Besuch in Kreisverwaltung wieder möglich / Straßenverkehrsamt: Antragsbearbeitung vor Ort nur mit Online-Termin

Die Kreisverwaltung mit allen Standorten öffnet aufgrund der stark rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens ab dem 1. Juli im Rahmen der bekannten Sprechtage wieder für den persönlichen Bürgerverkehr.

 

Auch Besuche im Straßenverkehrsamt in Calau sind damit wieder möglich. Hierfür ist aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten vor Ort jedoch eine vorherige Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem Voraussetzung. Ohne vorherige Online-Terminvereinbarung ist keine sofortige Antragsbearbeitung möglich. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, weiterhin möglichst die existierenden kontaktfreien Möglichkeiten der Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde (Einwurf der Antragsunterlagen in Briefkästen der Kreisverwaltung in Senftenberg und Calau, Einreichen per Post, Online-Antragstellung per i-Kfz) zu nutzen. Diese haben zurückliegend einen guten Anklang erfahren. Alle Möglichkeiten im Überblick sowie der Link zum Online-Terminvergabesystem: www.osl-online.de/kfz-zulassung.

 

Für alle übrigen Aufgabenbereiche der Kreisverwaltung mit Bürgerverkehr gilt: Persönliche Vorsprachen an den Sprechtagen sollten möglichst nach vorheriger Terminabsprache per Telefon oder E-Mail stattfinden, um den Besucherverkehr weitestgehend regulieren zu können und Menschenansammlungen in den Fluren und Warteräumen zu umgehen.   

 

Anliegen werden darüber hinaus auch weiterhin gern telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter den bekannten Kontaktdaten erreichbar. Diese sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung hinterlegt.

 

Für Besuche in der Kreisverwaltung gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt erhalten, ebenso wie die Erfassung der Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher für eine eventuelle Rückverfolgung von Infektionsketten.  

 

Im Überblick: Kfz-Zulassung im Landkreis OSL

Wie kann ich Anträge bei der KFfz-Zulassungsbehörde stellen und einreichen? Hierfür gibt es vier Möglichkeiten:

 

1. Antragstellung per Post:

Anträge können auf postalischem Weg eingereicht werden. Die Postadresse lautet: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Straßenverkehr und Ordnung, SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, Postfach 100064, 01956 Senftenberg.

 

Bei der Zusammenstellung der einzureichenden Zulassungsunterlagen ist der „Antrag für Zulassungsvorgänge“ zu nutzen. Dieser steht auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de/kfz-zulassung, zum Herunterladen bereit.

 

Für den Rücklauf der bearbeiteten Unterlagen kann bereits im Antragsformular zwischen den zwei Möglichkeiten Versand per Post oder Abholung in der Zulassungsstelle in Calau gewählt werden. Hierfür sind die jeweils benötigten persönlichen Angaben im Antragsformular zu ergänzen.

 

2. Einwurf des Antrages in Briefkästen der Kreisverwaltung

Anträge können im Bürgerbüro am Hauptstandort der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Dubinaweg 1, Glasgebäude) oder im Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36, schräg gegenüber der Fahrzeugzulassungsbehörde) in den dort bereitgestellten Briefkästen eingeworfen werden.

Dies ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag: 8 - 12 Uhr, Dienstag: 8 - 12 Uhr und 13 - 17:30 Uhr, Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 13 - 17:30 Uhr, Freitag: 8 - 12 Uhr.

 

3. Online-Anträge über „i-kfz“:

Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oberspreewald-Lausitz können vom Computer oder einem mobilen Endgerät aus rund um die Uhr Online-Anträge im Bereich der Fahrzeugzulassung stellen. Die Bearbeitung erfolgt in Echtzeit im Portal. Alle Informationen finden sich auf der Internetseite des Landkreises. Möglich sind folgende Angebote:  

  • Wunschkennzeichen reservieren
  • Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
  • Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Adressänderung (ZBI)
  • Neuzulassung (ZBII, COC)

 

4. Besuch vor Ort im Straßenverkehrsamt in Calau nach Online-Terminvergabe:

Besuche im Straßenverkehrsamt in Calau (Cottbuser Straße 26) ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem. Ohne vorherige Online-Terminvereinbarung ist keine sofortige Antragsbearbeitung möglich. Zum Termin sollte die schriftliche Terminbestätigung mit der Terminnummer mitgebracht werden.

Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten vor Ort wird gebeten, möglichst weiterhin die oben benannten kontaktfreien Angebote der Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde zu nutzen.

 

Alle Informationen zum Thema Kfz-Zulassung in OSL: www.osl-online.de/kfz-zulassung. Hinweise und Anträge zur Fahrerlaubnisbehörde: www.osl-online.de/fahrerlaubnisbehörde

 

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