Faire Prüfungsbedingungen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen

Die Schulabschlüsse in den 10., 12. und 13. Klassen am Ende des aktuellen Schuljahrs sollen denen anderer Jahrgänge gleichwertig sein und werden von allen Bundesländern gegenseitig anerkannt, so ein Beschluss aller Kultusminister. Den Schülerinnen und Schülern soll aus der aktuellen Situation kein Nachteil entstehen. Deshalb hält Brandenburg – auch in Umsetzung des Beschlusses – an den Prüfungen fest und sorgt gleichzeitig für faire Rahmenbedingungen.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Ein Schulabschluss ist maßgeblich für den weiteren Bildungs- und Lebensweg. Wir sorgen mit fairen Rahmenbedingungen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss – das Abitur oder den Mittleren Schulabschluss – erwerben wollen, über vergleichbar gute Voraussetzungen bei der Bewerbung um einen Studien-  oder Ausbildungsplatz verfügen wie frühere und künftige Jahrgänge. Diese Jugendlichen leisten im Moment etwas ganz Besonderes.“ 

 

Um den Schülerinnen und Schülern faire Rahmenbedingungen für die Prüfungen zu gewährleisten, hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK) auf ein gemeinsames Vorgehen bei den Prüfungen verständigt. Die Brandenburger Maßnahmen sind wie folgt:

 

für die Abiturprüfungen

  • Den Schulen wird eine höhere Anzahl an Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt, aus denen die Schule eine Vorauswahl für ihre Schülerinnen und Schüler trifft.
  • Eine Verlängerung der Prüfungsdauer der schriftlichen Prüfungen sowohl im Leistungs- als auch im Grundkurs von jeweils 30 Minuten, sodass den Schülerinnen und Schülern mehr Arbeitszeit zur Verfügung steht.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit der Nutzung der Nachschreibetermine. Für die Schülerinnen und Schüler, die mehr als 20 Unterrichtstage im Schuljahr 2020/21 aufgrund von Quarantänemaßnahmen und Allgemeinverfügungen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Distanz unterrichtet worden sind, sind die Nachschreibetermine pflichtig zu nutzen.
  • Im Falle der Wiederholung des Schuljahres wird die Wiederholung nicht auf die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.

 

für die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10

  • Der Termin der schriftlichen Prüfung im Fach Mathematik wird vom 25. März 2021 auf den 21. Mai 2021 verschoben (geplanter Nachschreibetermin). Als Nachschreibetermin im Fach Mathematik wird der 4. Juni 2021 gesetzt.
  • Für die Prüfung wird darüber hinaus ein neuer angepasster Bewertungsschlüssel umgesetzt. Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ggf. einzelne Kompetenzen oder Aufgabenformate aufgrund der geringeren Unterrichtszeit weniger geübt werden konnten.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben eine Verlängerung der Arbeitszeit von 30 Minuten.

 

Eine Reihe dieser beschlossenen Maßnahmen wurde in Vorbereitung des Schuljahres 2020/21 in Brandenburg bereits geplant und umgesetzt, wie bspw. die Bereitstellung einer höheren Anzahl an Prüfungsaufgaben, aus denen jede Schule eine Auswahl für die Bearbeitung durch die Schülerinnen und Schüler trifft. Brandenburg wird in den zentralen Abiturprüfungsfächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik Aufgaben aus dem Abiturprüfungspool der Länder einsetzen.

 

Damit finden die Abiturprüfungen in den zentralen Fächern sowie die Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 zu folgenden Terminen statt:

 

 

Prüfungstermine Abitur (Jahrgangsstufen 12 und 13)

Fach

Kursart

Haupttermin

Nachschreibe

termin

Deutsch

LK/GK*

30.04.2021

19.05.2021

Englisch

LK/GK*

23.04.2021

12.05.2021

Französisch

LK/GK*

28.04.2021

31.05.2021

Mathematik

LK/GK*

04.05.2021

21.05.2021

Biologie, Chemie, Physik

LK*

06.05.2021

26.05.2021

GK*

21.04.2021

28.05.2021

Geografie, PB, Geschichte

LK*

06.05.2021

26.05.2021

GK*

21.04.2021

28.05.2021

*LK=Leistungskurs  GK=Grundkurs

 

 

Prüfungstermine Jahrgangsstufe 10

Fach

Termin

Nachschreibetermin

Deutsch

15.04.2021

19.05.2021

Englisch

20.04.2021

12.05.2021

Mathematik

21.05.2021 (neu)

04.06.2021 (neu)

 

 

Für die Prüfungen in den beruflichen Bildungsgängen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • In den Bildungsgängen der Berufsfachschule und der Fachschule erfolgt die Zulassung zur Prüfung auch dann, wenn die fach-/praktischen Ausbildungsabschnitte wegen Schließung der Einrichtung nicht vollständig absolviert werden konnten.
  • Für die Prüfungen in der Berufsfachschule zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht wird der Zeitraum für die integrierte Theorie-Praxis-Prüfung (Komplexprüfung) um eine Woche bis zum 21. Mai 2021 verlängert. Alle anderen Prüfungstermine bleiben bestehen.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die Bearbeitung der Aufgaben in den schriftlichen Prüfungen eine Verlängerung der Arbeitszeit.
  • Für die Fachhochschulreifeprüfung wird in diesem Schuljahr auf die Zweit- und Drittkorrektur verzichtet (abweichend von den Verwaltungsvorschriften zur „Verordnung über die Bildungsgänge der Fachoberschule und den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen Nr. 13 Absatz 2 und 3).

 

Die Prüfungen finden in den Abschlussjahrgängen als Präsenzveranstaltungen statt. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, hieran auch außerhalb des Ortes der Schule teilzunehmen. Die Abschlussprüfungen in den dualen Ausbildungsberufen obliegen den zuständigen Stellen (Kammern), die die Auszubildenden über die Verfahrensweisen gesondert informieren. 

Die Schulen wurden über diese Vorgaben gestern mit Briefen informiert.

 

Weitere Informationen:

 

 

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

-Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit-

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

 

Weitere Informationen