Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz im LK OSL seit Inkrafttreten der 1. Allgemeinverfügung des LK am 7. Dezember 2020. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 EW innerhalb einer Woche ist in der Gesamtbetrachtung seit Weihnachten gesunken, verbleibt aber auf hohem Niveau. (Quelle: Landkreis) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz im LK OSL seit Inkrafttreten der 1. Allgemeinverfügung des LK am 7. Dezember 2020. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 EW innerhalb einer Woche ist in der Gesamtbetrachtung seit Weihnachten gesunken, verbleibt aber auf hohem Niveau. (Quelle: Landkreis)

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Aktuell wurde in OSL bei 557 Personen im Landkreis OSL eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus labordiagnostisch bestätigt. Im Vergleich zum Vortag kamen 42 neue Fälle hinzu.

 

Die 7-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 234,1.

 

Kumuliert liegt der Wert der seit Ausbruch des Virus im März 2020 registrierten Fälle bei 4.576. Als genesen gelten 3.849 Personen. 170 Personen sind an oder mit COVID-19 verstorben.

 

Derzeit befinden sich 1.205 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne.

Im Klinikum Niederlausitz werden derzeit 28 Personen stationär behandelt.

 

+++ Landrat: Entwicklung positiv, Regeln jedoch weiterhin ernst nehmen +++

Der Landkreis OSL galt über mehrere Wochen hinweg als Hotspot im Land Brandenburg. Die Kreisverwaltung reagierte mit verschärften Coronaregeln in eigenen Allgemeinverfügungen. Am 15. Dezember erreichte die 7-Tages-Inzidenz ihren bisherigen Höchstwert von 575,11.

 

Seit Weihnachten (24. Dezember: 574,2) ist in der Gesamtbetrachtung eine kontinuierliche Abwärtsbewegung zu verzeichnen, wobei es jedoch immer wieder auch zu Anstiegen kam. So stieg die 7-Tages-Inzidenz bspw. vom 7. Januar (260,58) innerhalb kurzer Zeit bis zum 12. Januar erneut deutlich an (407,97).

 

Ab dem 13. Januar sank der Wert erneut. Seit dem 18. Januar verbleiben die Zahlen auf einem anhaltend gleichbleibenden Niveau. Mit aktuellem Stand liegt der Wert bei 234,1.

Die Neuinfektionen verteilen sich weiterhin über den gesamten Landkreis, es gibt keinen „Hotspot“. Die Fallzahlen, aufgeschlüsselt nach den Kommunen, werden täglich auf www.osl-online.de veröffentlicht.

 

Mit Blick auf die gesetzte Zielvorgabe seitens Bund und Land von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche kann weiterhin nicht von einer Entspannung der Lage gesprochen werden. Brandenburg verzeichnet am heutigen Freitag, 22. Januar, eine 7-Tages-Inzidenz von 201,0.

 

Landrat Siegurd Heinze: „Ich freue mich, dass die einschneidenden Maßnahmen von Bund, Land und Landkreis, die uns allen viel abverlangt haben und weiterhin abverlangen, offensichtlich Wirkung zeigen. Die Zahlen für OSL sind gesunken, wenngleich das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem zu hohen Niveau verbleibt. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die Regeln gehalten haben und diese auch weiterhin befolgen. Mit Blick auf die nächsten Wochen ist es wichtig, kein voreiliges Sicherheitsgefühl einziehen zu lassen. Die Situation bleibt gefährlich, trotz angelaufener Schutzimpfungen und Rückgang der 7-Tages-Inzidenz. Es ist weiterhin notwendig, dass sich ausnahmslos alle umsichtig verhalten und beispielsweise an die geltenden Kontaktbeschränkungen halten.“

 

Die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises OSL, die einzelne Regelungen des Landes punktuell verschärft, gilt weiterhin unverändert bis zum 31. Januar 2021 fort. Ob es anschließend eine weitere Verlängerung geben muss, wird in der kommenden Woche mit Blick auf das Infektionsgeschehen entsprechend unter Hinzunahme der fachlichen Expertise des Gesundheitsamtes des Landkreises und letztendlich auch in Rücksprache mit den jeweiligen Ministerien sowie auf kommunaler Ebene mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren entschieden.

