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Brandenburg impft: Jetzt wird auch in Arztpraxen gegen Corona geimpft

Pilotprojekt startet in Bad Belzig, Senftenberg, Pritzwalk und Wittenberge

 

Kürzere Wege zur Corona-Schutzimpfung: Ab dieser Woche werden jetzt auch direkt in Arztpraxen Impfungen gegen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angeboten. Das Pilotprojekt startet in Bad Belzig, Senftenberg, Pritzwalk und Wittenberge. Bis Ende März sollen landesweit 50 Arztpraxen mitmachen. Damit rollen das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB), der DRK-Landesverband Brandenburg e.V. und die Landeskrankenhausgesellschaft gemeinsam mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen die Impfkampagne weiter aus.

  • KVBB-Pilotprojekt „Impfungen in Arztpraxen“ startet diese Woche
  • Bis Ende März entsteht ein Netz von 50 Arztpraxen die ihre Patientinnen und Patienten, die laut Priorisierung impfberechtigt sind, vor Ort impfen
  • Alle über 80-Jährigen werden mit einem Brief über ihr Impfangebot informiert – 17.000 Briefe an über 85-Jährige bereits verschickt, 35.000 Briefe folgen diese Woche
  • Online-Terminvergabe für impfberechtigte Personen im Alter von 18 bis 64 erfolgreich gestartet. Buchungen bis eine Stunde vor Termin möglich
  • Impfkapazitäten der Impfzentren werden um 80 Prozent ausgebaut
  • Start von Impftagen für Lehrerinnen und Lehrer in ersten sechs Krankenhäusern starten in dieser Woche
  • Erstimpfungen in allen 341 vollstationären Pflegeheimen vor Abschluss
  • Bereits 179.020 Erst- und Zweitimpfungen in Brandenburg

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Nachdem wir in den letzten Wochen verstärkt Zweitimpfungen durchgeführt und damit den vollen Impfschutz abgesichert haben, können wir jetzt wieder deutlich mehr Erstimpfungen in Brandenburg durchführen. Entscheidend für die Geschwindigkeit ist, dass die Impfstoffe wie zugesagt in den kommenden Wochen auch ankommen. Mit dem Ausbau unserer Impfkapazitäten sind die gesamten Impfstoffmengen, die uns bis Ende März angekündigt sind, bereits voll verplant. Nichts bleibt ungenutzt im Kühlschrank liegen. Klar ist aber: Noch eine Vollbremsung aufgrund von Lieferschwierigkeiten darf es nicht mehr geben. Jetzt schalten wir in den Turbo-Gang.“

 

Holger Rostek, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB): „Wohnortnähe, dezentrale Strukturen, Ärztinnen und Ärzte, die ihre Patienten kennen, und Impfungen statt Bescheinigungen – das Impfen in den Arztpraxen hat viele Vorteile für jeden Einzelnen und beschleunigt die gesamte Kampagne. Der Bundesgesundheitsminister muss endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit alle niedergelassenen Ärzte in ihren Praxen impfen können.“

 

Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes des DRK-Landesverbandes Brandenburg: „Das mobile Impfen tritt in die nächste Phase ein. Am 5. März schließen die mobilen Impfteams die Erstimpfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ab. Gleichzeitig bereiten wir den Impfstart in ambulanten Wohnformen der Pflege vor. Informationen zu Organisation und Ablauf der Impftermine haben die Einrichtungsträger bereits durch das Sozialministerium erhalten. Seit heute können die Einrichtungen über unser Onlinesystem ihre Impftermine buchen. Ab der zehnten Kalenderwoche werden die mobilen Impfteams dann in Einrichtungen der Intensivpflege, in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen und ambulant betreuten Wohnformen für Seniorinnen und Senioren unterwegs sein.“

 

Übersicht: Brandenburg weitet Impfangebot weiter aus

 

Modellvorhaben „Impfungen in Arztpraxen“ startet: Die KVBB wird in dieser Woche zunächst mit vier Arztpraxen in Bad Belzig, Senftenberg, Pritzwalk und Wittenberge starten, in denen das Modellvorhaben „Impfen in Arztpraxen“ etabliert wird. Die Zahl der Praxen soll im März auf rund 50 erweitert werden. Damit werden die Forderung der KVBB und der Beschluss des Brandenburger Impfgipfels vom 18. Februar umgesetzt. Damit Corona-Schutzimpfungen in Arztpraxen sowie bei ärztlichen Hausbesuchen regelhaft durchgeführt werden können, muss das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Impfverordnung ändern. Die Impftermine werden diese Arztpraxen selbst an ihre Patientinnen und Patienten, die laut der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes impfberechtigt sind, vergeben.

 

Alle über 80-Jährigen Brandenburgerinnen und Brandenburger, die noch nicht geimpft wurden, werden mit einem Brief über ihr Impfangebot informiert: Die ersten 17.000 Briefe an über 85-Jährige wurden verschickt, die nächsten 35.000 folgen in dieser Woche. Hierzu wird auf die Daten der Einwohnermeldeämter zurückgegriffen. In dem Schreiben wird eine spezielle Sonderrufnummer zur individuellen Terminvereinbarung für eine Impfung in einem Impfzentrum mitgeteilt. Die ersten Impftermine wurden bereits vereinbart. Diese Impfungen starten ab dem 8. März.

