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Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Ergebnisse des Impfgipfels | Hinweise zu Elternbeiträgen | Notbetreuung in Hort und Schule | Aufhebung Großschadensereignis

(19.02.2021, 14 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Das Niveau der Neuinfektionen mit Sars-Cov-2 ist zurückliegend seit Weihnachten in Folge der verschärften Corona-Regelungen stark gesunken. Momentan verbleibt die 7-Tages-Inzidenz auf hohem zweistelligen Niveau. Seit fünf Tagen liegt der Wert unter 100. Zuletzt war dies zuvor im Monat November der Fall. Die Zahl der in den letzten sieben Tagen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt mit Blick auf das gesamte Land Brandenburg mit 95,1 weiterhin über dem Durchschnitt (Brandenburg: 66,5).

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden 28 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 5.254 steigt. Aktuell sind 245 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 225 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 486 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 20 COVID-19-Patienten behandelt. Derzeit sind in OSL 18 Pflegeeinrichtungen von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen.

Statistische Angaben rund um das neuartige Coronavirus im Landkreis OSL veröffentlicht die Kreisverwaltung täglich unter www.osl-online.de.

 

Hier sind auch die neuen Corona-Regelungen aus der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zu finden, die seit Montag auch im Landkreis OSL ausschließlich gilt. Die Allgemeinverfügung des Landkreises mit verschärfenden Corona-Regelungen lief am 14. Februar ab und wurde von der Kreisverwaltung nicht verlängert.

 

+++ Landrat zu Ergebnissen des Impfgipfels +++

Das Land Brandenburg rechnet ab Anfang des zweiten Quartals mit einem erheblichen Anstieg der Lieferung von Impfstoffen gegen das Coronavirus. Die Impfkapazitäten im Land sollen daher entsprechend angepasst werden. Dies war Kernaussage des Brandenburger Impfgipfels, an dem sich am Mittwochabend (17.02.) Ministerpräsident Dietmar Woidke, Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und die Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte austauschten. Teilnehmer der Beratung waren auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, das Deutsche Rote Kreuz – Landesverband Brandenburg, die Landesärztekammer, die Landeskrankenhausgesellschaft sowie Kienbaum als Projektleitung.

 

Vereinbart wurde, die Impfkapazitäten nun auch durch dezentrale Angebote weiter in die Fläche zu tragen, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Impfen weiter zu erleichtern. So sollen neben den Impfzentren insbesondere auch kleinere Impfstellen, mobile Impfteams, Krankenhäuser und niedergelassene Ärzteschaft in den Fokus rücken. Auch der Einsatz von Impfbussen oder örtlichen Impftagen sollen das System unterstützen. Corona-Impfungen sollen in geeigneten Arztpraxen modellhaft erprobt werden. Die niedergelassene Ärzteschaft soll perspektivisch auch in ihren Praxen bzw. im Rahmen von Hausbesuchen in die Impfkampagne eingebunden werden. Die Landesregierung will dazu Modellvorhaben mit Hausärzten starten.

 

Für OSL nahm Landrat Siegurd Heinze am Impfgipfel teil. Er ordnet das Ergebnis für den Landkreis wie folgt ein:

 

„Es ist ein gutes Zeichen, dass das Thema der Impfstoffversorgung offensichtlich verlässlich geklärt ist. Bund und Land verfolgen nunmehr die Neuausrichtung, das Impfangebot insbesondere durch dezentrale Angebote in die Fläche zu tragen, um den impfbereiten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Schutzimpfung zu erleichtern. Diese neue Strategie kann ich mit Blick auf unsere ländlich geprägte Region und die Altersstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner nur befürworten.

 

Für den Landkreis OSL bedeuten die Festlegungen des Impfgipfels eine Anpassung der bisherigen Planung. Wenn durch dezentrale und mobile Angebote zeitnah möglichst direkt im Wohnort geimpft werden soll, steht das kostenintensive Einrichten und Betreiben eines großen Impfzentrums in keiner Relation. Es wäre in der Folge und zunehmend ggf. nur wenig ausgelastet. Hinzu käme, dass es problematischer wird, ausreichend Ärzte für die Arbeit vor Ort zu binden.

