Hinweis zur Beantragung Wohngeld
Aus aktuell bekannt gewordenem Anlass möchte die Kreisverwaltung folgenden Hinweis geben:
Die Beantragung von Wohngeld ist kostenfrei bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle möglich. Die Zuständigkeit ergibt sich anhand der Gemeinde in der Ihre derzeitige Wohnanschrift ist oder bei einem Umzug anhand der Gemeinde in der die neue Wohnung liegt.
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz haben die Städte Lauchhammer, Lübbenau/Spreewald sowie Senftenberg eigenständige Wohngeldstellen. Für alle anderen Gemeinden ist die Kreisverwaltung die zuständige Wohngeldstelle.
Wohngeldanträge an die Kreisverwaltung sind zu richten an:
postalisch
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
PF 100064
01956 Senftenberg
oder
per Mail an
Die Formularvordrucke können telefonisch oder per E-Mail in der Wohngeldstelle der Kreisverwaltung nachgefragt oder direkt auf der Homepage www.osl-online.de/wohngeld heruntergeladen werden.
Hintergrund:
Im Internet ist die Website „wohngeld-online.de“ präsent, auf der die Erstellung eines formlosen Wohngeldantrags angepriesen wird. Für die Nutzung dieses Onlineservices wird eine einmalige Service-Gebühr in Höhe von 29,99 Euro durch die Sss-Software Special Service GmbH erhoben.
Die Wohngeldanträge wurden durch diesen Anbieter sodann an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gerichtet, welches für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen in keinster Weise zuständig ist. Die Antragstellungen liefen folglich ins Leere.
Es wird auf die Warnung der Verbraucherzentralen vor dieser Website hingewiesen: Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt! | Verbraucherzentrale.de. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten den falschen Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können.