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Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(27.05.2021, 17 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Landkreis OSL beträgt am heutigen Donnerstag 32,0. Eine Woche zuvor wies die Statistik den Wert 51,2 aus.

 

Der landesweite Durchschnitt der 7-Tage-Inzidenz ist ebenfalls erneut gesunken und liegt aktuell bei 27,1. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 51,4.

 

In den Nachbarlandkreisen gestaltet sich die Situation wie folgt: Elbe-Elster: 43,2; Spree-Neiße: 49,2; Dahme-Spreewald: 25,2. Stadt Cottbus: 38,1. Im sächsischen Landkreis Meißen: 45,1 und Bautzen: 35,7. Auch hier sind im Wochenvergleich alle Werte weiter gesunken.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle im Landkreis OSL bei 7.319. Infiziert sind derzeit 89 Personen. Als genesen gelten 6.966 Personen. 264 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben. Derzeit befinden sich 208 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne

 

Zwei Kindertagesstätten, eine Schule und 4 Pflegeeinrichtungen sind aktuell von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

 

+++ Entspannung der Lage im Klinikum Niederlausitz – Besuchsverbot wird gelockert / 14.000. Impfung in der Impfstelle Senftenberg +++

Die sinkenden Neuinfektionen machen sich auch im Klinikum Niederlausitz bemerkbar. Momentan wird ein COVID-19-Patient stationär behandelt.

 

Aufgrund der sinkenden 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der stabil niedrigen Zahl an COVID-19-Patienten im Klinikum Niederlausitz können die Patienten der Krankenhäuser in Senftenberg und Lauchhammer nach rund acht Monaten Besuchsverbot ab Samstag, 29. Mai zwischen 15 und 17 Uhr wieder von einer Person pro Tag Besuch empfangen. Besucher müssen symptomfrei sein und entweder nachweislich vollständig geimpft (Zweitimpfung liegt mindestens 14 Tage zurück), von COVID-19 genesen (Nachweis siehe „Erleichterungen für Geimpfte und Genesene: zulässige Nachweise“) oder in den letzten 48 Stunden negativ auf SARS-CoV-2 getestet sein. Ein Corona-Schnelltest kann in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus in Senftenberg in der Calauer Straße 3, wochentags von 7 bis 17 Uhr, durchgeführt werden. Beim Betreten der Krankenhäuser in Senftenberg und Lauchhammer besteht weiterhin Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, zur Händedesinfektion und zum Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen zum Schutz vor Ansteckungen.

 

Stand heute wurde in der Impfstelle des Klinikums Niederlausitz die 14.000. Corona-Schutzimpfung verabreicht. Ergänzend dazu vermeldet der Impfbus des Landkreises, der am 19. April seinen Betrieb aufnahm, bis zum Abschluss seiner 1. Tour am 20. Mai 1.050 Impfungen. Die 2. Tour ist zwischenzeitlich gestartet. Impfungen finden zudem bei Hausärzten sowie in den Impfzentren in Elsterwerda und Cottbus statt.

 

+++ 7-Tage-Inzidenz in OSL erreicht Niveau aus April 2020 +++

Die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sinkt weiter. Die 7-Tages-Inzidenz liegt Stand heute bei 32,0. Ein ähnlich niedriger Wert wurde zuletzt am 10. April 2020 mit 32,6 erreicht.

Voraussichtlich kann durch die Kreisverwaltung am Freitag formell die anhaltende Unterschreitung des nächsten Schwellenwertes „50“ bekanntgegeben werden.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Wir haben allen Grund, optimistisch zu sein, denn die Zahlen sind so niedrig wie lange nicht mehr. Die Eindämmung des Coronapandemie schreitet voran und weitere Öffnungen in verschiedenen Lebensbereichen werden möglich – ob in der Gastronomie, im Tourismus, Kultur oder Sport. Insbesondere freue ich mich für die Schülerinnen und Schüler, die nach langen Monaten schrittweise endlich wieder zum vollständigen Präsenzunterricht und damit Richtung Normalität zurückkehren können.“

 

+++ Bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 50: Präsenzunterricht ab 31. Mai bzw. 7. Juni / Rückkehr zum Regelbetrieb im Hort / Land kündigt weitere Öffnungsschritte ab 3. Juni an +++

Die 7-Tage-Inzidenz laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen) lag im Landkreis Oberspreewald-Lausitz an den vergangenen zwei Tagen unter dem Schwellenwert von 50: 43,9 (26.05.) und 32,0 (27.05.). Liegt der Wert am Freitag, 28.05. weiterhin unter 50, gibt der Landkreis die entsprechende Unterschreitung auf seiner Internetseite bekannt.

 

Die am 25. Mai 2021 von der Landesregierung beschlossene Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ermöglicht den Wiedereinstieg in den vollständigen Präsenzunterricht in den Schulen der Primarstufe ab kommendem Montag, 31. Mai und ab dem 7. Juni für weiterführende Schulen. Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50.

 

Damit werden auch die Horte an den Grundschulen wieder geöffnet und kehren zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück. Ein Anspruch auf Notbetreuung ist somit nicht mehr notwendig.

 

In den Ferien findet unabhängig vom nicht stattfindenden Präsenzunterricht der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Hort statt. Damit können grundsätzlich auch die Kinder eine Ferienbetreuung erhalten, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben. Das Zutrittsverbot des § 17a Eindämmungsverordnung wurde an die Ferienzeiten angepasst. Alle Kinder in der Kindertagesbetreuung sind während der Ferien vom Zutrittsverbot und der Testpflicht ausgenommen.