 

Wir greifen daher nach entsprechender fachlicher Bewertung zwei kurzfristig realisierbare Lösungen auf, die so bereits mit den jeweiligen Akteuren besprochen sind und in der Folge auch gegenüber dem Land kommuniziert und durch dieses als realisierbar eingeschätzt wurden. So stehen das Klinikum Niederlausitz am Standort in Senftenberg sowie das MVZ in Lübbenau/Spreewald kurzfristig mit Impfstraßen bereit. Wenn seitens des Landes die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen wurden, etwa im Hinblick auf die Impfstoffe, digitale Anbindung an das RKI und auch Terminvergabe, kann der Impfbetrieb innerhalb der genannten Frist des Landes, spätestens bis Ende März, starten. Parallel haben wir kurzfristig Prüfaufträge zum Einrichten mobiler Impfangebote in Form eines Impfbusses verteilt. Auch eine etwaige Impfstraße im Gesundheitsamt in Senftenberg wird geprüft.“

 

Insofern mit den neuen Angeboten der Bedarf für ein zusätzliches zentrales Impfzentrum dann trotzdem bestehen sollte, reagieren wir entsprechend.“

 

Der Landkreis OSL wurde, obwohl er sich bereits Ende November beworben hatte, im Zuge der Planung für die ersten Impfzentren in den ersten Planungsphasen seitens des Landes nicht bedacht. Am 14. Januar wurde zugesagt, nunmehr auch in den bislang nicht vorgesehenen Landkreisen ein Impfzentrum zu errichten. Hierzu zählte auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Das „Go“ für das Einrichten in Schwarzheide lag seit der letzten Woche mündlich vor.

 

Ziel des Landes ist es, die zusätzlichen weiteren Standorte der Impfzentren bzw. Impfstellen möglichst noch im ersten Quartal 2021 in Betrieb zu nehmen.

Bis Ende des Sommers 2021 soll allen impfbereiten Brandenburgerinnen und Brandenburger ein Impfangebot unterbreitet werden. Dazu müssen laut Staatskanzlei im zweiten und dritten Quartal etwa 3 Mio. Impfdosen verimpft werden. Bisher wurden im Land Brandenburg insgesamt 142.953 Impfungen verabreicht, davon 81.989 Erstimpfungen und 60.964 Zweitimpfungen.

 

+++ Hinweise zu Elternbeiträgen +++

Das Land Brandenburg hat eine Richtlinie zu Elternbeiträgen erlassen (Zweite Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021).

Die Richtlinie regelt eine Geldleistung zur Abmilderung von Beitragsausfällen, die Einrichtungsträgern entstehen, wenn sie Kinder aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona für einen längeren Zeitraum nicht mehr betreuen dürfen.

Die Richtlinie soll auch einen finanziellen Anreiz dafür schaffen, dass Eltern vom Einrichtungsträger beitragsfrei gestellt werden, wenn sie der Aufforderung der Landesregierung folgend ihre Kinder nicht in die Kita bringen, sondern zu Hause selbst betreuen oder die Betreuung in der Kita nur auf den zwingenden Bedarf reduzieren.

 

Träger haben die Möglichkeit, bei Nichtinanspruchnahme oder Teilinanspruchnahme (max. 50 %) der Betreuungsleistung durch die jeweiligen Eltern die Elternbeiträge vollständig oder hälftig auszusetzen.

Ansprechpartner für die Eltern ist der jeweilige Einrichtungsträger bzw. die Einrichtungsleitung.

 

Hintergrund: Seit Montag, 15. Februar 2021, ist die Schließung der Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis OSL aufgehoben. Auch wenn der Regelbetrieb in den Kitas wieder erfolgen kann, werden Eltern gebeten, nach Möglichkeit ihre Kinder selbst zu Hause zu betreuen und einen Beitrag zur Entlastung der Kitas zu leisten. Trotz rückläufiger Inzidenz und umfangreichen Rahmenplänen zu Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen lässt sich ein Infektionsrisiko nicht komplett ausschließen.

