Zwei Jahre Afrikanische Schweinepest in Brandenburg: Ausbreitung nach Westen gestoppt – Infektionszahlen stark rückläufig

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Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz & Informationen zur Abwehr der ASP im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Vor zwei Jahren, am 10. September 2020, wurde bei einem Wildschwein-Kadaver im Landkreis Spree-Neiße – erstmals in Deutschland – die Afrikanische Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt. Seitdem bildet vor allem das Land Brandenburg mit den getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen erfolgreich ein Bollwerk gegen die weitere Ausbreitung der ASP aus Polen nach Westeuropa.

Durch intensive Fallwildsuche, das Aufstellen von Wildschwein-Zäunen und die Entnahme des Schwarzwilds aus den Restriktionszonen ist es den betroffenen Landkreisen unter Koordination des Landeskrisenzentrums in den vergangenen 24 Monaten gelungen, die ASP im Osten des Landes zu halten – unter Mithilfe des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes, des Landeslabors Berlin-Brandenburg, Jägerinnen und Jägern, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, Landwirten, Zaunbaufirmen und unzähligen Freiwilligen vor Ort.

 

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Mein Dank gilt all denen, die in einem enormen Kraftakt und mit viel Ausdauer ermöglicht haben, was viele zunächst für unmöglich hielten: die Ausbreitung der hoch gefährlichen Tierseuche in Richtung Westen konnte gestoppt werden. Von diesem unermüdlichen Einsatz profitiert ganz Westeuropa. Wir konnten in Brandenburg sogar schon Restriktionszonen wieder aufheben, weil dort über einen langen Zeitraum keine positiven Fälle mehr gefunden wurden. Dank der Bekämpfungsmaßnahmen sind in den Kerngebieten die Fallzahlen in den vergangenen Monaten stark rückläufig: Während es in den ersten zwölf Monaten seit Auftreten der ASP rund 1.600 amtlich bestätigte ASP-Fälle in Brandenburg gab, waren es in 2022 von Januar bis Anfang September insgesamt nur rund 300. Dieser deutliche Rückgang ist eine sehr gute Entwicklung, die hoffungsvoll stimmt. Wir sind auf einem guten Weg.“

 

In den vergangenen zwei Jahren hat Brandenburg rund 73 Millionen Euro an Landesmitteln für die Bekämpfungsmaßnahmen bereitgestellt und dafür unter anderem etwa 1.800 Kilometer an Festzäunen errichtet. „Die festen Wildschweinbarrieren sind dringend notwendig und haben sich als wirksam erwiesen, da sie der Eingrenzung der Population dienen. Da die Zäunungsmaßnahmen im Wesentlichen abgeschlossen sind, liegt der Fokus in den Kerngebieten und Weißen Zonen auf der Fallwildsuche und der Entnahme des Schwarzwildes“, so Nonnemacher.

 

Agrarminister Axel Vogel: „Die Afrikanische Schweinepest hat die schweinehaltenden Betriebe stark getroffen – und für unsere Landwirtschaftsbetriebe in Ostbrandenburg ist die ASP noch nicht ausgestanden. Wir haben mit einer Förderrichtlinie die anfallenden Mehrkosten bei der Vermarktung im Bereich der Veterinär- und Transportkosten abmildern können. Darüber hinaus haben wir die Jägerinnen und Jäger in den vergangenen drei Jagdjahren mit 3,3 Millionen Euro für die verstärkte Erlegung von Wildschweinen unterstützt. Nicht zuletzt konnte unser Landesbetriebs Forst Brandenburg seit dem Ausbruch der ASP selbst mit großem personellen Einsatz in der Seuchenbekämpfung bei der Fallwildsuche, der Schwarzwildbejagung und beim Zaunbau unterstützen.“

 

Weitere Restriktionsgebiete vor Auflösung

 

Zur Bekämpfung der ASP wurden bisher insgesamt zehn Kerngebiete eingerichtet. Entlang der Grenze zu Polen entstand ein rund 255 Kilometer langer, doppelt eingezäunter Schutzkorridor, der ein Eindringen infizierter Tiere aus Westpolen verhindern soll. Die beiden zuerst betroffenen Kerngebiete (Kerngebiet 1 und 3) in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald konnten im Mai 2022 aufgehoben werden, da hier seit mehreren Monaten keine neuen ASP-Fälle festgestellt wurden. Die betroffenen Landkreise konnten Nutzungsbeschränkungen endgültig aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft in den Kerngebieten galten.

 

Verbraucherschutzministerin Nonnemacher: „Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten weitere Restriktionszonen aufgehoben werden können. Dennoch müssen wir wachsam bleiben, das zeigen auch neue Funde im Landkreis Spree-Neiße und in Westpolen in unmittelbarer Nähe der deutsch-polnischen Grenze.“

Damit Deutschland nach EU-Recht als ASP-frei gilt, dürfte ein Jahr lang kein Seuchenfall auf deutschem Boden gefunden werden, was die Errichtung eines Schutzkorridors an der Grenze zu Polen erforderlich machte. Brandenburg drängt deshalb auf Gespräche mit Brüssel zum Konzept eines Schutzkorridors entlang der Grenze. ASP-Funde östlich der Schutzzone sollen dann nicht mehr Deutschland zugerechnet werden.

