Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(04.02.2021, 17 Uhr)

 

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Der Landkreis OSL verzeichnet am Donnerstag, 04. Februar 2021, eine 7-Tage-Inzidenz von 166,4. Die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle im Landkreis Oberspreewald-Lausitz pro 100.000 Einwohner liegt somit weiterhin über dem Durchschnitt des Landes Brandenburg und verbleibt auf hohem Niveau.

 

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden 35 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 4.967 steigt. Aktuell sind 458 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 209 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit ca. 1.329 Frauen, Männer und Kinder. Im Klinikum werden 16 Covid-Patienten behandelt.

 

Derzeit sind in OSL 16 Pflegeeinrichtungen von einzelnen oder mehreren Corona-Fällen betroffen. Gleichzeitig sind die Pflegeeinrichtungen nur ein Grund für die nach wie vor hohe 7-Tages-Inzidenz in OSL, wenngleich diese zurückliegend bereits merklich gesunken ist.

 

Fälle gibt es weiterhin auch im Privaten, in Unternehmen, in Kitas oder anderen Einrichtungen. Landrat Siegurd Heinze „Wir haben gemeinsam bereits ein gutes Ergebnis erzielt, die Inzidenz ist gesunken. Jetzt heißt es, weiter dran zu bleiben. Ein jeder kann weiter dazu beitragen, das Infektionsgeschehen zu senken, indem er sich an die geltenden Regelungen von Land und Landkreis hält. Hierfür gilt allen mein Dank.“

 

Die geltenden Regelungen von Land und Landkreis sind nachzulesen auf www.osl-online.de. Hier wird zudem täglich eine Statistik veröffentlicht.   

 

+++ 15-Kilometer-Regelung und Versammlungsverbot +++

Mit Stand Donnerstag, 4. Februar, finden für den Landkreis OSL gemäß Brandenburgischer Eindämmungsverordnung sowohl die 15-Kilometer-Regelung als auch das Versammlungsverbot weiter Anwendung.

 

Es gilt: Steigt die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über den Wert 200, so tritt am Tag nach der Bekanntgabe durch die zuständige Behörde (in OSL: per Internetauftritt www.osl-online.de) die sogenannte „15-Kilometer-Regelung“ in Kraft. Damit ist die Ausübung von Sport sowie die Bewegung an der frischen Luft lediglich bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der Landkreisgrenze gestattet. Triftige Anliegen dürfen weiterhin auch außerhalb dieser Grenzen realisiert werden.

 

Erst wenn die 7-Tages-Inzidenz über 5 aufeinander folgende Tage hinweg unter 200 liegt, gilt diese Regelung als aufgehoben.

  

Mit Blick auf Versammlungen sieht das Land Brandenburg ebenfalls bei einer 7-Tages-Inzidenz ab 200 ein Verbot für diese vor. Ausnahmen können nur im Einzelfall erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Liegt der Wert der Neuinfektionen über drei Tage hinweg unter 200, so findet diese Regelung keine Anwendung mehr und es gelten die übrigen Regelungen für Versammlungen. 

 

Grundlage für diese Regelungen bildet die Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 22. Januar 2021.

 

Die maßgebenden 7-Tages-Inzidenzen werden täglich durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) veröffentlicht. Der Landkreis gibt die 7-Tages-Inzidenz und weitere Informationen täglich auf seiner Corona-Seite auf www-osl-online.de unter dem Punkt „Corona-Statistik“ bekannt.

 

Bislang sank die 7-Tages-Inzidenz in OSL drei Mal unter 200: Am 31. Januar (194,7) sowie am 3. Februar (186,5) und 4. Februar (166,4).

 

+++ OSL: Neue Quarantäne-Allgemeinverfügung in Kraft getreten +++

Wie haben sich Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen zu verhalten?

Wie lange dauert eine Quarantäne an und welche Pflichten habe ich als Betroffener?

 

Antworten hierauf gibt die 2. Allgemeinverfügung Quarantäne des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Diese wurde zuletzt angepasst und trat zum 29. Januar 2021 in Kraft. Sie gilt zunächst bis zum 28. Februar 2021.

 

Sie kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung eingesehen werden. Hier findet sich zudem ein Schaubild, das die wichtigsten Inhalte zusammenfasst.