 

+++ Antrag auf Notbetreuung in Hort und Schule auf www.osl-online.de +++

Ab dem 22. Februar 2021 wird der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen.

Der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes weiterhin untersagt, soweit in Schulen kein Präsenzunterricht stattfindet.

 

Für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe wird weiterhin bei Erfüllung der Anspruchskriterien eine Notbetreuung angeboten. Ist eine personensorgeberechtigte Person im stationären, ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig, gilt die Ein-Eltern-Regelung und der Anspruch gilt auch für Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, gibt das Land in seiner aktuellen 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vor.

 

Mit dem Auslaufen der Allgemeinverfügung des Landkreises OSL zum 14.02. hat die Kreisverwaltung das Formular auf Notbetreuung entsprechend um die geltenden Anspruchskriterien des Landes angepasst. Das Formular auf Notbetreuung in Horteinrichtungen und Schulen mit Primarstufe sowie der Antrag auf Notbetreuung für Alleinerziehende stehen unter www.osl-online.de zum Download bereit.

 

Bereits gestellte Anträge bzw. eine hierauf bereits ergangene Entscheidung behalten ihre Gültigkeit, sofern sich durch die in OSL nunmehr ausschließlich geltende 6. Eindämmungsverordnung keine geänderte Anspruchsgrundlage ergibt.

Eltern sollten beachten, dass sich mit Blick auf die Berufe kritischer Infrastrukturen Änderungen ergeben haben. So sieht das Land Brandenburg bspw. die in OSL zuletzt für alle Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur geltende Ein-Eltern-Regelung lediglich bei medizinischer und pflegerischer Tätigkeit vor. Alleinerziehende wiederum haben nunmehr einen generellen Anspruch auf Notbetreuung im Hort.

 

+++ Angaben zu Impfungen in Pflegeheimen +++

Das Land Brandenburg stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten seit kurzem wöchentlich Angaben zu den erfolgten Impfungen in den Pflegeheimen zur Verfügung.

Für die Kalenderwoche 6 (8.-14.02.2021) wurden für OSL folgende Zahlen ausgewiesen: Demnach erfolgten Erstimpfungen in 17 der 19 Pflegeheime. In 11 Pflegeheimen fanden bereits die Zweitimpfungen statt. Erstimpfungen in den Pflegeheimen erhielten in Summe 1.645 Personen. Als vollständig geimpft galten 1.449 Personen in den Einrichtungen.

 

Pflegeheime bildeten auch in OSL zurückliegend öfters Orte für Ausbruchsgeschehen. In der Gesamtbetrachtung stellen die Fälle jedoch nur einen Teil der Gesamtzahl der Infizierten dar. Die Infektionen gehen auch auf verschiedene andere Bereiche zurück.

 

+++ Großschadensereignis aufgehoben +++

Mit Blick auf die rückläufige 7-Tages-Inzidenz im Landkreis und die entspannte Situation im Bereich der stationären Versorgung hebt Landrat Siegurd Heinze mit Wirkung vom 17. Februar 2021 das am 22.12.2020 formell festgestellte Großschadensereignis in Form eines Massenanfalls von Erkrankten im Landkreis OSL auf.

 

Heinze: „Die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu einem spürbaren Rückgang der Infektionszahlen geführt. Eine Gefährdung der Gewährleistung der akuten Notfallversorgung liegt aktuell nicht mehr vor. Insbesondere hat sich die Situation im Klinikum Niederlausitz hinsichtlich der Verfügbarkeit von Personal und Belegungskapazitäten entspannt. Verlegungen von Patienten unter Einsatz der Katastrophenschutzeinheiten waren seit geraumer Zeit nicht mehr erforderlich.“

 

Zum Zeitpunkt der Feststellung des Großschadensereignisses am 22.12.2020 lag die 7-Tages-Inzidenz bei 514.

 

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