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Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest – Allgemeinverfügung mit Restriktionszonen und Verhaltensanweisungen erlassen

Karte mit den Restriktionszonen als Anlage zur Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.11.2022 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Karte mit den Restriktionszonen als Anlage zur Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.11.2022

Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Ausbruchsgeschehen in den angrenzenden Landkreisen Bautzen sowie Spree-Neiße verfügt der Landkreis bestimmte Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der ASP und eine Übertragung auf Hausschweine verhindern sollen. Die Regelungen und festgelegten Restriktionszonen treten am 12.11.2022 in Kraft.

 

Rückblick

Wie der Landkreis Oberspreewald-Lausitz am Montag, 07.11.2022, berichtet hat, ist im Kreisgebiet zum ersten Mal bei Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat den amtlichen Verdacht am 04.11.2022 bestätigt. Es handelt sich um eine Bache, die nördlich von Neupetershain (Nowe Wiki) erlegt wurde.

 

Nach der sofortigen Einleitung von Bekämpfungsmaßnahmen, wie risikoorientierte Fallwildsuche und dem Bau von bisher circa 23 Kilometern mobilen Zauns im näheren Umfeld des Fundes, wird nun eine Tierseuchenallgemeinverfügung (TSAV) erlassen, welche Zonen im Landkreis ausweist, in denen bestimmte Verhaltensmaßnahmen gelten, die eine weitere Ausbreitung der Seuche verhindern sollen.

Das ASP-Virus kann durch den direkten Kontakt zwischen Tieren übertragen werden. Blut (beim Wildschwein „Schweiß“ genannt) ist der effizienteste Übertragungsweg, denn kleinste Blutmengen reichen für eine Infektion aus.

 

Neue Tierseuchenallgemeinverfügung (tritt am 12.11.2022 in Kraft)

Die neue TSAV hebt die zuvor erlassenen Verfügungen vom 01.07. und vom 12.07.2022 auf. Diese sind mit dem nun erfolgten Ausbruch der ASP auf dem Kreisgebiet hinfällig.

 

Restriktionszonen

Die neue Tierseuchenallgemeinverfügung legt Restriktionsgebiete fest, welche beinahe das gesamte Kreisgebiet umfassen. Um die Abschussstelle bei Neupetershain werden als Restriktionsgebiete vier verschiedene Zonen ausgewiesen, welche auch in der nachfolgenden Karte farbig markiert sind:

  • Sperrzone II“ (gefährdetes Gebiet): umfasst auch das unmittelbar nahe der Abschussstelle liegende Gebiet (Kerngebiet) und den unmittelbar an das Kerngebiet grenzenden Bereich (Weiße Zone)
    • Weiße Zone“ (wird durch geeignete Mittel zeitnah schwarzwildfrei gehalten)
      • umfasst auch das Kerngebiet
    • Kerngebiet (Teil der weißen Zone)
  • Sperrzone I“ (Pufferzone): wird außen um die Sperrzone II eingerichtet

 

Karte mit den Restriktionszonen als Anlage zur Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.11.2022Bild: Karte mit den Restriktionszonen als Anlage zur Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.11.2022

 

Welche Gebiete welcher Zone zugeordnet werden, können Bürgerinnen und Bürger dem Kartenausschnitt (auch einsehbar unter www.osl-online.de/asp) oder der vollständigen Auflistung in der TSAV vom 11.11.2022 entnehmen: www.osl-online.de/bekanntmachungen

 

Angeordnete Maßnahmen

Für den gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird unter anderem angeordnet:

 

  • Die Absperrung der benannten Restriktionszonen mit einer wildschweinsicheren Umzäunung sowie Segmentzäunen innerhalb der Restriktionszonen sind zu dulden. Tore der ASP-Abwehrzäune sind zu schließen!
  • Jagdausübungsberechtigte haben eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild durchzuführen (gilt aktuell nicht in Sperrzone II) und sind zur verstärkten Suche nach verendeten Wildschweinen verpflichtet.

 

Folgende Verhaltensregeln sind in den weiteren Zonen insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern zu beachten:

 

  • Sperrzone II (umfasst auch Kernzone und weiße Zone)
    • Hunde dürfen in der Sperrzone II nicht frei umherlaufen. Es gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde, mit Ausnahme der für die Kadaversuche eingesetzten Hundestaffeln.
    • Die Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen wird untersagt. Die Schweine sind in einen Stall abzusondern (einzustallen), sodass sie nicht mit Wildschweinen in Kontakt kommen können.
    • Das Verbringen von Schweinen und Wildschweinen aus der Sperrzone II ist verboten. In begründeten Einzelfällen können für Schweine auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von diesem Verbot durch das Veterinäramt erteilt werden.

 

  • Kerngebiet und weiße Zone
    • Es gilt grundsätzlich ein Jagdverbot.

Ausnahme bilden hierbei Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, wie die Tötung/Entnahme mit jagdlichen Mitteln im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung unter Anordnung des Amtstierarztes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Jagdbehörde.

 

  • Kerngebiet
    • Das Betreten und Befahren des Waldes und der offenen Landschaft (Felder, Wiesen, Ackerflächen, Bereiche außerhalb von Ortschaften) des Kerngebietes ist ohne triftigen Grund verboten.

 

Darüber hinaus umfasst die Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen und Regelungen, denen insbesondere auch Jäger, Landwirte u.a. nachkommen müssen. Diese sind in der TSAV vom 11.11.2022 online einsehbar unter www.osl-online.de/bekanntmachungen

 

Erklärungen, Begründungen zu den auferlegten Maßnahmen und zu der Festlegung der Sperrzonen sind ebenfalls in der TSAV nachzulesen.

 

 

Fallwildmeldungen

Totes Schwarzwild bitte nicht anfassen! Melden Sie diese Funde umgehend telefonisch (03573 870 4400) dem Veterinäramt.

Fallwildmeldungen können jetzt auch per Mail an gemacht werden. Bitte die folgenden Angaben per Mail machen:

  • Name und Vorname der meldenden Person
  • Telefonnummer für erforderliche Nachfragen (zur Sicherung der Erreichbarkeit möglichst Handy- und Festnetznummer)
  • Kurzbeschreibung zum Kadaverzustand (relativ frisch verendet, Skelettfund … )
  • soweit möglich die Koordinaten (wenn nicht verfügbar detaillierte Beschreibung zur Lage)
  • Foto (wenn möglich)

 

 

In eigener Sache: Wir danken den zahlreichen aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger, die uns bereits beschädigte ASP-Zäune und -Tore sowie totes Schwarzwild gemeldet haben und stets auch einen Blick darauf haben, dass die Tore geschlossen werden. Nur gemeinsam können wir diese Maßnahmen erfolgreich umsetzen und so setzen wir auch auf Ihre Mithilfe!

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