ILB-Antragsportal für das Programm "Zusammenhalt und solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden" steht bereit

ILB-Antragsportal für das Programm
Bild zur Meldung: ILB-Antragsportal für das Programm "Zusammenhalt und solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden" steht bereit

Pressemitteilung der Investitionsbank des Landes Brandenburg:

 

Erster Call zur Antragstellung


Potsdam – Für das im Januar von der Landesregierung angekündigte Förderprogramm "Zusammenhalt und solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden" hat die ILB jetzt ihr Antragsportal geöffnet. Bereits zum Programmstart steht fest, dass mit diesem Programm der Nerv der märkischen Kommunen getroffen wurde, das Interesse erweist sich als groß.

Die für Regionalentwicklung zuständige Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, Kathrin Schneider, sagte zum Start des Förderprogramms (PM vom 19.01.2022): „Mit dem neuen Förderprogramm investieren wir in Zusammenhalt und Gemeinsinn. Das ist gerade in der jetzigen Zeit wichtig. In unseren kleinen Gemeinden und Ortsteilen gibt es viele gute Ideen und Projekte für mehr solidarisches Miteinander, die aber manchmal in kein Förderprogramm passen. Wir wollen die Umsetzung solcher Ideen und Projekte unterstützen und damit auch einen Beitrag leisten zur Umsetzung unserer neuen Regionalentwicklungsstrategie „Stärken verbinden“  

Mit fünf Millionen Euro fördert die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode Projekte zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs. Mit bis zu 150.000 Euro können einzelne investive Maßnahmen auf Gebieten wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, sozialem Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie gefördert werden. Gefördert werden kann etwa die Anschaffung eines elektrischen Dorfautos oder von Tablets, um Seniorinnen und Senioren fit zu machen für die digitale Kommunikation. Auch die Erweiterung von Sportaußenflächen oder die Anschaffung einer Bühne, um kleine Festivals zu organisieren, könnten unterstützt werden. Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Förderfähig sind investive Maßnahmen in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.
 
Die Anträge können jeweils in bestimmten Zeitabschnitten gestellt werden („Call-Verfahren“), die gesondert u.a. auf der Internetseite der ILB bekanntgegeben werden. Die erste Runde des Call-Verfahrens ist nunmehr gestartet. Das Antragsportal finden Interessierte auf der Internetseite der ILB (www.ilb.de). Die ILB-Förderberater*innen beraten unter der Telefon-Nummer 0331-660 2211.
 

Weitere Informationen