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Corona in Oberspreewald-Lausitz: Die aktuelle Lage, neue Regelungen, PCR-Tests und die Impfangebote ab März (11.02.2022, 11 Uhr)

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+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Freitag, 11. Februar 2022 bei 1.306,3.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 23.648 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 2.712 Personen. Als genesen gelten 20.571 Bürgerinnen und Bürger. 365 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 14 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 1 intensivmedizinisch betreut. Mit Stand vom 10.02.2022 befinden sich 2.708 Personen in häuslicher Quarantäne.

 

 

+++ Brandenburg passt Corona-Verordnung an +++

Die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde zu Beginn der Woche überarbeitet. Seit Mittwoch, 09.02.2022, gelten neue Regelungen.

 

Die Brandenburger Landesregierung informierte dazu wie folgt:

 

  • Die wesentlichen Änderungen sind: FFP2-Maskenpflicht statt 2G-Regel im gesamten Einzelhandel, 3G statt 2G auf Sportanlagen im Freien, Aufhebung der sogenannten „Hotspot-Regelung“ (damit keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr für Ungeimpfte), Anwesenheitsdokumentation zum Beispiel bei Veranstaltungen, Friseur oder in Gaststätten entfällt (Ausnahme: Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeheime).

 

  • Unverändert gilt weiterhin insbesondere: 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie, Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden, Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen.

 

(https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/detail.php?gsid=bb1.c.731543.de)

 

 

Seit dem 24. November 2021 ist der Landkreis eine sogenannte Hotspot-Region gewesen. Somit sind im Landkreis die weiteren Maßnahmen auf Basis des § 27 Abs. 1 der zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November wirksam gewesen. Diese Maßnahmen haben im Landkreis auf Basis der Sieben-Tage-Inzidenz und des vom Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg gemeldeten Anteils der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten bestanden.

Die damit einhergehenden Maßnahmen umfassten insbesondere nächtliche Ausgangsbeschränkungen

 

Mit der neuen Anpassung der Eindämmungsverordnung entfällt diese „Hotspot-Regelung". Die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte ist damit nicht mehr gültig.

 

 

+++ PCR-Test infolge eines positiven Selbsttests ist kostenlos+++

Die Coronavirus-Testverordnung regelt, dass eine Person nach einem positiven Selbsttest einen Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung hat, unabhängig davon in welcher Einrichtung der anschließende PCR-Test stattfindet (Teststelle, Hausarzt o.ä.).

Wenn ein positiver Selbsttest vorliegt, wird der daraufhin notwendige PCR-Test für die Bürger kostenlos durchgeführt.

Der PCR-Test bleibt weiterhin kostenpflichtig, wenn dieser freiwillig oder im eigenen Interesse, zum Beispiel vor einer Urlaubsreise, durchgeführt wird.

 

Weitere Informationen sind in der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV) einsehbar (https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/BJNR626400021.html).

 

 

+++ Corona-Impfangebote im Landkreis +++

Der Landkreis rechnet mit einer Verfügbarkeit des Proteinimpfstoffs Novavax gegen Ende Februar/Anfang März. Seitens des MSGIV ist zunächst ein für medizinisches und pflegerisches Personal priorisiertes Impfangebot mit Novavax vorgesehen. In Abhängigkeit der verfügbaren Impfdosen wird in der Folge dann auch eine öffentliche Impfung mit Novavax angeboten.

 

 

Bis zum 28. Februar sind weiterhin alle vier Impfangebote des Landkreises verfügbar:

 

Impfstelle Senftenberg

Calauer Straße 3 | 01968 Senftenberg

 

montags und donnerstags 12 - 18 Uhr

dienstags und mittwochs 9 - 15 Uhr

freitags 7 - 12 Uhr

- Terminvereinbarung nicht notwendig –

 

Medizinisches Zentrum Lübbenau

Robert-Koch-Straße 42 | 03222 Lübbenau/Spreewald

 

montags bis donnerstags 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

freitags von 9 - 12 Uhr

- vorherige Terminvereinbarung unter 03542 85 177 möglich -

- Kurzentschlossene können auch ohne einen Termin die Corona-Impfung erhalten -

 

Impfzentrum Ortrand

Kirchplatz 6 | 01990 Ortrand

 

montags/mittwochs/freitags 11-17 Uhr

dienstags/donnerstags 8-16 Uhr

samstags 9-15 Uhr

- ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung -

Terminvergabe per Telefon unter 035755 559962.

 

Impfbus des Landkreises

- Terminvereinbarung nicht notwendig –

Terminübersicht abrufbar unter www.osl-online.de/corona-schutzimpfung

 

Die Impfstellen in Ortrand und Lübbenau werden zum 28.02.2022 geschlossen.

Ab dem 01.03.2022 gibt es weiterhin zwei kommunale Impfangebote: Die Impfstelle Senftenberg und der Impfbus.

 

Alle Impftermine und die Karte der Impfangebote sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden: www.osl-online.de/corona-schutzimpfung

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