Corona in Oberspreewald-Lausitz: Die aktuelle Lage, eine Erinnerung an die geltenden Ausgangsbeschränkungen und die schnellste Route zur Corona-Schutzimpfung (01.02.2022, 17 Uhr)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Dienstag, 01. Februar 2022 bei 993,6.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 21.196 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 1.842 Personen. Als genesen gelten 18.995 Bürgerinnen und Bürger. 359 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 14 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 1 intensivmedizinisch betreut. Mit Stand vom 01.02.2022 befinden sich 1.946 Personen in häuslicher Quarantäne.


+++ Erinnerung an die geltenden Ausgangsbeschränkungen +++
Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz gelten weiterhin die weiteren Maßnahmen auf Basis des § 27 Abs. 1 der zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November. Diese Maßnahmen bestehen im Landkreis auf Basis der Sieben-Tage-Inzidenz und des vom Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg gemeldeten Anteils der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten.
Die geltenden Regelungen umfassen nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht geimpfte/nicht genesene Personen:


1.    In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in den folgenden Fällen sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig:

a.    der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
b.    die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
c.    die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
d.    die Begleitung und Betreuung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
e.    die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen,
f.    die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
g.    die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
h.    das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
i.    die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
j.    die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen,
k.    die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.

 

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung nach Satz 3 Nummer 1 gilt nicht für

1.    geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis nach § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen,
2.    genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis nach § 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen,
3.    Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen; die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 bis 7 gelten entsprechend.

 

Die geltenden Maßnahmen sind einsehbar unter: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/2__sars_cov_2_eindv (siehe § 27).


+++ Sie befinden sich auf der schnellsten Route zur Corona-Schutzimpfung +++

Ihnen fällt heute beim Blick in den analogen oder digitalen Impfnachweis auf, dass es nun Zeit für die Zweit- oder Boosterimpfung ist?
Sie entschließen sich jetzt für die Erstimpfung?
Nichts trennt Sie von Ihrer Erst-, Zweit- oder Drittimpfung, außer der Weg, der zwischen Ihnen und dem Impfangebot liegt.

 

Die am nächsten gelegene Impfmöglichkeit im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist nun ganz einfach über die Google-Karte zu finden: https://www.google.com/maps/Impfangebote im Landkreis OSL.
Bürgerinnen und Bürger können über diese Google-Anwendung herausfinden, welches Impfangebote heute in ihrer Stadt oder der Umgebung verfügbar ist und welches die schnellste Route ist, um zum Impfangebot zu gelangen.

 

 

Auf der schnellsten Route zu den Impfangeboten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. My Maps – eine Anwendung von Google (Abrufbar unter: https://www.google.com/maps/Impfangebote im Landkreis OSL).


Für eine optimale Erreichbarkeit stellt die Karte die Impfangebote im Landkreis OSL dar. Dazu zählen die festen Impfangebote des Landkreises und der Arztpraxen, sowie das Impfangebot des Impfbus, welcher täglich an anderen Orten stationiert ist.

Alle Impftermine und die Karte der Impfangebote sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden: https://www.osl-online.de/seite/564036/angebote-zur-corona-schutzimpfung-im-landkreis.html.

 

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