„Alt gegen neu“: Die erste Frist des EU-weiten Führerschein-Tausches rückt immer näher

Pflichtumtausch findet gestaffelt bis 2033 statt / Frist für die ersten Geburtsjahrgänge endet bereits im Januar 2022

 

Am 19. Januar 2022 läuft die erste Frist für den Pflichtumtausch einiger Führerscheine ab. Kurz vor Ende der Frist bemerken viele der davon betroffenen Führerscheininhaber ihr bisheriges Versäumnis. Laut der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist aktuell noch immer eine hohe Anzahl „alter“ Führerscheine gelistet, welche von der Frist betroffen sind und bis zum 19.01.2022 umgetauscht werden müssen.

 

Alt gegen neu: Bis Januar 2033 sieht die EU einen schrittweisen Austausch aller vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine vor. Die Umtauschenden erhalten im Gegenzug einen aktuellen EU-Kartenführerschein. Erste Bürgerinnen und Bürger sind von dem Pflichtumtausch bereits betroffen: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958 liegt und deren Führerschein bis einschließlich 1998 ausgestellt wurde, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 eigenständig umtauschen. Geschieht dies nicht, wird der alte Führerschein mit Ablauf dieser Frist ungültig.

 

„Mit dem schrittweisen Umtausch der Führerscheine soll erreicht werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das unter anderem aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt“, erklärt Kai-Uwe Christiansen, Hauptsachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. In diesem Jahr hat die Fahrerlaubnisbehörde bereits circa 2.500 Umstellungsanträge bearbeitet. Dennoch äußert sich Christiansen kritisch beim Blick auf die Datenbank der Fachsoftware: „Knapp einen Monat vor Ablauf der ersten Frist ist noch immer eine vierstellige Anzahl von Führerscheinen gelistet, für welche bisher kein Tauschantrag gestellt wurde und deren Gültigkeit nach dem 19.01.2022 verfällt.“

 

Auch für die kommenden Umtauschfristen rät Kai-Uwe Christiansen den Bürgerinnen und Bürgern deswegen ihren Antrag zeitnah einzureichen. So kann vermieden werden, dass es kurz vor Ablauf der Fristen zu einer Antragsflut kommt und die Bearbeitungsdauer sich dementsprechend verlängert. Die Dauer der Bearbeitung eines Antrages hängt nicht nur von der Fahrerlaubnisbehörde eines Landkreises ab, sondern auch von der Bundesdruckerei GmbH, welche die Führerscheine herstellt. Aufgrund der zeitweisen Fülle an Anträgen musste diese ihre Bearbeitungszeiten bereits verlängern.

 

Der neu ausgestellte Führerschein wird − unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis − auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Der Umtausch ist dabei rein verwaltungstechnischer Natur. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Etwas anderes gilt nur, wenn im Zuge der Antragstellung fahreignungsrelevante Beeinträchtigungen bekannt werden.

 

Welche Umtauschfrist für welche Geburtsjahrgänge gilt, wird auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erklärt: www.bmvi.de/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen. Der Umtausch muss von den Bürgerinnen und Bürgern eigenverantwortlich durchgeführt werden. Zuständig für die Umstellung alter Fahrerlaubnisse und damit die Bearbeitung der eingehenden Anträge ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde des zuständigen Landkreises, in dem der Antragsteller seinen aktuellen Wohnsitz hat. Wurde der umzutauschende Führerschein nicht im Wohnort-Landkreis ausgestellt, können sich die Bürgerinnen und Bürger vor Antragstellung an die ausstellende Behörde wenden und die Zusendung einer sogenannten Karteikartenabschrift veranlassen.

 

Weitere Informationen zur Antragstellung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde: www.osl-online.de/führerschein-pflichtumtausch

 

Aufgrund des stark steigenden Antragsaufkommens kann die Fahrerlaubnisbehörde zeitweise keine telefonische Erreichbarkeit zusichern. Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, sich zunächst über die Internetseite des Landkreises zu informieren. Insofern dann noch Fragen bestehen, können diese per E-Mail an gerichtet werden (mit Angabe des Anliegens und einer Telefonnummer).

 

Pflichtumtausch Führerscheine

Anträge für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis OSL bearbeitet:

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg

 

Auch einzelne Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau und Vetschau) nehmen Anträge auf Umstellung entgegen.

 

Antragsformular und Informationen zum Thema: www.osl-online.de/führerschein-pflichtumtausch

 

Videobeitrag

Kai-Uwe Christiansen beantwortet im Video-Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Führerschein-Pflichtumtausch. Das Video ist unter www.osl-online.de/videos zu finden.

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