Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (29.07.2021, 13 Uhr)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt am 29. Juli 2021 bei 3,7. Vor einer Woche lag der Wert bei 1,8.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.210. Infiziert sind aktuell 9 Personen. Als genesen gelten 6.940 Bürgerinnen und Bürger. 261 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 19 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Im Klinikum Niederlausitz wir aktuell kein Covid-Patient stationär behandelt.

 

Aktuell liegen 16 Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg unter dem Wert von 10 bzw. bei 10 (Cottbus); davon 8 unter 5. Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) verzeichnet eine 7-Tage-Inzidenz von 19,0.

 

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist erneut leicht gestiegen und liegt aktuell bei 6,2. In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 5,9; Spree-Neiße: 4,4; Dahme-Spreewald: 7,0. Stadt Cottbus: 10,0 (Stand 29.07.) Im sächsischen Landkreis Meißen: 2,9 und Bautzen: 3,0 (Stand 28.07.)

 

Im Ländervergleich verzeichnet Brandenburg den drittniedrigsten Wert. Bundesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz heute bei 16,0.

 

+++ Brandenburg erlässt neue Umgangsverordnung +++

Das Brandenburger Kabinett hat am gestrigen Mittwoch, 28. Juli 2021, die Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen. Sie tritt am Sonntag, 1. August, in Kraft und gilt bis zum 28. August. Mit der neuen Verordnung treten einzelne Änderungen, teilweise Lockerungen, in Kraft.

 

Auszug aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 28. Juli:

 

[…] Grundsätzlich gelten weiterhin die Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts, wie zum Beispiel die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen. Sofern dies nicht möglich ist, soll in Innenräumen weiter eine medizinische Maske getragen werden. Eine inzidenzunabhängige Testpflicht soll gerade in den Schulen, aber auch bei Festivals, in Clubs und Diskotheken für mehr Sicherheit sorgen.

 

Für die Bewirtung in Innenräumen von Restaurants, die Beherbergung von Gästen in Hotels und Pensionen, Dienstleistungen und andere Bereiche gilt die Testpflicht weiterhin erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 20. In Brandenburg liegen derzeit alle Landkreise und kreisfreien Städte unterhalb dieses Wertes.

 

Die wichtigsten Änderungen in der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung:

  • Wenn die Verordnung einen Testnachweis vorsieht, sind nun alle Kinder bis zum vollendeten zwölften (statt wie bisher bis zum sechsten) Lebensjahr davon ausgenommen. (Dies ist verantwortbar, da die Kinder für den Schulbesuch sowieso mindestens zweimal wöchentlich getestet werden.)
  • Die Testpflicht in Schulen besteht fort. So sind der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur erlaubt, wenn an zwei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche ein negativer Testnachweis vorgelegt wird (Selbsttests ohne Aufsicht sind weiter zulässig).

 

Das neue Schuljahr beginnt mit zwei Schutzwochen. Das heißt, dass in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien (09. bis 20.08.) alle Schülerinnen und Schüler, also auch diejenigen der Jahrgangsstufen 1 bis 6, in den Innenbereichen der Schule eine medizinische Maske tragen (außer im Sportunterricht). Ab dem 21.08. gilt diese Maskenpflicht – wie bisher – nur für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7. Die Maskenpflicht in den ersten zwei Schulwochen gilt in Abhängigkeit von der Raumnutzung auch in den Innenräumen von Horteinrichtungen.

  • Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, etwa im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, sind unter Auflagen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern möglich. Ab 1.000 Gästen ist die Personenzahl auf höchstens 50 Prozent der regulären Besucherkapazität der jeweiligen Veranstaltungseinrichtung begrenzt (Beispiel: bei einer Besucherkapazität von maximal 2.000 können dann bis zu 1.500 Gäste teilnehmen (1.000 + 500), wenn die Einhaltung des Abstandsgebots sichergestellt werden kann). In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 ist die Personenzahl für Veranstaltungen auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt. In Innenräumen gilt dabei ab einer 7-Tage-inzidenz von 20 eine Testpflicht. Unter freiem Himmel gilt eine Testpflicht für Veranstaltungen mit mehr als 750 gleichzeitig Teilnehmenden.
  • Festivals können unter Auflagen mit höchstens 7.000 gleichzeitig anwesenden Gästen stattfinden, solange die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 nicht überschreitet. Sonst liegt die Grenze bei maximal 5.000 Gästen. Darüber hinaus ist die Personenzahl über einer Besucherzahl von 1.000 ebenfalls auf höchstens 50 Prozent der regulären Gästekapazität der jeweiligen Festivalfläche begrenzt. Es gilt eine Testpflicht für innen und außen.
  • Private Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis sind unabhängig vom Anlass mit bis zu 100 gleichzeitig Anwesenden unter freiem Himmel und bis zu 50 Gästen in geschlossenen Räumen möglich (Geimpfte und Genesene zählen bei privaten Treffen nicht mit).
  • In Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Besucherinnen und Besucher nicht mehr zwingend eine FFP2-Maske tragen, hier reicht künftig eine medizinische Maske.
  • Bei religiösen Veranstaltungen sowie in Kultureinrichtungen (z. B. Museen, Planetarien, Bibliotheken) kann in geschlossenen Räumen der Abstand zwischen festen Sitzplätzen auf bis zu 1 Meter verringert werden.
  • In Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen (zum Beispiel Hochschulen, Musik- und Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahrschulen) gilt das Abstandsgebot nicht mehr. In allen Einrichtungen sind nunmehr Selbsttest (ohne Aufsicht) zulässig (auch hier: Tests nur erforderlich, wenn regionale Inzidenz sieben Tage über 20 liegt). Hinsichtlich der Maskenpflicht gilt, dass in den Innenbereichen die Maske abgenommen werden kann, wenn sich alle Personen auf einem festen Sitzplatz aufhalten und zwischen den Sitzplätzen ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird.

[…]

Sobald die Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung veröffentlicht ist, wird diese auch auf der Internetseite www.osl-online.de/Corona bereitgestellt.

 

+++ Land Brandenburg ruft weiter zum Impfen auf +++

Mit Blick auf den bevorstehenden Herbst und Winter fordert Ministerpräsident Dietmar Woidke die Menschen in Brandenburg weiter auf, die vorhandenen Angebote zu nutzen und sich impfen zu lassen. Jeder könne dazu beitragen, dass im Alltag weiterhin so viel Normalität wie möglich beibehalten werden kann. Anders als noch zu Beginn des Jahres sei man inzwischen mit Impfstoff gut versorgt.

 

Woidke setzt sich für ein baldiges Zusammenkommen von Bund und Ländern ein und fordert Vereinbarungen zu Reiserückkehrern und zur Erhöhung des Impftempos mit einem klaren Bekenntnis zum Impfen von Jugendlichen ab 12 Jahren, insofern Eltern und Arzt zustimmen.

 

Wer geimpft werden könne, das Impfangebot aber ablehne, müsse persönlich die Konsequenzen tragen und sich testen lassen, um z. B. ins Kino zu gehen – auf zwar auf eigene Kosten, erklärte der Regierungschef.

 

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft erklärte in der Pressemittelung der Staatskanzlei vom 28. Juli: „Brandenburg hat im Augenblick vergleichsweise noch sehr niedrige Fallzahlen. Das Infektionsgeschehen wird durch die Delta-Variante des Coronavirus dominiert. Sie ist deutlich ansteckender. Deshalb ist es notwendig, dass alle weiter Abstand halten, Maske tragen und die richtige Hygiene beachten. Der beste Schutz ist die Corona-Impfung. Nur sie schützt Menschen wirksam vor schweren Krankheitsverläufen und gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Infektion mit dem Coronavirus. Das ist in erster Linie ein individueller Schutz. Deshalb rufen wir alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf: Schützen Sie Ihre Gesundheit und lassen Sie sich jetzt impfen!“

 

Bildungsministerin Britta Ernst verwies mit Blick auf den bevorstehenden Schuljahresstart im Präsenzunterricht darauf, dass alle Lehrkräfte ein Impfangebot erhalten haben und in Kitas und Schulen eine funktionierende Teststrategie vorliege, die auch beibehalten werde. Die Maskenpflicht für alle im Bereich Schule in den ersten 14 Tagen und Hygienekonzepte schütze weiter vor einer Ansteckung. Der beste Schutz der Kitas und Schulen komme allerdings von außen: „Von Erwachsenen, die sich impfen lassen, sich diszipliniert verhalten und ihre Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen wahrnehmen.“

In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 1.400.941 Menschen eine Erstimpfung erhalten (das entspricht 55,6 Prozent der Bevölkerung). 1.209.362 Menschen sind demnach vollständig geimpft (das entspricht 48,0 Prozent der Bevölkerung). Insgesamt wurden laut Impfquotenmonitoring des RKI zum Stand Mittwoch, 28. Juli, 2.536.761 Impfungen verabreicht.

