Afrikanische Schweinepest: Die Sperrzone I wird auf weitere Gebiete ausgeweitet, eine neue Sperrzone II wird festgelegt

Afrikanische Schweinepest: Die Sperrzone I wird auf weitere Gebiete ausgeweitet, eine neue Sperrzone II wird festgelegt (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Afrikanische Schweinepest: Die Sperrzone I wird auf weitere Gebiete ausgeweitet, eine neue Sperrzone II wird festgelegt

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese ab dem 03.06.2022 geltende Verfügung umfasst die Festlegung weiterer Restriktionsgebiete und Maßnahmen.

 

Mit der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung (TSAV) wird die TSAV vom 03.02.2022 aufgehoben. Die aktuelle TSAV tritt am 03.06.2022 in Kraft und wird auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei mehreren Wildschweinen im Landkreis Bautzen verfügt.

 

Die neue TSAV umfasst unter anderem die Festlegung neuer/weiterer Restriktionsgebiete:

 

Um die Fundstellen mit dem positiven Virusnachweis werden als Restriktionsgebiete die

„Sperrzone II“ (gefährdetes Gebiet) und eine „Sperrzone I“ (Pufferzone) zur Abgrenzung nach außen hin eingerichtet.

 

1. Es wird eine Sperrzone II im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wie nachfolgend dargestellt festgelegt:

 

Als Sperrzone II werden dei Gemarkung Peickwitz der Gemeinde Senftenberg sowie Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Hermsdorf, Kroppenm Ortrand, Großkmehlen, Lindenau, Frauendorf, Ruhland, Guteborn und Schwarzbach mit Ausnahme Gemarkung Biehlen festgelegt

 

Die Sperrzone II ist im nachfolgenden Kartenausschnitt rot dargestellt.

 

2. Es wird eine Sperrzone I im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wie nachfolgend dargestellt   festgelegt:

 

Als Sperrzone I werden die Gemeinden Lauchhammer, Tettau, Schwarzheide,Schipkau und Senftenberg mit Ausnahme der Gemaerkung Peickwitz sowie die Gemarkung biehlen der Gemeinde Schwarzbach und die Gemarkung Lieske der Gemeinde Neu-Seeland festgelegt.

 

Die Sperrzone I ist im Kartenausschnitt blau dargestellt.

 

Sperrzone I und II

 

Für die Sperrzonen I und II werden bestimmte Verhaltensregeln und Maßnahmen angeordnet.

Alle geltenden Regelungen sind vollständig nachzulesen in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 02.06.2022: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/7/6/3/0/20220601_TSAV_ASP_Sperrzone_I_und_II.pdf

 

 

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinpest und den Schutzmaßnahmen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: https://www.osl-online.de/news/1/712446/nachrichten/afrikanische-schweinepest-(asp)-%E2%80%93-zaunbau-im-landkreis-oberspreewald-lausitz.html

Weitere Informationen