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Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
 

Neuartiges Coronavirus: Aktuelle Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (12.11.2021, 13 Uhr)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am Freitag, 12. November bei 510,2.

 

Kumuliert wurden seit Ausbruch des Virus im März 2020 im Landkreis OSL 8.751 Fälle registriert. Infiziert sind aktuell 483 Personen. Als genesen gelten 8.004 Bürgerinnen und Bürger. 264 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Im Klinikum Niederlausitz werden aktuell 19 COVID-19-Patienten stationär behandelt, davon 5 intensivmedizinisch betreut. Derzeit befinden sich 809 Personen in häuslicher Quarantäne. Aufgrund nachgewiesener Infektionen von Quarantänen betroffen sind 5 Kitas, 13 Schulen sowie 7 Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet.

 

Ein Blick zu den Zahlen mit Vorjahreszeitraum:

 

Kennzahlen

Stand 18.11.2020

Stand 12.11.2021

7-Tage-Inzidenz

175,55

510,2

Infizierte Personen

372

483

In Quarantäne befindliche Personen

1.217

809

Im Klinikum Niederlausitz betreute COVID-19 Patienten

36

19

  • davon intensivmedizinisch betreut

6

5

 

+++ geänderte Hotlinezeiten ab 15. November +++

 

Die Kreisverwaltung reagiert auf das Anrufaufkommen und erweitert die Erreichbarkeit der Bürgerhotline. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab dem 15. November unter der bekannten Telefonnummer 0800 870 1100 wie folgt zu erreichen:

 

Montag – Donnerstag:       08 -16 Uhr

Freitag:                                         08 -13 Uhr

 

Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es derzeit zu Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Anrufende werden gebeten, es in diesen Fällen später erneut zu probieren. Anfragen werden möglichst zeitnah bearbeitet.

 

Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Corona stellt die Kreisverwaltung unter www.osl-online.de/corona bereit. Es wird gebeten, sich möglichst zunächst hier zu informieren. Damit unterstützen die Bürgerinnen und Bürger das Bemühen, schneller auf Anliegen reagieren zu können.

 

Auch das Corona-Bürgertelefon im Land Brandenburg, Telefonnummer: 0331 866-5050 bzw. die Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit, Telefonnummer: 030 346465100 können bei Fragen zum Thema angewählt werden.

 

Im Verdachtsfall sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit der Hausärztin oder dem Hausarzt sein. Alternativ erteilt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116 117 Auskünfte im Hinblick auf Testungen und vermittelt Anlaufstellen. 

 

+++ Hohe Nachfrage des mobilen Impfangebotes/ Appell an die niedergelassenen Ärzte im Landkreis +++

 

Aktuell ist die Inanspruchnahme des Impfbusses sehr hoch, der Bedarf kann allein durch das mobile Impfangebot des Landkreises OSL nicht gedeckt werden. Als ergänzende Impfoption ist das Angebot des Impfbusses vielmehr für das gezielte Impfen in Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen geplant. Allerdings hat sich der Impfbedarf in den vergangenen Wochen insbesondere durch die empfohlenen Auffrischimpfungen deutlich erhöht. Darauf hat der Landkreis mit festen Impfterminen in Senftenberg reagiert. Die Kolleginnen und Kollegen ermöglichen derzeit mit teils mehr als 200 Impfungen pro Impftag eine bemerkenswerte Größenordnung. In dieser Woche wurden 391 Personen geimpft (Montag 222 Personen, Mittwoch 169 Personen).

 

Eine weitere zeitliche Ausweitung der Impfungen in der Senftenberger Impfstelle auf 3-4 Tage pro Woche ist geplant. Für die kommende Woche besteht das Impfangebot von Montag bis Mittwoch in der Zeit von 09:00 – 15:00. Der Tourenplan und aktuelle Informationen zum mobilen Impfangebot werden unter www.osl-online.de/corona bereitgestellt.

