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Aufhebung der 8. Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV- 2 (COVID-19) getesteten Personen (Allgemeinverf

Der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hebt die 8. Allgemeinverfügung über die Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) getesteten Personen (Allgemeinverfügung Quarantäne) vom 05.05.2022 - auch im Zusammenhang mit den Änderungen - zum 13.02.2023 auf.

 

Die Aufhebung erfolgt auf Grund einer Allgemeinen Weisung gemäß § 28 Absatz 1, § 29, § 30 IfSG i.V.m. § 2 Absatz 3 und § 3 BbgGDG i.V.m. § 121 Absatz 2 Nummer 2 BbgkVerf an die Landkreise und kreisfreien Städte vom Ministerium für Soziales und Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 1. Februar 2023.

 

Die Allgemeinverfügung selbst war ebenfalls auf Grund einer Allgemeinen Weisung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg erlassen worden.

 

Aus der Begründung der Allgemeinen Weisung zur Aufhebung:

 

Das SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen ist in den letzten Monaten deutlich gesunken. Voraussetzung für eine Isolationspflicht ist der Nachweis durch einen zertifizierten Antigentest oder einen PCR-Bestätigungstest. Gegenwärtig lassen sich jedoch viele Menschen, die sich krank fühlen, entweder gar nicht testen oder sie machen lediglich einen Antigenselbsttest. Insofern besteht die Situation, dass nur noch ein Bruchteil der Infizierten überhaupt erkannt wird. Daher ist es infektionsbiologisch–medizinisch vertretbar, wenn, wie bei anderen Infektionskrankheiten auch, sich jede infizierte bzw. positiv getestete Person in Eigenverantwortung selbst isoliert. Weiterhin gilt, wer Symptome hat, sollte zu Hause bleiben. Medizinische und pflegerische Einrichtungen halten ein Hygienekonzept bzw. Hygienepläne vor, welche auch bei SARS-CoV-2 Anwendung finden. Somit können diese Einrichtungen infektions-präventive Maßnahmen selbst festlegen.

 

Dadurch ist eine Aufhebung sämtlicher Absonderungs-und Isolationsmaßnahmen und damit eine Aufhebung der jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten derzeit bis zum 31.03.2023 geltenden Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachts- sowie positiv auf das Coronavirus getestete Personen gerechtfertigt.

 

Die gesamte Allgemeinverfügung ist verfügbar unter https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/6/2/2/0/8/20230208_Aufhebung_der_8_Allgemeinverf_gung_Covid.pdf

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