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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Krieg in der Ukraine – Welche Möglichkeiten zur Aufnahme von Geflüchteten gibt es im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Aktuell werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Städten Wohnmöglichkeiten für die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Menschen organisiert. Auch der Landkreis selbst hat Kapazitäten zur Unterbringung.

 

Die Nachrichten aus der Ukraine wurden auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zunächst mit Ungläubigkeit aufgenommen. Die erste Ungläubigkeit wich schnell dem Erschrecken, Bedauern und vor allem dem Bestreben helfen zu wollen. Die Erkenntnis, dass in dem seit über 70 Jahren friedlichen Europa tatsächlich wieder Krieg herrscht, hat auch die Bürgerinnen und Bürger in OSL schwer getroffen. „Die Auslöschung von Menschenleben ist niemals eine Lösung. Unsere Gedanken sind in diesen Tagen bei den Menschen in der Ukraine. In diesen Tagen trafen bereits die ersten Geflüchteten aus der Ukraine im Landkreis ein, welche von Familienmitgliedern aufgenommen wurden. Aber auch unabhängig von familiären Beziehungen sind die asylsuchenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bei uns im Landkreis willkommen. Wir werden unser Bestes geben ihnen hier im Landkreis eine sichere Zuflucht zu bieten“, so Landrat Siegurd Heinze.

 

Bereits am Freitagmorgen der vergangenen Woche fand eine Abstimmung zwischen dem Land Brandenburg und den Landkreisen statt, in welcher sich zur Unterbringung von Geflüchteten beraten wurde. Im Anschluss daran stand der Landkreis Oberspreewald-Lausitz am Freitagnachmittag in Kontakt mit allen Bürgermeistern und Amtsdirektoren des Landkreises, welche großes Engagement zur Mithilfe bekundeten. Derzeit prüfen die Städte und Kommunen welche Möglichkeiten es in ihren Bereichen gibt, Wohnraum für die Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse aus dieser Prüfung sollen in den nächsten Tagen über den Landkreis zentral gesammelt werden. Von der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt können die Geflüchteten über diese zentrale Informationsstelle beim Landkreis auf die Wohnungsangebote verteilt werden.

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann und wird zudem auf eigene vorhandene Ressourcen zurückgreifen. Dazu zählen freie Kapazitäten in der Gemeinschaftsunterkunft Sedlitz und den Wohnverbunden in Lauchhammer, Vetschau, Calau und Großräschen. Derzeit sind in diesen Einrichtungen um die 50 Plätze frei, welche zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine genutzt werden können. Derzeit ist es nicht geplant und noch nicht erforderlich Sporthallen oder ähnliche Räumlichkeiten zur Unterbringung dieser zu nutzen.

 

Aktuell ist keine Anzahl der Menschen abschätzbar, die nach ihrer Flucht aus der Ukraine im Landkreis Oberspreewald-Lausitz eintreffen werden. Diese Zahl ist vor allem von den Entwicklungen in der Ukraine abhängig. Landrat Siegurd Heinze betont: „Wir hoffen, dass die Anzahl der Geflüchteten gering ist. Wir werden alle Kräfte mobilisieren, um auch einer gegeben falls großen Anzahl von Geflüchteten eine sichere Zuflucht und eine Wohnmöglichkeit zu geben. Eine geringe Anzahl würde jedoch bedeuten, dass positive Entwicklungen in der Ukraine und damit ein schnelles Ende des Krieges erzielt werden und ich denke das hoffen wir alle in diesen Tagen.“

 

Zu aller erst stellt die Unterbringung von Menschen aus der Ukraine eine Hilfe in der Not dar. Aus der Not können sich aber auch neue Perspektiven und eine neue Zukunft entwickeln. Im Landkreis OSL leben derzeit 4.418 Ausländer (männlich: 2.687; weiblich: 1.731; divers: 0), davon 2.387 Personen aus Nicht-EU-Staaten (Stand 07.02.2022). Zu den zehn am häufigsten vertretenen Nationalitäten zählt dabei auch die ukrainische mit 114 Personen.

 

Das Bundeministerium des Inneren und für Heimat berichtet:

 

  • Die Europäische Union prüft derzeit, für ukrainische Staatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.
  • Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ist davon auszugehen, dass es für ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit zu Kurzaufenthalten in Deutschland befinden, nicht zumutbar ist, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis das Visumverfahren nachzuholen, sofern sie nicht mit dem hierfür erforderlichen Visum eingereist sind.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen.

 

Weitere Informationen zur aktuellen Situation und eine Zusammenstellung von Informationen zu den aktuell besonders häufig gestellten Fragen finden Geflüchtete und ebenso auch Bürgerinnen und Bürger auf der Seite des BMI: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html

 

Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis wenden sich die Betroffenen an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde. Personen mit Aufenthaltsort im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wenden sich hierfür an das Asyl- und Ausländeramt des Landkreises:

 

Asyl- und Ausländeramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Anschrift:       Dubinaweg 1

                             01968 Senftenberg

Telefon:           (03573) 870-4601

Telefax:            (03573) 870-4610

E-Mail:           

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