 

Aufruf zur Wachsamkeit bei Bürgerinnen und Bürgern

 

Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Eine Verschleppung der ASP kann über Speisereste erfolgen, die von infizierten Haus-oder Wildschweinen stammen. In rohem Fleisch, gepökelten oder geräucherten Fleischwaren wie Schinken und Würsten (z.B. Salami) ist das Virus monatelang ansteckungsfähig. Eine Übertragung ist auch durch virusbehaftete Kleidung und Geräte möglich.

Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Um eine Weiterverbreitung der ASP durch den Menschen zu verhindern ist es wichtig, dass keine tierischen Lebensmittel bzw. Abfälle wie Wurstbrote zum Beispiel an Autobahnrastplätzen weggeworfen oder Speisereste auf den Kompost geworfen werden. Solche Essensreste sollten für Wildschweine nicht zugänglich entsorgt werden.

Um ein Eindringen von Schwarzwild in andere Gebiete zu verhindern, müssen die Tore der Elektro- oder Festzäune stets geschlossen sein und es dürfen natürlich auch die Zäune nicht beschädigt werden. Werden Schäden oder Diebstähle bemerkt, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, diese der Polizei zu melden.

 

Insgesamt wurden bislang in Brandenburg 2.605 entnommene oder als Fallwild gefundene Wildschweine positiv auf ASP getestet.

 

Chronologie und Maßnahmen

  • November 2019: Nachdem sich die ASP seit gut zehn Jahren in Osteuropa ausbreitet, gibt es die ersten ASP-Fälle auch in Westpolen.
  • Dezember 2019: Brandenburg baut präventiv 120 Kilometer Elektrozaun entlang der Grenze zu Polen.
  • Juli 2020: Einbringung einer Bundesratsinitiative (Drucksache 386/20) unter anderem durch Brandenburg zur Errichtung präventiver fester ASP-Schutzzäune, die von der Bundesregierung nicht umgesetzt wird.
  • 10. September 2020: Erster nachgewiesener ASP-Fall im Landkreis Spree-Neiße. Weitere ASP-Fälle im Landkreis Oder-Spree. Einrichtung von Restriktionszonen, Beginn intensiver Fallwildsuchen unter anderem mit Unterstützung der Bundeswehr und die Polizeihubschrauberstaffel Brandenburg.
  • 24. September 2020: Baubeginn des festen Zauns entlang der Grenze zu Polen im Landkreis Spree-Neiße.
  • 11. November 2020: Die ersten Kadaversuchhunde aus Brandenburg legen erfolgreich ihre Prüfung ab.
  • 2. Dezember 2020: Fester Zaun entlang der deutsch-polnischen Grenze zwischen Frankfurt (Oder) und Sachsen geschlossen.
  • 24. Juni 2021: Der Landeskrisenstab beschließt die Errichtung eines zweiten festen Zauns (Schutzkorridor) entlang der Grenze zu Polen.
  • 1. Juli 2021: letztes Teilstück in der Uckermark im Zaun entlang der Grenze zu Polen geschlossen. Damit gibt es eine feste Wildschweinbarriere von der Ostsee bis Sachsen.
  • 16./17. Juli 2021: Erstmals wird die ASP in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Betroffen sind ein Betrieb in Spree-Neiße und zwei Kleinsthaltungen in Märkisch-Oderland.
  • 12. August 2021: ASP-Nachweis im Landkreis Uckermark östlich des Schutzzauns. Erweiterung der Restriktionszonen, intensive Fallwildsuche und Entnahme.
  • 20. Mai 2022: Fertigstellung des zweiten festen Zauns entlang der Grenze zu Polen. Aufhebung der Kerngebiete 1 und 3.
  •  2. Juli 2022: erneuter ASP-Eintrag in Hausschweinbestand. Betroffen ist ein Schweinemastbestand in der Uckermark mit rund 1100 Masttieren; die Aufhebung der um den Betrieb eingerichteten Sperrzone III für Oktober ist bei der EU-Kommission beantragt.

 

Informationen zur Abwehr der ASP im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

 

Bisher gibt es auch aufgrund einer Reihe von Maßnahmen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest in Oberspreewald-Lausitz keinen bestätigten ASP-Fall. Oberspreewald-Lausitz ist seit dem 15.10.2021 mit der Einrichtung von Restriktionszonen von der Afrikanischen Schweinepest betroffen. Seitdem wurden in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg zur Abwehr der ASP in OSL 70 Kilometer fester Wildzaun verbaut, weitere 46 Kilometer befinden sich aktuell im Bau, um eine 2. Wildschweinbarriere im Süden des Landkreises aufzubauen. Neben dem Zaunbau werden in Oberspreewald-Lausitz eine verstärkte Fallwildsuche in den Restriktionszonen sowie eine stärkere Bejagung des Wildschweinbestandes durchgeführt. Mit Stand 30.06.2022 sind dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz Aufwendungen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest in Höhe von ca. 1,6 Millionen Euro entstanden, die durch das Land Brandenburg erstattet wurden. Neben den Kosten für die Errichtung der Wildzäune zählen deren Wartung und Unterhaltung, die Fallwildsuche mit Personen, Suchhunden und Drohnen zu den Hauptkostenblöcken. Zusätzlich zu den durch das Land Brandenburg finanzierten Maßnahmen hat der Landkreis unter anderem Fallwildsuchen mit kreiseigenem Personal durchgeführt, 3 Personalstellen im Veterinäramt geschaffen und ein spezielles Bergungsfahrzeug angeschafft.

 

 

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