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Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen sowie im Rahmen haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeit in Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) und in Vereinen

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HORIZONTE ERWEITERN – FACHKRÄFTE BILDEN!

In Zeiten des umfassenden Strukturwandels ist berufliche Weiterbildung der Schlüssel für die individuelle berufliche Entwicklung sowie für wirtschaftlichen Erfolg und Innovationskraft.

Mit der Weiterbildungsrichtlinie will das Land Brandenburg Ihr persönliches und Ihr betriebliches Weiterbildungsengagement unterstützen.

 

WAS FÖRDERT DAS LAND BRANDEBURG?

Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen sowie im Rahmen haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeit in Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) und in Vereinen

 

• Gefördert werden bis zu 50 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren.

• Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 1.000 €.

• Die Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden je Antrag ist nicht begrenzt.

• Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich.

• Anträge können gestellt werden durch Unternehmen, Vereine und Träger der KJH sowie Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen im Land Brandenburg.

 

Beim Brandenburger Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung sind gesonderte Konditionen möglich. Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH – WFBB.

 

Weiterbildungsmaßnahmen zur individuellen beruflichen Kompetenzentwicklung (Bildungsscheck)

• Gefördert werden bis zu 60 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren.

• Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 500 €. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 €.

• Je Antrag kann eine Qualifizierung beantragt werden.

• Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich.

• Anträge können gestellt werden durch Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg.

 

WIE STELLEN SIE DEN ANTRAG?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Nach der elektronischen Antragseingangsbestätigung der ILB können die Anmeldung, der Abschluss des Weiterbildungsvertrages oder die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgen. Die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen stehen mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids fest.

 

Hinweis: Die Richtlinie tritt am 30.06.2024 außer Kraft.

 

Kontakt und Ansprechpartner:

Antragstellung bei der Investitionsbank Land Brandenburg (ILB)

(        0331 660-2200           (Infotelefon)

:        https://ilb.de

 

Ansprechpartnerinnen bei der WFBB (Region Süd):

(        0355 78422-16           (Frau Katja Bolz)

(        0331 78422-17           (Frau Claudia Krüger)

:        https://arbeit.wfbb.de

 

Informationen zum Thema Weiterbildung im Land Brandenburg:

:        https://www.wdb-brandenburg.de    (Infoportal)

:        https://www.wdb-suchportal.de        (Suchportal mit Überblick Kursangebote)