 

Online-Terminvergabe erfolgreich gestartet: Brandenburgerinnen und Brandenburger, die laut der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes impfberechtigt sind, können über die Online-Plattform www.impfterminservice.de einen Impftermin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca in einem der elf Impfzentren im Land Brandenburg buchen. Es steht ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung. Bis eine Stunde vor dem Termin können die noch freien Termine online gebucht werden. Am Freitag (26.02.) wurden die ersten 11.280 Impftermine für Online-Buchungen freigeschalten, weitere 17.280 folgen am Dienstag (02.03.).

 

Termine über die zentrale Online-Plattform www.impfterminservice.de können im Land Brandenburg buchen: Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alter von 18 bis 64 Jahren der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen im Alter von 18 bis 64 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“). Dazu gehören aktuell:

  • Pflegepersonal in der ambulanten, teilstationären und stationären Altenpflege,
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (z. B. Intensivstation, Notaufnahme, Rettungsdienste),
  • Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion besteht,
  • Personen im Alter bis 64, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung,
  • Personen, die in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig sind

 

Wichtig: In Impfzentren werden nur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können und einen Impftermin online vereinbart haben.

 

Ausbau Impfkapazitäten in Impfzentren: Ab dem 10 März werden die Öffnungszeiten der elf Impfzentren von 8 bis 20 Uhr (aktuell 8 bis 16 Uhr) erweitert. Außerdem wird zukünftig auch samstags geimpft. Damit wird die Kapazität der Impfzentren um 80 Prozent ausgebaut. Die Vorbereitungen dieser Ausweitung der Kapazitäten sind in vollem Gange: Die KVBB akquiriert Ärzte und medizinische Personal für die Impfteams und auch die Hilfsorganisationen stellen zusätzliches Personal ein und arbeiten dieses ein.

 

Impfungen von Lehrerinnen und Lehrer in Krankenhäusern: In Ergänzung des Impfangebots in Impfzentren sollen auf Anregung der Kommunen zunächst in ausgewählten Krankenhäusern Impftage für Personen, die in der Primarstufe und Förderschulen tätig sind, durchgeführt werden. Bereits Ende dieser Woche werden Impftage in sechs Kliniken starten.

 

Mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen: Die Erstimpfungen in allen 341 vollstationären Senioren- und Altenpflegeheimen werden in dieser Woche abgeschlossen sein. Es ist geplant, dass anschließend mobile Impfteams auch Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Intensivpflege, in teilstationären Einrichtungen, in Tagespflegen und ambulant betreuten Wohnformen für Seniorinnen und Senioren impfen. Gleichzeitig wird auch der Impfstart in Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorbereitet. Das Sozialministerium hat dazu bereits Informationen an über 680 ambulanten Wohnformen verschickt.

 

Übersicht: Impfangebote im Land Brandenburg

 

Wer

Impfstoff

Terminvereinbarung

Personen, über 80 Jahren, deren Termine umgebucht werden mussten (rund 9.000 Personen)

Biontech/Pfizer

Aktive Ansprache über Call Center, nahezu 100 Prozent der Termine wurden bereits vereinbart. Konnte jemand nicht erreicht werden, wird ein Termin generiert und per Post zugesandt.

Weitere Personen über 80 Jahren

Biontech/Pfizer, Moderna

Personen erhalten jahrgangsweise, beginnend mit den über 85-jährigen, ein Impfangebot per Post und können über eine Sonderrufnummer einen Termin buchen. Die Erstimpfungen für diese Personen starten ab 8 März in den Impfzentren.

Mobiles Impfen

Biontech/Pfizer, Moderna

Nach Abschluss der Impfungen in den vollstationären Einrichtungen starten Impfungen in ambulanten Wohnformen der Pflege. Das Sozialministerium informiert Einrichtungsträger.

Beschäftigte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

AstraZeneca

Krankenhausbeschäftige werden in Krankenhäusern geimpft.

Personen unter 65 mit Vorerkrankung oder Behinderung gemäß zweiter Stufe mit hoher Priorität laut Impfverordnung

AstraZeneca

Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i.
Buchung über www.impfterminservice.de

Beschäftigte in besonderen Berufsgruppen (z.B. Pflege, ambulante Medizin)

AstraZeneca

Benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis. Die Terminvermittlung erfolgt über eine Sonderrufnummer und über www.impfterminservice.de.

Erzieher und Lehrer von Grund-, Sonder- und Förderschulen

AstraZeneca

Buchung über www.impfterminservice.de Die notwendige Arbeitgeberbescheinigung wird vom Bildungsministerium bereitgestellt.

Darüber hinaus soll es auch Impftage in ausgewählten Krankenhäusern geben.

Modellprojekt Impfungen in Arztpraxen

AstraZenca

Ab 3. März wird die KVBB im Modellvorhaben zunächst mit vier Praxen starten und die Zahl dann im Laufe auf gut 50 erhöhen. Geimpft werden soll in den Praxen und bei Hausbesuchen. Die Terminvereinbarung läuft über die beteiligten Praxen.

 

Übersicht: Impfstoff-Lieferungen

 

BioNTech
Menge in Dosen

Moderna
Menge in Dosen

AstraZeneca
Menge in Dosen

Gelieferte Impfstoffmenge
(Stand: 01.03.2021)

204.750

21.600

43.200

Zugesagte Lieferungen bis 01.04.2021

148.590

13.200

127.200

 

Weitere Informationen im Internet: https://brandenburg-impft.de

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

Tel: 0331 866-5044

Fax: 0331 866-5049