berücksichtigt die gestiegenen Kosten der letzten Jahre und soll die Verwaltung flexibler und effizienter machen. Damit werden die Vergabeprozesse im Landkreis an die realen finanziellen Gegebenheiten angepasst. Eine weitere Änderung in diesem Zusammenhang betrifft die Streichung der Wertgrenze für die Aufnahme von Krediten, die bisher in § 20 Abs. 3 festgelegt war. Diese Regelung wurde entfernt, um eine flexiblere Handhabung von Krediten zu ermöglichen, die lediglich im Rahmen des vom Kreistag beschlossenen und von der Kommunalaufsicht genehmigten Haushalts aufgenommen werden können.

Nicht zuletzt wird eine alte Regelung gestrichen, nach der die Tätigkeiten und Berufe der Kreistagsabgeordneten öffentlich bekannt gemacht werden sollten. Diese Bestimmung entfällt, da sie durch die Änderungen der rechtlichen Grundlagen nicht mehr erforderlich ist.

 

TOP 6: Anpassung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Auch im Zuge der Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurden mehrere Änderungen vorgenommen, die darauf abzielen, die Arbeitsabläufe des Kreistages an die aktuelle Rechtslage anzupassen und gleichzeitig die Transparenz sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzungen weiter zu stärken. Besonders hervorzuheben sind die Änderungen in den Bereichen der Sitzungsordnung und im Hinblick auf Bild- und Tonaufzeichnungen durch Pressevertreterinnen und Pressevertreter.

Im § 10 der Geschäftsordnung, der sich bisher mit der Öffentlichkeit der Kreistagssitzung beschäftigt wurden nun explizite Regelungen zu Bild- und Tonaufzeichnungen aufgenommen. In der neuen Fassung wurde dieser Paragraph umfassend angepasst, um sowohl den Anforderungen an die Transparenz der Arbeit des Kreistages als auch den Rechten der Medien zur Berichterstattung gerecht zu werden.

Im § 10 Absatz 1 wird nun unter anderem explizit festgelegt, dass Bild- und Tonaufzeichnungen der öffentlichen Sitzung des Kreistages durch Presse, Rundfunk und Online-Angebote journalistischer Medienhäuser zulässig sind. Der Kreistag behält sich vor, das Vorliegen einer entsprechenden journalistischen Tätigkeit durch geeignete Nachweise zu überprüfen (gültiger bundeseinheitlicher Presseausweis oder aktueller Tätigkeitsnachweis).

Zusätzlich zu diesen relevanten Änderungen wurden weitere Anpassungen vorgenommen, die vor allem redaktioneller Natur sind und bestehende Regelungen präzisieren.

Die Änderungen treten nach Beschluss des Kreistages in Kraft und gelten ab dem Zeitpunkt der nächsten Sitzung des Kreistages bzw. seiner Ausschüsse.

 

TOP 7: Beitritt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als ordentliches Mitglied im Tourismusverband Lausitzer Seenland Brandenburg e.V.

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat beschlossen, dem Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. rückwirkend zum 1. Januar 2025 als ordentliches Mitglied beizutreten. Bisher war der Landkreis über den Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (ZV LSB) im Verband vertreten. Demnach wurden auch die entsprechenden Mitgliedsbeiträge vom Landkreis an den Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. über den ZV LSB geleistet.

Mit der Neufassung der Beitragsordnung des Tourismusverbandes am 6. März 2024 wird die Direktzahlung der Beiträge aller Mitglieder an den Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. vorgesehen.

Mit dem Beitritt als ordentliches Mitglied erfolgt ein notwendiger formeller Schritt. Der Landkreis wird nun direkt Mitglied und zahlt die Beiträge direkt an den Verband, was eine Änderung der bisherigen Finanzierungsstruktur darstellt.

Der Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. kümmert sich seit seiner Gründung 2012 um die touristische Vermarktung und Produktentwicklung der Region und betreibt unter anderem die Touristinformationen in Senftenberg und Hoyerswerda. Der Landkreis OSL begleitet und unterstützt den Tourismusverbandes seit seiner Gründung.

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge des Tourismusverbandes werden auf Basis der Einwohnerzahl und Übernachtungen im Verbandsgebiet berechnet und sind bereits im Doppelhaushalt 2025/2026 des Landkreises eingeplant.

Dieser Schritt ist auch ein Zeichen für die Unterstützung der kontinuierlichen Entwicklung des Lausitzer Seenlandes als touristische Reiseregion und fördert die Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren.

 

TOP 8: Entgelt- und Nutzungsordnung der Kreisvolkshochschule

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat eine neue Entgelt- und Nutzungsordnung der Volkshochschule Oberspreewald-Lausitz (VHS) zum 01. April 2025 beschlossen. Zuletzt gab es eine Anpassung im Jahr 2015. Die nun überarbeitete Ordnung integriert die bisherigen Entgeltregelungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS in einem Dokument und berücksichtigt die aktuelle Steuerrechtslage sowie die allgemeinen Kosten- und Preisentwicklungen.

