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Härtefallzuschuss für Besitzer von Heizöl-, Flüssiggas-, Kohle- und Pelletheizungen vom Bund

Aktuell sind die Beantragung und Auszahlung des Härtefallzuschusses im Land Brandenburg noch nicht möglich.
 
Private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch Kohle oder Holz heizen, sollen rückwirkend zum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 finanziell entlastet werden. Die Beantragung der Entlastung soll im jeweiligen Bundesland erfolgen.
Jedoch fehlt es aktuell noch an einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg, so dass hiesige Anspruchsberechtigte ihre Anträge noch nicht stellen können. 
 
Die Verwaltungsvereinbarung, die zwischen Bund und Ländern ausgearbeitet wird, regelt schließlich, wo und wie der Zuschuss beantragt werden kann. Denn: Im Gegensatz zur Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden, für die der Staat eine Abschlagszahlung in 2022 übernahm, ist der Zuschuss für Heizöl-, Flüssiggas-, Kohle- und Pelletheizungen vom Privateigentümer zu beantragen.
Voraussetzungen für den Zuschuss werden sein, dass Verbraucher:innen Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorlegen können, deren Mehrkosten sich im Vergleich zum Jahr 2021 mehr als verdoppelt haben. Als Referenzwert ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen. Die Erstattung beläuft sich dann auf 80 % der Rechnungssumme, den Verbraucher:innen über die Preisverdopplung hinaus gezahlt haben. Dieser Betrag muss die Bagatellgrenze von 100 € überschreiten. Außerdem ist eine Obergrenze von 2.000 € für den Zuschuss festgelegt.
 
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) informiert:
"Gegenwärtig ist noch nicht geklärt, wann und wo die Anträge zur Entlastung eingereicht werden können. Die Informationen sind nicht rechtsverbindlich."

 
Weitere Informationen des MWAE: https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.742265.de
 
Sobald es konkrete Informationen zur Antragstellung gibt, werden wir diese auf unserer Internetseite für Sie bereitstellen.

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