 

Betroffene können ihre Angaben hier zudem direkt in ein Kontaktformular eintragen und dem Gesundheitsamt so direkt zukommen lassen.

 

Mit der 2. Allgemeinverfügung ergeben sich zudem einzelne Änderungen, etwa mit Blick auf den Beginn und die Dauer der Quarantäne.

 

So müssen sich Personen, die aufgrund eines engen Kontakts zu einem bestätigten Corona-Fall nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts als Kontaktpersonen der Kategorie I gelten, unverzüglich in Quarantäne begeben (vorher: nach Information durch den Landkreis, auf Veranlassung des Landkreises oder nach ärztlicher Beratung) und den Landkreis informieren. Neu aufgenommen wurde zudem, dass der Quarantänezeitraum für Kontaktpersonen verkürzt werden kann, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Dieser darf frühestens am 10. Tag der Absonderung durchgeführt werden.

 

Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten (Verdachtspersonen) müssen sich sofort in Quarantäne begeben (vorher: nach Anordnung der PCR-Testung durch den Landkreis oder nach erfolgter PCR-Testung). Sie müssen zudem unverzüglich einen PCR-Test vornehmen lassen (vorher: nach Anordnung durch den Landkreis). Bei Verdachtspersonen endet die Quarantäne nach 10 Tagen gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einem bestätigten COVID-19-Fall (vorher: nach 14 Tagen). Der Quarantänezeitraum für Verdachtspersonen kann verkürzt werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt, der frühestens am 5. Tag der Absonderung durchgeführt werden darf (vorher: frühestens am 10. Tag der Absonderung).

 

++++ Welche Regelungen folgen ab dem 14. Februar? +++

 

In der kommenden Woche (Mittwoch, 10. Februar) beraten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Kanzlerin über eine mögliche Verlängerung der Corona-Regelungen.

 

Anschließend wird das Land Brandenburg seine Eindämmungsverordnung auf Grundlage der Beschlüsse über Änderungen beraten und eine neue oder fortgeschriebene Eindämmungsverordnung veröffentlichen.

 

Die aktuelle Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 22. Januar 2021. gilt bis zum 14. Februar. Gleiches gilt für die 3. Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen der Kreisverwaltung, welche in einzelnen Punkten verschärfte Regelungen vorsieht.

 

Sobald die konkreten Regelungen des Landes per Gesetzestext veröffentlicht wurden, berät die Kreisverwaltung innerhalb des Verwaltungsstabes sowie im Anschluss auf Landkreisebene mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren darüber, ob eine Fortführung oder Anpassung der Allgemeinverfügung des Landkreises weiterhin notwendig ist. Maßgebend ist die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Eine Beratung mit den Hauptverwaltungsbeamten ist vorab für Donnerstagabend, 11. Februar, anberaumt. Das Ergebnis soll am Freitag kurzfristig bekanntgegeben werden.

 

Heinze: „Sollte sich die Entwicklung bei der Inzidenz verstetigen und mit ausreichender Sicherheit unter 300 bleiben, so wird mit den Kommunen über eine Öffnung der Kitas ab dem 15. Februar in der kommenden Woche eine Abstimmung herbeigeführt.“

 

+++ COVID-19-Daten: Brandenburg gleicht Meldeverfahren an +++

Wie das Land Brandenburg am Montag informierte, wird das Meldeverfahren für die täglichen Zahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle an die bundesweite Pandemieberichterstattung angeglichen.

Mit der Umstellung auf ein einheitliches Meldeverfahren sollen die in den vergangenen Wochen zum Teil starken Abweichungen zwischen den vom Land und durch das RKI täglich ausgewiesenen Inzidenzen und Fallzahlen behoben und künftig möglichst vermieden werden. Durch diese Umstellung ist in den kommenden Tagen in den Meldeübersichten mit „Sprüngen“ der Datenlage einzelner Landkreise und kreisfreien Städte zu rechnen. So wurden auch für OSL aufgrund der Angleichung am Montag (01.02.2021) -/+ 10 Neuinfektionen veröffentlicht. Die Umstellung hat keine Auswirkungen auf die Berechnung der 7-Tages-Inzidenz.

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