 

Gesundheitsdezernent Alexander Erbert: „Grundsätzlich hat das Land Brandenburg zu Ende September einen Übergang der Corona-Impfungen aus den damaligen Impfzentren heraus hin zu den niedergelassenen Haus- und Fachärzten vollzogen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat erklärt, ab diesem Zeitpunkt alle Impfbedarfe in den Arztpraxen befriedigen zu können. In vielen Praxen wird dies auch mit hohem Engagement umgesetzt. Uns erreichen jedoch täglich teils verzweifelte Anrufe, dass Bürgerinnen und Bürger keinen niedergelassenen Arzt finden, der Corona-Schutzimpfungen vornimmt. Das entspricht nicht den getroffenen Vereinbarungen. Mit dem Impfbus allein können wir die Nachfrage nicht abdecken. Daher meine eindringliche Bitte: wir können die Bedarfe an Corona-Schutzimpfungen nur gemeinsam mit unseren niedergelassenen Ärzten im Landkreis decken. Der Aufbau eines bestmöglichen Impfschutzes für alle impfwilligen Einwohnerinnen und Einwohner muss derzeit Priorität haben.“

 

+++ Aktuelle Quarantäne-Regeln in OSL +++

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat am Freitag, 12. November 2021, eine Allgemeinverfügung Quarantäne erlassen. Mit der Allgemeinverfügung werden Regelungen über die Absonderung (Quarantäne) von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen festgelegt.

 

Konkret gelten folgende Verhaltensmaßgaben:

 

Verhalten bei relevantem Kontakt zu einer positiv getesteten Person

 

Nicht jeder Kontakt zu einer infizierten Person ist relevant. Hinweise, ob Sie als relevante Kontaktperson gelten, werden bereitgestellt unter www.osl-online.de/corona.

Wurden Sie von einer positiv getesteten Person über ein Infektionsrisiko informiert, ist damit keine Quarantäneanordnung verbunden. Reduzieren Sie möglichst Ihre Kontakte. Treten Symptome auf, sondern Sie sich bitte umgehend ab und kontaktieren ihren Hausarzt/-ärztin.

 

Enge Kontaktpersonen müssen sich unverzüglich bis zum Ablauf des 10. Tages nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall absondern und den Landkreis mittels Kontaktformular Corona der Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bzw. telefonisch unter 03573-870-1100 zu informieren.

 

Weist eine enge Kontaktperson keine Symptome auf und besitzt sie einen Impf- oder Genesenen-Nachweis entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, so ist sie von der Quarantänemaßnahme ausgenommen, muss aber für die Dauer von 14 Tagen ein Selbstmonitoring durchführen. Entwickeln sich Symptome, wird die Person zur Verdachtsperson.

 

Bei engen Kontaktpersonen, bei denen kein positives Testergebnis auf das Vorhandensein des Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, endet die Absonderung, wenn der enge Kontakt 10 Tage zurückliegt und während der Absonderung keine Symptome aufgetreten sind. Bei Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Tests ist die sogenannte Freitestung mit einem PCR-Test bei Probeentnahme frühestens am 5. Tag nach dem letzten Kontakt zu einer positiv infizierten Person möglich. Wird ein Antigen-Schnelltest verwendet, so ist eine Freitestung frühestens am 7. Tag nach letztem Kontakt möglich und die Quarantäne vorzeitig beendet. Das Testergebnis muss dem Landkreis zuvor elektronisch oder postalisch von der betroffenen Person zugesandt werden.

 

Verhalten bei Symptomen (Erkrankungszeichen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten)

 

Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich absondern, telefonischen Kontakt zu der Hausärztin / dem Hausarzt aufnehmen und einen PCR-Test vornehmen lassen. Dies gilt auch dann, wenn ein zuvor vorgenommener Antigentest ein negatives Ergebnis aufweist.  Der Landkreis oder die Ärztin bzw. der Arzt, der die Beratung vor der Testung vornimmt, informieren die Verdachtsperson in geeigneter Weise über die Verpflichtung zur Absonderung. Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, gelten die Regelungen für positiv getestete Personen. Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, so endet die Quarantäne.

 

Verhalten bei einem positiven Testergebnis mittels PCR-Test

 

Sondern Sie sich bitte umgehend für die Dauer von mindestens 14 Tagen häuslich ab. Die Absonderung endet nur, wenn Sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Sofern Betroffene die Mitteilung über das positive Testergebnis nicht durch den Landkreis erhalten haben, sind sie verpflichtet, sich mittels Kontaktformular Corona auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beim Landkreis zu melden bzw. telefonisch unter 03573 870 1100 zu informieren.

 

Verhalten bei einem positiven Testergebnis mittels PoC-Antigen-Schnelltest/Laientest

 

Beruht das positive Testergebnis auf einem PoC-Antigen-Schnelltest/Laientest, sind Betroffene verpflichtet, zeitnah einen PCR-Test durch den behandelnden Arzt durchführen zu lassen und sich bis zum PCR-Testergebnis häuslich abzusondern.

 

Die vollständigen Verhaltensmaßgaben der Allgemeinverfügung und weitergehende Informationen unter folgenden Link abrufbar: Allgemeinverfügung Quarantäne

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