 

Sollte die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreiten, findet ab dem übernächsten Tag der Unterricht und damit die Hortbetreuung wieder im Wechselbetrieb statt. Es gilt zudem weiterhin das Bundesrecht und die im Infektionsschutzgesetz verankerte Notbremse bei einem Schwellenwert von 165.

 

Erstattung von Elternbeiträgen

Laut Beschluss der Landesregierung wird ab 1. Juni 2021 nicht länger am Appell vom 13. Dezember 2020, kein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, festgehalten. Damit ist ab Juni keine Erstattung von Elternbeiträgen nach der „2. Richtlinie Elternbeitrag Corona“ durch das Land in den Fällen mehr vorgesehen, in denen die Eltern auf die Inanspruchnahme der Betreuung freiwillig verzichtet haben und deswegen vom Einrichtungsträger von der Beitragspflicht freigestellt wurden.

 

Das Kabinett kündigte weiter an, am kommenden Dienstag weitere Öffnungsschritte in Hinblick auf Tourismus, Kultur und Sport zu beschließen (siehe Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 25.05.2021).

 

+++ Neustart der Feuerwehr-Kreisausbildung ab dem Wochenende +++

Die in den vergangenen Monaten pandemiebedingt eingestellten Kreisausbildungen nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 können im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ab dem kommenden Wochenende unter Einhaltung der entsprechenden Hygiene- und Abstandsregelungen wieder aufgenommen werden. Dies gilt auch für die Ausbildung der Katastrophenschutzeinheiten. Darüber informiert Kreisbrandmeister Tobias Pelzer.

 

Von der Aussetzung ausgenommen war bislang einzig die jährliche Belastungsübung für die Atemschutzgeräteträger, welche zwingend für die Aufrechterhaltung der Einsatztauglichkeit der Atemschutzgeräteträger erforderlich ist.

 

+++ Erleichterungen für Genesene: zulässige Nachweise +++

Das Gesundheitsamt des Landkreises erreichen weiterhin vermehrt Anfragen von Genesenen zum Ausstellen eines Genesungsnachweises bei einem positiven PCR-Test. Hierzu weist das Gesundheitsamt erneut auf Folgendes hin:

 

Gemäß § 2 Nr. 5 COVID-19 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 17. Mai 2021 sind als Genesenennachweis zulässig:

  1. Der Nachweis eines zurückliegenden positiven PCR-Testes über die beauftragten Labore
  2. Ein Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes mit Datum des positiven PCR-Testes
  3. Ein Formular, das den PCR Test durch Unterschrift bestätigt
  4. Der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer COVID-Infektion sofern das Datum des positiven PCR-Testergebnisses bzw. das Datum des Absonderungsbeginns aufgrund eines positiven PCR-Tests angegeben ist.

 

Das Ausstellen einer Zweitausfertigung des Absonderungsbescheids durch das Gesundheitsamt des Landkreises ist gegen eine Verwaltungsgebühr (inkl. Porto) von 15,80 Euro möglich.

 

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, hierfür ausschließlich das Kontaktformular auf der Internetseite www.osl-online.de/Corona zu nutzen (Menüpunkt „Geimpft oder genesen?“). Hier sind folgende Angaben zu tätigen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift.

Die Zweitausfertigung wird anschließend mit dem Gebührenbescheid per Post versandt. Das Gesundheitsamt übersendet ausschließlich den jeweiligen Absonderungsbescheid, Laborbefunde werden nicht übermittelt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind um eine zeitnahe Bearbeitung bemüht, Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um die Arbeitsabläufe nicht unnötig zu belasten, wird gebeten, von telefonischen Anfragen und E-Mails an das Gesundheitsamt abzusehen. Diese können nicht berücksichtigt werden.

 

Bürgerinnen und Bürger sollten zudem für sich prüfen, ob auch andere Wege zur Abfrage eines Genesungsnachweises möglich sind. So sind beispielsweise auch die Abfrage eines Attestes des Hausarztes oder eine Laborbefundabfrage beim Hausarzt, wenn dieser die Untersuchung durchgeführt hat, möglich. Diese Nachweise werden, genau wie der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer COVID-Infektion, ebenfalls als Genesenennachweis anerkannt. Ggf. lohnt auch eine Abfrage des Arbeitgebers, insofern diesem eine Kopie des Quarantänebescheides für die Personalunterlagen bereitgestellt wurde.

 

Hintergrund: Durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes werden Erleichterungen und Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete bundesweit einheitlich geregelt. In Situationen, bei denen ein negativer Test verlangt wird, sind Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen sie in dem Fall kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Zudem entfallen für Geimpfte und Genesene einzelne Corona-Regelungen, wie etwa Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen (Eintrag ins gelbe Impfbuch, der Nachweis, den man beim Arzt oder im Impfzentrum erhalten hat – oder später auch der digitale Impfnachweis.) Auch ausländische Impfzertifikate werden anerkannt. Voraussetzung ist aber, dass die Person mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. In der Vergangenheit erkrankte Personen benötigen einen entsprechenden Genesungsnachweis.

 

In OSL gelten mittlerweile bereits über 7.000 der 109.371 Einwohnerinnen und Einwohner als genesen.

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