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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Corona in Oberspreewald-Lausitz: Die aktuelle Lage, eine Impfbilanz aus Ortrand und Lübbenau, Novavax und neue Corona-Regeln

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Freitag, 04. März 2022 bei 1.303,6.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 28.176 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 2.616 Personen. Als genesen gelten 25.189 Bürgerinnen und Bürger. 371 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 6 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 1 intensivmedizinisch betreut. Mit Stand vom 04.03.2022 befinden sich 2.780 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

+++ Eine Impfbilanz aus Ortrand und Lübbenau +++

 

Seit dem 30. November 2021 stand die Impfstelle im Medizinischen Zentrum Lübbenau (MZL) allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, welche sich mit einer Schutzimpfung gegen eine Erkrankung mit dem Coronavirus schützen wollen. Zur Eröffnung, Einrichtung und Betreuung der Impfstrecke (zeitweise auch zwei Impfstrecken) haben die Stadt Lübbenau/Spreewald, das Medizinische Zentrum Lübbenau, die Johanniter-Unfall-Hilfe und das Gesundheitsamt des Landkreises zusammengearbeitet. Zunächst wurde die Impfstelle mit der Zielstellung eröffnet, dass diese bis zum 22. Dezember 2021 im Betrieb bleiben sollte. Aufgrund der hohen Nachfrage, als auch der vorhandenen personellen Kapazitäten, wurde und konnte der Betrieb der Impfstelle verlängert werden. So blieb die Impfstelle in Lübbenau bis zum 28. Februar 2022 geöffnet.

 

In der Impfstelle MZL sind insgesamt 28 Einsatzkräfte der Johanniter-Unfall-Hilfe Südbrandenburg an 62 Tagen und zu 1.272 Stunden abwechselnd im Einsatz gewesen, um die Impfwilligen vor, während und nach der Impfung zu betreuen. Herr Dr. Uhlich ist in der Impfstelle in Lübbenau als impfender Arzt tätig gewesen und wurde zwischenzeitlich beim Betrieb zweier Impfstrecken durch weitere Ärzte unterstützt. Die Terminvergabe wurde durch die Stadt Lübbenau organisiert und die Räume vom MZL zur Verfügung gestellt.

 

In der Impfstelle Lübbenau wurden in dem Zeitraum vom 30.11.2021 bis zur Schließung der Impfstelle am 28.02.2022 insgesamt 3.561 Corona-Schutzimpfungen vorgenommen. Davon wurden 372 Erst-, 471 Zweit-, 2.686 Dritt- und 32 Viertimpfungen durchgeführt.

 

Die Impfstelle in Ortrand ging am 16.12.2021 in den Betrieb. Hier konnte der Landkreis in Zusammenarbeit mit der Stadt Ortrand eine Impfstrecke im Vereinshaus realisieren. Diese Impfstelle konnte im Süden des Landkreises als ein festes Angebot die Möglichkeit zur Corona-Schutzimpfung absichern. Zunächst wurde der Betrieb der Impfstelle in Ortrand bis zum 31.01.2022 geplant. Die Nachfrage nach Impfungen zeigte auch hier den Bedarf, weswegen die Impfstelle ebenfalls verlängert im Betrieb gehalten wurde. Die Terminvergabe erfolgte über die Stadt Ortrand. Am 28.02.2022 wurde auch die Impfstelle in Ortrand geschlossen.

 

In der Impfstelle Ortrand wurden in dem Zeitraum vom 16.12.2021 bis zur Schließung der Impfstelle am 28.02.2022 insgesamt 1.433 Corona-Schutzimpfungen vorgenommen. Davon wurden 126 Erst-, 224 Zweit-, 1.078 Dritt- und 2 Viertimpfungen durchgeführt.

 

Die Impfstellen in Lübbenau und Ortrand wurden aufgrund der sinkenden Nachfrage nach Impfungen geschlossen. Als Angebote vom Landkreis stehen für Corona-Schutzimpfungen aktuell die Impfstelle in Senftenberg und der Impfbus des Landkreises zur Verfügung.

