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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Der „Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz“ gibt bekannt:

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat in seinen Beratungen am 03. und 10.02.2020 insgesamt 727 zonale Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie 30 zonale Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 31.12.2020 beschlossen.

 

Das sind 25 zonale Bodenrichtwerte mehr als zum vorherigen Stichtag.

 

Entgegen dem stagnierenden Markt der letzten Jahre ist für das Jahr 2020 in vielen Bereichen der beiden Landkreise etwas mehr Umsatz und Bautätigkeit zu verzeichnen, der sogar mit einem teilweise bemerkenswerten preislichen Aufwärtstrend verbunden war.

 

In Summe wurden 297 Bodenrichtwerte nach oben angepasst. Das sind 43 % aller Bauland-Bodenrichtwerte in den Landkreisen Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa (32 %) und Oberspreewald-Lausitz (55 %).

 

Vor allem „Speckgürtel“-Ortschaften um die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz (CB) mit einer guten verkehrlichen Anbindung an dieses Oberzentrum profitierten von der stärkeren Nachfrage nach Baugrundstücken. Hier gab es besonders viele Bodenrichtwertsteigerungen im Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa.

 

Die Gemeinde Kolkwitz/Gmejna Gołkojce mit ihren CB-nahen Ortsteilen verzeichnete Steigerungen bis 10 €/m². Aber auch im Amt Peitz/Amt Picnjo wurden neben Steigerungen bis 3 €/m² einige Bodenrichtwerte um 4 €/m² bis 9 €/m² angehoben.

 

Die höchsten Bodenrichtwertsteigerungen in der Gemeinde Neuhausen/Spree/Gmejna Ko-pańce/Sprjewja wurden für den Ortsteil Haasow/Hažow (+ 6 €/m²) beschlossen. Bei den meisten Orts- bzw. Gemeindeteilen von Neuhausen/Spree/Kopańce/Sprjewja beliefen sich die Wertzuwächse auf 1 €/m² bis 3 €/m².

 

Durch die Erhöhung um 20 €/m² weist die Ortslage der Gemeinde Burg (Spreewald)/Gmejna Bórkowy (Błota) nun mit 120 €/m² den höchsten Bodenrichtwert für den Landkreisen Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa auf, gefolgt von Burg-Streusiedlung mit einem Bodenrichtwert in Höhe von 90 €/m² (+ 10 €/m²).

 

Die 105 moderateren Steigerungen um 1 €/m² bis 4 €/m² betreffen rd. 28 % der Vorjahresbodenrichtwerte im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gab es 134 Bodenrichtwertanpassungen in der moderaten Spanne von + 1 €/m² bis + 4 €/m². Das betrifft rd. 42 % der Bodenrichtwerte in den Ortslagen vorwiegend um die Städte Caulau/Kalawa, Lübbenau/Spreewald/Lubnjow/Błota, Veschau/ Spreewald/Wětošow/Błota im Norden des Landkreises und im Süden die Städte Lauchhammer und Ruhland sowie die Gemeinde Schipkau.

 

Erhöhungen ab 5 €/m² bis 9 €/m² betrafen einige Bodenrichtwertzonen in den Städten Lübbe-nau/Spreewald/Město Lubnjow/Błota, Vetschau/Spreewald/Wětošow/Błota, Großräschen und Senftenberg/Zły Komorow. Es waren insgesamt 31 Zonen bzw. 10 % der Vorjahres-Bodenrichtwerte.

 

Bei mehreren Zonen in der Kreisstadt Senftenberg/Zły Komorow und ihren see-nahen Orts- bzw. Gemeindeteilen Niemtsch/Nimješk, Großkoschen/Kóšyna und Kleinkoschen/Kóšynka sowie bei einzelnen Zonen in Großräschen, Schipkau und Ortrand wurden die Bodenrichtwerte (12) um 10 €/m² bis 30 €/m² angehoben. Das sind rd. 4 % aller vorjährigen Baulandzonen.

 

Nur zwei Bodenrichtwerte (je Landkreis einer) wurden um jeweils 1 €/m² abgesenkt und eine Wohngebiets-Bodenrichtwertzone wurde in die Ortslage integriert.

 

In den übrigen vorwiegend ländlichen Bereichen der beiden Landkreise fand keine Marktentwicklung statt oder es sind seit längerer Zeit keine Marktaktivitäten registriert worden. Daher wurden im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa 57 % und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 45 % der vorjährigen Bodenrichtwerte für Bauland unverändert fortgeschrieben.

 

Mit 18 neuen Bodenrichtwerten für Außenbereichslagen, 5 Bodenrichtwerten für neu erschlossene Wohngebiete und 3 neuen Bodenrichtwerten für bestehende Gewerbe- bzw. Sondergebiete wurde die zonale Flächendeckung wieder etwas erhöht.

 

Die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerte verlief sehr differenziert:

 

Beim Ackerland wurden 4 Zonen um 0,05 €/m² bis 0,10 €/m² angehoben, 2 Zonen um jeweils 0,05 €/m² abgesenkt und 4 Zonen unverändert fortgeschrieben.

 

Beim Grünland wurden 4 Zonen um 0,03 €/m² bis 0,15 €/m² angehoben und 6 Zonen unverändert fortgeschrieben.

 

Bei den Forstflächen wurden 4 Zonen um 0,05 €/m² bis 0,10 €/m² angehoben, 4 Zonen um jeweils 0,05 €/m² abgesenkt und nur 1 Zonen unverändert fortgeschrieben.

 

Die Bodenrichtwerte liegen    für Ackerland   zwischen 0,50 €/m² und 0,80 €/m²,

                                               für Grünland    zwischen 0,35 €/m² und 0,70 €/m²,

                                               für Forsten       zwischen 0,45 €/m² und 0,65 €/m² (mit Aufwuchs).

 

Offenlegung:

Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“.

 

Seit 1. März 2017 stehen dort die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2010 jederzeit für die interessierte Öffentlichkeit unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung und können dort auch gebührenfrei ausgedruckt werden.

 

Das Bodenrichtwert-Portal ist unter dem folgenden Link zu erreichen:

https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/

 

Außerdem besteht die Möglichkeit, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in telefonischer oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.

 

Die Geschäftsstelle befindet sich im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa,

Hausanschrift:       Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus/Chóśebuz.

Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91 – 22 47 zu erreichen.

 

Sprechzeiten:       

Dienstag         8.00 Uhr – 12.00 Uhr    und   13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag     8.00 Uhr – 12.00 Uhr    und   13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg (http://www.gutachterausschuss-bb.de/).

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