Eine wesentliche Änderung umfasst die Erhöhung des Grundentgeltes für eine Unterrichtseinheit auf 3,40 Euro (laut Ordnung von 2015 waren es bisher 3,11 Euro), was eine Steigerung um 9,32 Prozent darstellt.

Diese Anpassung ist notwendig, um den gestiegenen Kosten, insbesondere den Personalkosten, gerecht zu werden und den Kostendeckungsgrad zu verbessern. Der Zuschussbedarf der VHS war in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

Die nun auf den Weg gebrachte Erhöhung wirkt sich auch unmittelbar auf die Teilnehmerentgelte aus. Dennoch ist die Erhöhung nur ein Bestandteil, um die gestiegenen Kosten zu decken. Eine wichtige Rolle spielen darüber hinaus Landesmittel nach dem Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz, sowie eine Reduzierung des Zuschusses für sozial bedürftige Personen.

Diese Maßnahmen dienen der langfristigen Sicherstellung der Finanzierung der VHS und der Verbesserung der Einnahmesituation und stellen eine Maßnahme im Rahmen der Haushaltssicherung des Landkreises dar.

Mit der neuen Ordnung wird auch die Verfahrensweise zwischen der VHS und den Teilnehmenden klarer geregelt, was für die Teilnehmenden eine Verbesserung im Anmeldeprozess bedeutet und die Verwaltungsprozesse verschlankt.

 

TOP 9: Neufassung der Zuschussrichtlinie für Selbsthilfegruppen und Kontakt- und Beratungsstellen im Bereich der psychiatrischen Grundversorgung

Im Wesentlichen bezieht sich der Beschluss auf eine Verkürzung der Beantragungsmöglichkeit zur Weiterbewilligung der Fördermittel auf ein Haushaltsjahr, um eine bessere Planung angesichts der zukünftigen Haushaltslage des Landkreises zu ermöglichen.

Mit dem Beschluss wird der Landkreis die finanzielle Förderung effizienter gestalten und weiterhin die bereichsübergreifende Zusammenarbeit in der psychiatrischen Versorgung stärken. Für das Jahr 2026 ist im Rahmen der Zuschussrichtlinie eine Gesamtsumme von 554.000 Euro eingeplant. Darin sind auch Fördermittel des Landes Brandenburg enthalten. 

Die Förderung unterstützte bisher u.a. die Arbeit des Vereins „Die Brücke e.V.“, des „Verein-t im Zollhaus Ruhland e.V.“, der Sana Kliniken Niederlausitz und weiterer Träger.

 

TOP 11: "Pflege vor Ort" verstetigen - Projekte jetzt sichern

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat sich für die unbefristete Fortführung des Programms „Pflege vor Ort“ ausgesprochen und richtet eine Aufforderung zur Fortführung des Programms an das Land Brandenburg. Ziel ist es, das 2020 ins Leben gerufene Förderprogramm über den 30. Juni 2025 hinaus zu sichern und dauerhaft im Landespflegegesetz zu verankern. Damit sollen langfristige Planungssicherheit und eine gesicherte Finanzierung für Pflegeprojekte in den Kommunen gewährleistet werden.

Im Rahmen des „Paktes für Pflege“ stellt das Land Brandenburg jährlich 20 Millionen Euro bereit, um die Pflegeinfrastruktur vor Ort auszubauen. Dies umfasst unter anderem die Einrichtung von Pflegestützpunkten, Kurzzeitpflegeplätzen und die Ausbildung von Pflegekräften. Ein zentrales Element ist die Richtlinie zur Förderung kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort. Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die Kommunen sind derzeit ca. 400.000 Euro pro Jahr verfügbar, um wichtige Projekte für die Pflege vor Ort zu fördern.

Mit dem Beschluss des Kreistages setzt sich der Landkreis dafür ein, dass diese wertvolle Unterstützung auch künftig erhalten bleibt und weiter ausgebaut wird. Der Landrat wurde beauftragt, diesen Beschluss der Landesregierung zur Kenntnis zu geben.

 

 

Im nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung standen u.a. Vergabeentscheidungen zum öffentlich-geförderten Breitbandausbau und zum Schülerspezialverkehr und ein Beschluss zu einer befristeten Stellenbesetzung auf der Tagesordnung.

Die vollständige Tagesordnung des öffentlichen Teils sowie die dazugehörigen Beschlussvorlagen und Verwaltungsberichte können im Internet unter www.osl-online.de im Kreistagsinformationssystem eingesehen werden (Link zur Sitzung: https://osl-online.gremien.info/meeting.php?id=2025-KT-128).

Die nächste reguläre Sitzung des Kreistages findet am 26. Juni 2025 statt.