 

Der Landkreis dankt allen Beteiligten, Ärzten und Helfern für ihr Engagement, ihre Arbeit und Mithilfe. Dank allen Mitwirkenden konnten in den beiden Impfstellen zahlreiche Corona-Schutzimpfungen und somit ein Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie und zur Gesundheit der Impfwilligen geleistet werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag für die Gemeinschaft.

 

+++ Novavax-Impfungen seit 02.03. in der Impfstelle der Sana Kliniken Niederlausitz in Senftenberg +++ 

 

Im Landkreis ist am 01.03.2022 die erste Lieferung des Proteinimpfstoffs Novavax eingetroffen. Der Impfstoff wurde direkt an die Impfstelle in Senftenberg verteilt. Dort konnte am 02.03.2022 mit der Verimpfung des Proteinimpfstoffs begonnen werden. Seitens des MSGIV ist zunächst ein für medizinisches und pflegerisches Personal priorisiertes Impfangebot mit Novavax vorgesehen. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird der Impfstoff Novavax vorerst ausschließlich in der Impfstelle der Sana Kliniken Niederlausitz in Senftenberg, Calauer Straße, verimpft.

 

Wichtig für alle Novavax-Impfwilligen: Als Nachweis wird bei der Impfstelle die Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Arbeitgeberbescheinigung notwendig. Diese ist vorab auszufüllen. Die Bescheinigung ist u.a. im Downloadbereich auf der Website des Landkreises oder unter www.brandenburg-impft.de abrufbar. Ohne diese Bescheinigung kann keine Impfung mit dem Impfstoff Novavax zugesichert werden.

 

In Abhängigkeit der verfügbaren Impfdosen werden in der Folge dann auch weitere Impfangebote im Landkreis mit Novavax angeboten werden.

 

Alle Impftermine und die Karte der Impfangebote sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden: www.osl-online.de/corona-schutzimpfung

 

+++ Neue Corona-Regeln ab dem 04.03. +++

 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz informiert dazu in einer Pressemitteilung vom 03.03.2022:

 

Bereits seit dem 23. Februar gilt in Brandenburg die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Mit ihr werden die Corona-Maßnahmen schrittweise gelockert. Am 4. März 2022 tritt der nächste Öffnungsschritt in Kraft. Dann gilt in Brandenburg neu:

  • 3G-Regel in der Gastronomie: Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen haben Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Kinder unter 14 brauchen keinen Nachweis vorzeigen, bei Schülerinnen und Schülern reicht der Nachweis über eine regelmäßige Testung im Rahmen des Schulbesuchs aus (Selbsttest).
  • 3G-Regel für sämtliche Beherbergungsstätten
  • Sportanlagen einschließlich Schwimmbäder: 3G-Regel für die Sportausübung in geschlossenen Räumen, kein Nachweis für die Sportausübung unter freiem Himmel
  • Spaß- und Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren: Zutritt nach der 3G-Regel
  • 3G-Regel für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (drinnen und draußen), FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen (Tragepflicht gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken auf einem festen Platz). Dies gilt auch für Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste.
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos: 3G-Regel, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen (Tragepflicht gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken auf einem festen Platz).
  • Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen: 3G-Regel, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen
  • Diskotheken, Clubs, Festivals: 2G-Plus-Regel. Das bedeutet: Zutritt für Genesene und Geimpfte mit aktuellem negativen Test oder mit Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung).
  • Künstlerische Amateurensembles: 3G-Regel
  • Innen-Spielplätze: 3G-Regel
  • Neue Personenobergrenze für Großveranstaltungen (Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen):

In geschlossenen Räumen höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 60 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung.

Unter freiem Himmel höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 75 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung.

Für Großveranstaltungen gilt weiterhin: 2G-Regel, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen.

 

Die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt bis einschließlich 19. März 2022. Mehr Informationen: corona.brandenburg.de

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