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Geflügelpest: Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung am 02.12.2021

Die im Landkreis Oberspreewald-Lausitz geltenden Restriktionsmaßnahmen auf Grundlage der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) sind ab dem 02.12.2021 aufgehoben.

 

Die im Rahmen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 1. November 2021 getroffenen Maßnahmen, wie zum Beispiel Sperrzonen und Stallpflicht, sind seit dem 2. Dezember 2021 nicht mehr wirksam. Diese Maßnahmen wurden erlassen, daher der Erreger H5N1 in einem Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) labordiagnostisch nachgewiesen wurde. Dieser Nachweis hatte auch Auswirkungen auf Geflügelhalter im Norden von OSL. Die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung kam dem europaweit gültigen Tiergesundheitsrecht mit einer am 3. November 2021 in Kraft getretenen Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel nach.

 

Nach Abschluss der erforderlichen Untersuchungen in den Restriktionszonen und Abschluss der erforderlichen Maßnahmen in den Ausbruchsbetrieben hebt das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 2. Dezember 2021 die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza vom 1. November 2021 auf.

 

Die entsprechend des europaweit gültigen Tiergesundheitsrechts eingerichteten Restriktionszonen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, in denen für Tierhalter verschärfte Regeln gelten, entfallen ab dem 2. Dezember 2021. Die für die Gemarkungen Raddusch, Göritz, Stradow, Naundorf, Fleißdorf und Suschow der Gemeinde Vetschau/Spreewald, sowie für die Gemarkung Leipe der Gemeinde Lübbenau/Spreewald eingerichteten Schutzzonen sind nicht mehr erforderlich. Ebenso entfallen die Überwachungszonen, welche die Gemarkungen Vetschau/Spreewald, Koßwig, Kahnsdorf, Repten und Tornitz der Gemeinde Vetschau/Spreewald, die Gemarkungen Missen, Bolschwitz, Reuden, Saßleben, Kalkwitz, Mlode der Gemeinde Calau, sowie die Gemarkungen Bischdorf, Kittlitz, Groß Lübbenau, Groß Klessow, Boblitz, Lehde, Lübbenau/Spreewald, Zerkwitz und Krimnitz der Gemeinde Lübbenau/Spreewald umfassten. Die eventuell noch angebrachten Beschilderungen in den Gebieten sind nicht mehr gültig und werden in den nächsten Tagen abgenommen.

 

Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest und Tierseuchenallgemeinverfügung erhalten Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Informationen zur Geflügelpest (osl-online.de).

 

Auch wenn der Erlass der Maßnahmen durch das Amt für Veterinärwesen positiv zu werten ist, möchten wir darauf hinweisen, dass Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten sind, Funde von toten Vögeln in der freien Natur beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft zu melden (außerhalb der üblichen Sprechzeiten bei der Leitstelle Cottbus). Ebenso besteht weiterhin die Gefahr der Übertragung der Geflügelpest durch Wildgeflügel auf Hausgeflügel. Geflügelhalter sollten eigenständig Maßnahmen zur Biosicherheit ergreifen.

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