 

+++ Neue Landes-Werbekampagne für die Corona-Impfung +++

Am Freitag, 30. Juli, wird das Land Brandenburg eine neue Werbekampagne für das Impfen starten und erste Plakatmotive und Filme hierzu vorstellen. Die zentrale Botschaft lautet: „Die Corona-Impfung ermöglicht uns ein weitgehend normales Leben. Lassen Sie sich impfen!“.

 

Mit Slogans wie „Grillfest statt Schnelltest“, „Lagerfeuer statt Infektionsherd“, „Tanzen statt Distanzen“, „Anstoß statt Abstand“ oder „Verwandte statt Mutante“ sollen die Bilder Brandenburgerinnen und Brandenburger motivieren, sich impfen zu lassen.

 

Die Werbekampagne soll die bundesweite Impfkampagne „Deutschland krempelt die Ärmel hoch“ ergänzen.

 

Die Werbematerialien und weitere Informationen werden durch das Land auf www.brandenburg-impft.de veröffentlicht und sollen bald an möglichst vielen Orten im Land Brandenburg zu sehen sein. 

 

+++ Wie berechnet sich die Impfquote eines Bundeslandes? +++

Grundlage für das Ausweisen der Impfquoten der Länder bildet das Digitale Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung des Robert Koch Instituts (RKI). Dieses wird von Montag bis Freitag für alle Bundesländer aktualisiert und auf der Internetseite „Digitales Impfquotenmonitoring zur Covid-19-Impfung des RKI“ (siehe hier) veröffentlicht.

 

Das RKI erklärt dort auch den Ablauf der Erhebung der publizierten Daten:

„Die Erhebung der Daten zur Impfung erfolgt in Impfzentren, Krankenhäusern und durch die Mobilen Impfteams. Seit kurzem sind Betriebsmediziner und Betriebsmedizinische Dienste hinzugekommen. Autorisiertes Personal aus den genannten Einrichtungen kann über die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" die Daten eingeben und über eine gesicherte Internetverbindung täglich an die Bundesdruckerei übermitteln, wo im Auftrag des RKI die Daten zwischengespeichert und vom RKI täglich abgerufen werden. Es fließen außerdem die aggregierten Impfdaten der niedergelassenen Ärzte ein, die täglich an die KBV übermittelt werden und die aggregierten Daten der Privatärzte, die täglich an eine eigene Plattform übermittelt werden. Von beiden Portalen werden die Daten ebenfalls täglich vom RKI abgerufen.“

 

Die Statistik des RKI ermöglicht jedoch keine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Gesundheitsämter erhalten selbst keine vollständige Meldung der durchgeführten Impfungen in ihrer Gebietskulisse. Eine Aussage zur Impfquote, heruntergebrochen auf einen Landkreis, ist somit nicht möglich.

 

Neben dem Digitalen Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung weist das RKI in einem Dashboard Angaben zur Entwicklung der registrierten Infektionen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten aus. Die aktuellen COVID-19-Meldedaten werden täglich, auch am Wochenende, veröffentlicht. Das Dashboard ist hier zu finden: https://corona.rki.de.

 

Die vom RKI veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) bildet die Grundlage mit Blick auf die Überschreitung der Schwellenwerte, die das Land Brandenburg vorgibt.

 

+++ Kosten für Bürgertests übernimmt weiter der Bund / Anbindung an Corona-Warn-App ab 1.8. +++

Mit der aktualisierten Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheits-ministeriums, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, können sich alle Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin mindestens einmal pro Woche kostenfrei mit einem Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Die Kosten für diese sogenannten Bürgertests übernimmt nach wie vor der Bund.

 

Allerdings gelten nun schärfere Regelungen für die Teststellen-Betreiber. So werden zum Beispiel ab dem 1. August durchgeführte Bürgertests nur noch vergütet, wenn die Teststelle das Testergebnis und das Testzertifikat über die Corona-Warn-App übermitteln kann. Die Anbindung an die Corona-Warn-App ist damit für Teststellen verpflichtend.

 

In Brandenburg gibt es aktuell rund 480 Teststellen, die auf dem Portal www.brandenburg-testet.de zu finden sind.

 

(Auszüge aus Pressemitteilung „Corona-Testverordnung: Ab August ist Anbindung an Corona-Warn-App für Teststellen verpflichtend“, MSGIV, vom 23.07.2021)

 

+++ Anpassung der Coronavirus-Einreiseverordnung +++

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung ist am 28. Juli 2021 in Kraft getreten. Es gelten damit anderem einzelne Änderungen hinsichtlich der Einreisequarantäne.

 

Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) stellt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite bereit.

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