8. Allgemeinverfügung Quarantäne des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

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Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz passt in Folge der verkürzten Isolationszeiten und den geänderten Absonderungsregelungen seitens des Landes Brandenburg die Allgemeinverfügung Quarantäne des Landkreises an. Die neue und damit 8. Allgemeinverfügung Quarantäne des Landkreises tritt am 06.05.2022 in Kraft.

 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hatte mit diesen Anpassungen der Quarantäneregelungen auf die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts reagiert:
„[…] Brandenburg [verkürzt] die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage.

 

Ein abschließendes Freitesten ist für die allgemeine Bevölkerung nicht mehr notwendig – Voraussetzung dafür ist aber eine 48-stündige Symptomfreiheit.

 

Eine Selbsttestung mit Antigen-Schnelltests beginnend nach Tag 5 wird empfohlen.

 

Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage.

 

Die Isolation endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen.

 

Außerdem entfällt die Quarantäne für Kontaktpersonen vollständig. Ihnen wird aber ebenfalls empfohlen, sich selbst zu testen.“
(https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~03-05-2022-isolationsdauer-verkuerzt)


Das Gesundheitsministerium hatte ein entsprechendes Weisungsschreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte geschickt, um ein landeseinheitliches Vorgehen umzusetzen. Dem kommt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz nun mit der 8. Allgemeinverfügung Quarantäne nach.

 

Die ab dem 06. Mai 2022 geltende 8. Allgemeinverfügung des Landkreises ist einsehbar unter: https://daten.verwaltungsportal.de/2022_05_06_8._Allgverf._Quarantäne.pdf 

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