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Der Kreistag beschließt – Zusammenfassung und Einblick in die 18. Sitzung am 30.06.2022

Das zu verkaufende Grundstück (blau umrandet) in der Dorfstraße 1 in 03222 Lübbenau/Spreewald OT Kittlitz. (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Das zu verkaufende Grundstück (blau umrandet) in der Dorfstraße 1 in 03222 Lübbenau/Spreewald OT Kittlitz.

Drei der zentralen Themen bei der 18. Sitzung des Kreistages OSL am 30. Juni in Großräschen waren die Sirenenkonzeption, die Organisation des Rettungsdienstes sowie die Erweiterung und Sanierung des Wohnverbundes II in Lauchhammer. Welche Beschlüsse wurden im öffentlichen und nicht-öffentlichen Teil gefasst?

 

Im Kreistag wurde das neue Sirenenkonzept und damit die Erneuerung der Sirenen im Landkreis beschlossen. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind mit Stand Mai 2022 159 Sirenen vorhanden, von denen ein Großteil nicht den neuesten Vorgaben des Bundes entsprechen. Aus diesem Grund erfolgt nun die schrittweise Erneuerung der Sirenen. Die alten Sirenen werden auf das BOS-System aufgerüstet und mit modernen elektronischen Sirenenhörnern mit Akkupufferung ausgestattet, um eine Ausfallsicherheit im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls sowie eine Sprachdurchsagefähigkeit zu gewährleisten. Zielstellung des Bundes ist es, dass alle Sirenen auch im Falle eines Stromausfalls die Möglichkeit haben, mindestens vier Tonfolgen (Feuerwehralarm, Probealarm, Warnung, Entwarnung) sowie Sprachdurchsagen auszusenden. Die Herangehensweise ist im Land Brandenburg einmalig: Der Landkreis übernimmt federführend für alle Kommunen die Erneuerung (inklusive Finanzierung und Bau) mit einem großen Vorteil: Einheitlichkeit im gesamten Landkreis.

 

Weiterhin beschloss der Kreistag die Eingliederung des bodengebundenen Rettungsdienstes unter Trägerschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Form einer kommunalen gGmbH auf dem Campusareal in Klettwitz. Bereits im März wurde im Kreistag dazu beraten und die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beschlossen, die nun als Grundlage für den Beschluss zur Organisation des Rettungsdienstes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz diente. Entschieden wurde sich dabei für die Gründung einer kommunalen GmbH ohne Integration des Sachgebietes Rettungsdienst der Kreisverwaltung. Drei verschiedene Varianten sind zuvor geprüft worden und es zeigte sich, dass mit dieser die Umsetzbarkeit, die Zukunftsfähigkeit und die Nutzung von Synergieeffekten gewährleistet werden kann. Die Verwaltung wird unter Begleitung durch die kreisliche Arbeitsgruppe mit der Umsetzung einer kommunalen gGmbH beauftragt.

 

Ein wichtiger Beschluss mit finanziellen Auswirkungen befasste sich mit der umfassenden Sanierung des Wohnverbundes II in Lauchhammer. Der Landkreis hatte Anfang des Jahres auch das 2. Gebäude in der Lindenstraße zur Umnutzung als Wohnunterkunft für Kriegsflüchtlinge und Asylsuchende erworben. Die dafür erforderlichen Baumaßnahmen im Innen- und Außenbereich werden nun auf den Weg gebracht. Hierfür wurde die außerplanmäßige Auszahlung des Planungshonorars und damit der Beginn der weiteren Planung beschlossen. Aufgrund der aktuellen Ukraine-Thematik sollen die ersten beiden Etagen schon vorzeitig genutzt werden können.

 

Nach dem öffentlichen Teil des Kreistages folgt meist auch ein nicht-öffentlicher, in welchem Beschlüsse gefasst werden, zu denen die Entscheidungsfindung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt und damit auch die Ergebnisse nicht für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises einsehbar sind. Dies war auch am 30.06.2022 der Fall. Ein Thema, zu welchem im Kreistag nicht-öffentlich beschlossen wurde, war der Verkauf eines Grundstückes des Landkreises. Im konkreten Fall ging es um das Grundstück in der Dorfstraße 1 im Ortsteil Kittlitz des Stadt Lübbenau/Spreewald.

 

Bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 war in dem Gebäude die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ untergebracht, bevor diese in das Gebäude der Allgemeinen Förderschule „Pestalozzi“ in Lübbenau umgezogen ist. Mit der großen Flüchtlingswelle im Jahr 2015 und der damit verbundenen Notwendigkeit, Unterkünfte zu schaffen, wurde das Gebäude zu einer Gemeinschaftsunterkunft umgebaut. Im Zusammenhang mit der Baugenehmigung wurde eine befristete Nutzungsänderung genehmigt. Die Gemeinschaftsunterkunft in Kittlitz wurde zum 31.12.2017 wieder aufgelöst. Seitdem steht die Immobilie leer. Aufgrund ihrer Lage, Größe und Beschaffenheit ist sie für eine Nachnutzung durch die Verwaltung nicht geeignet. Objektbesichtigungen und Gespräche mit verschiedenen möglichen Investoren zeigten auf, dass sich die Immobilie aufgrund ihrer Art und Größe schlecht auf dem Markt veräußern lässt. Zudem hat sich seit dem Leerstand der bauliche Zustand des Objektes zusehends verschlechtert. Das vorhandene Therapiebad kann aufgrund des Defektes ebenfalls nicht mehr genutzt werden.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Kittlitz, Flur 4, bestehend aus den Flurstücken 14/19 mit 22.063 m² und 124 mit 22.512 m². Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 44.575 m² und ist mit einem Schulgebäude und einem Anbau, welcher die ehemalige Turnhalle und das Therapiebad beinhaltet, bebaut. Das viergeschossige Schulgebäude hat eine Bruttogrundfläche (BGF) von 2.452,60 m², die BGF des Anbaus (2 Geschosse) beträgt 882,51 m².

Bild: Das zu verkaufende Grundstück (blau umrandet) in der Dorfstraße 1 in 03222 Lübbenau/Spreewald OT Kittlitz.

 

Das zu verkaufende Grundstück (blau umrandet) in der Dorfstraße 1 in 03222 Lübbenau/Spreewald OT Kittlitz.

 

Im Oktober 2019 unterbreitete die Stadt Lübbenau/Spreewald dem Landkreis ein Kaufangebot für das Grundstück. Im Ergebnis nochmaliger Kaufpreisverhandlungen zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Lübbenau/Spreewald liegt inzwischen ein aktuelles Kaufpreisgebot vor.
Landrat Siegurd Heinze erläutert: „Wir haben verschiedene Möglichkeiten in den letzten Jahren abgewogen. Das Interesse der Stadt Lübbenau/Spreewald hat uns gefreut und letztlich überzeugt, weil das Gelände und die weitere Nutzung in kommunaler und regionaler Hand bleiben würde. Es wurden bereits viele spannende Projekte in Lübbenau erfolgreich umgesetzt und ich bin mir sicher, dass dies auch für das Gelände der ehemaligen Förderschule in Kittlitz gelten wird.“

 

Mit dem Grundstücksnachbarn (AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.) wird eine abgestimmte Entwicklung des Standortes durch die Stadt Lübbenau/Spreewald angestrebt.

Nach dem grünen Licht durch den Kreistag des Landkreises gilt es nun im dritten Quartal die Verträge zu schließen und in einem Notartermin den Verkauf rechtskräftig zu machen.
 

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