Corona-Selbsttestung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Kita-Personal: Brandenburg setzt MPK-Beschluss um

Im Land Brandenburg soll so schnell wie möglich der Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 3. März 2021 zur Selbsttestung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Kita-Personal umgesetzt werden. Nach den Angeboten für Beschäftigte in den Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sich testen zu lassen, bekommen jetzt auch die Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit nach Selbsttests auf Kosten des Landes. Für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ist vorgesehen, dass sich die dort Beschäftigten sowie alle Schülerinnen und Schüler zu Beginn der nächsten Woche selbst testen können. Bei Positivtests müssen umgehend PCR-Testungen erfolgen. Diese Testmöglichkeit soll ab Verfügbarkeit der Selbsttests bis zu Beginn der Sommerferien gelten.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Damit erhalten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und schulisches Personal größere Sicherheit. Gerade auch vor dem Hintergrund des Unterrichtsbetriebs im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen ab 15. März sind die Selbsttests neben den Masken, dem Abstand und dem Lüften eine wichtige weitere Maßnahme für einen sicheren Schulbetrieb und flankieren weitere Öffnungsschritte. Jetzt müssen die Selbsttests schnell in die Schulen gelangen.“

Mit der Beschaffung der Selbsttests für Schulen wurde der Zentraldienst der Polizei (ZDPol) bereits beauftragt. Heute wurde der erste Auftrag zur Beschaffung von Tests erteilt. Auf das Angebot der Firma Roche für ein schnell verfügbares Starterpaket wurde damit eingegangen.

 

Weitere Aufträge für Selbsttest können zeitnah nach der Entscheidung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur Freigabe von notwendigen Mitteln aus dem Rettungsschirm erteilt werden. Damit wird die ausreichende Verfügbarkeit von Selbsttests sichergestellt.

 

Ergänzend wird die Richtlinie zur finanziellen Förderung von Corona-Antigen-Tests für Beschäftigte der Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe so erweitert, dass auch hierüber Selbsttests für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler abgerechnet werden können. Die Kosten werden aus dem Rettungsschirm 2021 des Landes getragen.

 

Bereits seit dem Herbst 2020 können sich alle Beschäftigten an Schulen in Brandenburg auf Kosten des Landes Schnelltests bei Hausärzten unterziehen; dazu hat das Land eine Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung getroffen. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden seit Anfang Februar 2021 zweimal wöchentlich Schnell- und Selbsttests, die die Träger ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten, finanziell vom Land gefördert.

 

Seit dem 22. Januar sind die Grundschulen im Wechselunterricht, ab dem 15.3. werden auch die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen im Wechselunterricht wieder zur Schule gehen können.

 

 

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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(Quelle: PM Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 09.03.2021)