1. Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises OSL zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree

1. Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree vom 13.06.2022 (GZ: 60.7.15-70.18-0803/22), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 13/2022 vom 17.06.2022

 

Der Landkreis Oberspreewald–Lausitz als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, erlässt folgende

 

1. Änderung der Allgemeinverfügung

 

1.    Punkt 1 der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 13.06.2022 (GZ: 60.7.15-70.18-0803/22) wird wie folgt neu gefasst: 
„1. Ab dem 29.07.2022 ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) von 00:00Uhr bis 24:00 Uhr untersagt.“

2.    Alle anderen Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 13.06.2022 (GZ: 60.7.15-70.18-0803/22) bleiben unberührt.

3.    Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. 

4.    Die 1. Änderung der Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform wird auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments an gewahrt. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein – die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die bearbeitbaren Dateitypen und weitere Details können unter www.osl-online.de eingesehen werden.


Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier abrufbar: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/8/5/7/6/1._nd.Bescheid_AVSpree_21072022.pdf

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