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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Geflügelpest in OSL – 4 Verdachtsfälle bestätigen sich / / Aufstallungsanordnung im betroffenen Gebiet / Suche wird fortgeführt

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde im Amt Ruhland in der vergangenen Woche bei zwei Höckerschwänen der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen.

Zwischenzeitlich bestätigte sich der Verdacht auch bei den vier weiteren zur Analyse an das Landeslabor eingesandten toten Wildvögeln, die bei den Suchaktionen am 18. und 19. März unter Federführung der Kreisverwaltung am großen Dub, einem Teich in der Nähe von Jannowitz (Gemeinde Hermsdorf), geborgen wurden.

 

Die labordiagnostische Bestätigung durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg für den eingesandten Singschwan und die drei Graugänse erfolgte am 22. März, das Ergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts liegt seit Dienstag, 23. März, vor.

 

In der Folge erlässt das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als zuständige Behörde als Maßnahme zum Schutz vor der für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckenden Viruserkrankung in dem betroffenen Gebiet eine Aufstallungspflicht. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und der unteren Naturschutzbehörde wurde am Dienstag die Gebietskulisse für die Aufstallungspflicht im Bereich Ruhland/Ortrand definiert und eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung auf Grundlage der geltenden Geflügelpest-Verordnung erstellt.

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung wird am Donnerstag, 25. März, im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und tritt am Freitag, 26. März, in Kraft. Die Verfügung kann auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de eingesehen werden.  Die betroffenen Amtsdirektoren sind informiert und realisieren die ortsübliche Bekanntmachung in eigener Zuständigkeit.

 

Mit Inkrafttreten der Tierseuchenallgemeinverfügung wird die Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner (Puten), Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänsen) in den Gemarkungen Ruhland, Arnsdorf, Guteborn, Hermsdorf, Jannowitz, Kroppen, Ortrand, Burkersdorf, Großkmehlen, Kleinkmehlen, Frauwalde, Lindenau und Frauendorf des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für Tierhalter verpflichtend.

 

Geflügel darf nur entweder in geschlossenen Ställen oder    unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) gehalten werden.

 

Ebenso sind Ausstellungen und Märkte mit Geflügel in den benannten Gebieten bis auf Weiteres untersagt. Zusätzlich ist auch im übrigen Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel untersagt, sofern bei diesen Veranstaltungen Geflügel ausgestellt oder gehandelt werden soll, welches aus den genannten Gebieten stammt.

 

Unabhängig von der Tierseuchenallgemeinverfügung gilt: Der Verdacht auf Geflügelpest oder die Feststellung vermehrt toter Tiere im Bestand sind sofort der Veterinärbehörde zu melden. Ebenso besteht für Geflügelhalter die Pflicht zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände beim zuständigen Veterinäramt.

 

Parallel wird die Suche nach infizierten bzw. verendeten Tieren weiter fortgesetzt. Hierzu wird das betroffene Gebiet aufgrund des ausgeprägten Schilfgürtels von der Luft aus mit einer Drohne abgesucht.

 

Amtstierarzt Jörg Wachtel: „Das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 ist ein hochpathogenes Virus, welches zu schweren Krankheitsverläufen mit hohen Todeszahlen in Geflügelbeständen führt. Dieser Subtyp ist bei mehreren tot aufgefundenen Wildvögeln im Amt Ruhland nachgewiesen worden. Das aktuelle Seuchengeschehen erstreckt sich über ganz Deutschland und führt zu einem massiven Anstieg der Nachweiszahlen. Die Viruslast der im Landkreis Oberspreewald-Lausitz tot aufgefundenen Wildvögel ist als hoch zu bewerten und lässt auf ein aktuelles Geschehen schließen. Das Risiko des Erregereintrags in die umliegenden Hausgeflügelhaltungen ist daher als hoch zu bewerten. Es gilt nunmehr, eine Übertragung auf Hausgeflügelbestände zu vermeiden, indem der Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird.“

 

Seit Oktober 2020 tritt die hochansteckende Geflügelpest bzw. Vogelgrippe verstärkt bei Wildvögeln in Deutschland auf. In Brandenburg gab es zudem bereits mehrere Fälle bei Hausgeflügelbeständen. Das Auftreten der hochpathogenen Virusart H5N8 in der Wildvogelpopulation war Anlass für die Anordnung des Landes Brandenburg zur Ausweisung von Risikogebieten, in denen ein Aufstallungsgebot gilt. Um die Ausbreitung auf Nutztierbestände zu verhindern, ordnete der Landkreis Oberspreewald-Lausitz am 12. Dezember 2020 eine Aufstallungspflicht für Nutztierbestände im Bereich der Stadt Vetschau/Spreewald an.

 

Zur Vogelgrippe:

Laut dem Friedrich-Löffler-Institut sind in Deutschland seit dem 30.10.2020 über 650 HPAIV H5-Fälle bei Wildvögeln, 66 Ausbrüche bei Geflügel, davon drei bei gehaltenen Vögeln in Tierparks festgestellt worden. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAIV des Subtyps H5 bei gehaltenen Vögeln.

 

Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen (z.B. zoologische Einrichtungen) wird als hoch eingestuft. In Gebieten mit einer hohen Dichte von Geflügelhaltungen ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) auszugehen. Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel sollten unverzüglich weiter intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen überprüft und optimiert werden.

 

Weitere Informationen:

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/

 

https://www.osl-online.de/seite/501025/informationen-zur-geflügelpest.html

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