Wichtige Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen alten Rechts
Ein rechtzeitiger Umtausch von Führerscheinen alten Rechts garantiert die Zustellung des neuen Führerscheins vor der Umtauschfrist. Die erste Umtauschfrist wurde verlängert – die nächste steht in 2023 bevor. Betroffene sollten bereits jetzt an den Umtausch denken.
Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt dringend, den Antrag für den Pflichtumtausch deutlich vor dem Stichtag der jeweiligen Umtauschfrist einzureichen. Auch jetzt ist bereits die Antragstellung für Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 möglich.
Ein frühestes Datum, ab wann der Umtauschantrag gestellt werden darf, existiert in dieser Form nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt jedoch, sich an den gestaffelten Umtauschplan zu halten, sofern nicht andere Gründe, wie z. B. ein geplanter Auslandsaufenthalt dagegensprechen.
Des Weiteren empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde, mit der Antragstellung nicht bis kurz vor dem Stichtag zu warten. Eine Antragstellung kann durchaus bereits 6 - 8 Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen.
Die Erfahrungen aus der ersten Umtauschwelle zeigten, dass zum Ende der Umtauschfrist durch stark ansteigende Fallzahlen mit erheblich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Es ist somit nicht in jedem Fall sicherzustellen, dass der neue Führerschein rechtzeitig beim Antragsteller eintrifft.
Welche Fristen gilt es einzuhalten?
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig von Art und Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Umtauschfristen: Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierformat)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Führerschein gültig bis |
1953 - 1958 |
19.01 2022 (verlängert bis 19.07.2022) |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
vor 1953 |
19.01.2033 |
Umtauschfristen: Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat)
Ausstellungsjahr des Führerscheins |
Führerschein gültig bis |
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Weitere Informationen unter https://www.osl-online.de/führerschein-pflichtumtausch
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