Geflügelpest – zwei bestätigte Fälle bei Wildvogeltieren in Oberspreewald-Lausitz

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde in der vergangenen Woche bei zwei Höckerschwänen der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen. Es handelt sich hierbei um die ersten bestätigten Fälle in Oberspreewald-Lausitz seit Februar 2017. Weitere vier Wildvögel wurden im Ergebnis einer Suchaktion zur Analyse an das Landeslabor Berlin-Brandenburg übersandt.

 

In der Gemeinde Hermsdorf im Ortsteil Jannowitz (Amt Ruhland) ist der erste Fall der Tierseuche, auch bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, am 16. März bei einem Höckerschwan ermittelt worden. Die Infektion wurde durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg nachgewiesen. Eine labordiagnostische Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts erfolgte am 17. März.

 

Der Höckerschwan wurde am 11. März am Großen Dub, einem Teich in der Nähe von Jannowitz, aufgefunden. Das Veterinäramt des Landkreises veranlasste alle erforderlichen Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen: So erfolgte am Freitag (19.03.) zur Abklärung im Bereich des Dub gemeinsam mit der Feuerwehr Kroppen und Jannowitz eine Suchaktion von der Wasserseite im Schilfbereich. Dabei wurden nach dem Fund eines Singschwanes und einer Graugans am Vortag im Rahmen einer Begehung durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises zwei weitere tote Tiere (2 Graugänse) vorgefunden. Da der räumliche Zusammenhang mit der festgestellten Geflügelpest besteht, wurden alle vier Tierkörper umgehend an das Landeslabor Berlin-Brandenburg zur Analyse übersandt. Die Ergebnisse stehen noch aus.

 

Der zweite nachweislich infizierte Höckerschwan wurde nahe der Schwarzen Elster zwischen Ruhland und Schwarzheide am 13. März tot aufgefunden. Auch hier wurde durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen. Die Bestätigung des zweiten Falls durch das nationale Referenzlabor liegt seit Freitagabend (19.03.) vor.

 

Um die Ausbreitung auf Nutztierbestände zu verhindern, hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bereits am 12. Dezember 2020 die Aufstallungspflicht für Nutztierbestände im Bereich der Stadt Vetschau/Spreewald angeordnet, um eine Einschleppung des Influenza-Virus H5N8 in heimische Geflügelbestände zu unterbinden. Ob die Aufstallungspflicht mit Restriktionsgebieten im Landkreis aufgrund der bestätigten Fälle erweitert wird, entscheidet das Veterinäramt in Absprache mit dem Krisenzentrum des MSGIV sowie der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung in dieser Woche.

 

Zur Vogelgrippe:
Laut dem Friedrich-Löffler-Institut sind in Deutschland seit dem 30.10.2020 über 650 HPAIV H5-Fälle bei Wildvögeln, 66 Ausbrüche bei Geflügel, davon drei bei gehaltenen Vögeln in Tierparks festgestellt worden. Auch in Brandenburg gab es bereits nachgewiesene Fälle des Virus. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAIV des Subtyps H5 bei gehaltenen Vögeln.

 

Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen (z.B. zoologische Einrichtungen) wird als hoch eingestuft. In Gebieten mit einer hohen Dichte von Geflügelhaltungen ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) auszugehen. Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel sollten unverzüglich weiter intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen überprüft und optimiert werden.

 

Weitere Informationen:
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/

 

https://www.osl-online.de/seite/501025/informationen-zur-gefl%C3%BCgelpest.html

 

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