 

+++ Kitas bleiben in OSL zunächst bis 31. Januar geschlossen +++

Das Land Brandenburg sieht in seiner aktuellen Eindämmungsverordnung, die am 23. Januar 2021 in Kraft tritt und bis einschließlich zum 14. Februar gilt, auch weiterhin keine flächendeckende Schließung der Kitas für das gesamte Land vor. Vorgesehen sind jedoch Schließungen bei entsprechendem regionalen Infektionsgeschehen. Zuständig für die Entscheidung sind die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte.

 

Aufgrund von vermehrten Nachfragen von Eltern über die Bürgerhotline des Landkreises weist die Kreisverwaltung darauf hin:

 

Die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises OSL gilt weiterhin und unverändert bis zum 31. Januar 2021. Die Kindertagesbetreuung (mit Ausnahme der Notbetreuung) bleibt somit im Landkreis OSL bis zum 31. Januar 2021 untersagt.

 

Ob die Allgemeinverfügung anschließend verlängert wird und somit unter anderem die Angebote der Kindertagesbetreuung auch über den 31. Januar hinaus weiter geschlossen bleiben, wird in der kommenden Woche beschlossen. Maßgeblich hierfür ist die Entwicklung des Infektionsgeschehens.

 

Informationen hierzu erfolgen über die Medien und können auf der Internetseite www.osl-online.de nachgelesen werden.

 

 

+++ Neue Eindämmungsverordnung des Landes tritt in Kraft +++

Das Land Brandenburg verlängert im Ergebnis der Beratung der Kanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder seine bestehenden Einschränkungen bis einschließlich 14. Februar und nimmt neue, zusätzliche Einschränkungen auf. Die neue „5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ tritt am 23. Januar 2021 in Kraft.

 

Unter anderem legt die neue Verordnung neben der Verlängerung der bestehenden Einschränkungen folgende Punkte fest:

 

  • Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Beschäftigten – soweit es die Tätigkeit erlaubt und die technischen Voraussetzungen bestehen – Homeoffice zu ermöglichen. Sie sollen auch flexible Arbeitszeiten anbieten, damit sich die Berufsverkehre entzerren können. Das sieht der Entwurf der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums vor.
  • Das Fahrgastaufkommen im ÖPNV muss verringert werden. Das soll durch eine umfassende Homeoffice-Nutzung, die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten und – wo möglich und nötig – durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreicht werden.
  • Im ÖPNV sind künftig sogenannte medizinische Gesichtsmasken zu tragen (z.B. OP-Masken oder FFP2-Masken).
  • Dies gilt auch für Kundinnen und Kunden in Geschäften sowie vor den Verkaufsstellen, zum Beispiel auf zugehörigen Parkplätzen. Das Personal muss mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ist von der Tragepflicht aber befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder es geeignete technische Vorrichtungen gibt (z. B. Schutzwand an Kassen).
  • Entsprechende Masken sind auch bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen vorgeschrieben.
  • Diese Vorgabe gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Dies gilt nicht am festen Arbeitsplatz oder wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Deshalb sind dort die verpflichtenden Schnelltests mehrmals wöchentlich für Beschäftigte unbedingt umzusetzen. FFP2-Masken sind für die Beschäftigten beim Kontakt mit Bewohnern zu nutzen. Bund und Länder haben eine Initiative gestartet, um Einrichtungen zu unterstützen, die z. B. aus personellen oder organisatorischen Gründen die Tests nicht durchführen können.
  • Die Trage- und Testpflicht gilt auch für ambulante Pflegedienste, teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie teilstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

 

(Quelle: Auszug aus PM: Corona-Lockdown: Verlängerung bis einschließlich 14. Februar – Kontakte weiter reduzieren und Infektionen senken, Staatskanzlei des Landes Brandenburg, 22.01.2021)

 

Die 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde am heutigen Freitag veröffentlicht und kann auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung nachgelesen werden.

 

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass es aufgrund der im Landkreis OSL bis zum 31. Januar geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises weiterhin in einzelnen Punkten Abweichungen geben wird. Über eine etwaige Verlängerung der Allgemeinverfügung und damit verbunden der einzelnen Maßnahmen wird in der kommenden Woche entschieden.

 

Folgendes gilt in OSL bis zum 31. Januar 2021 abweichend vom Land:

Neben der ganztägigen Ausgangsbeschränkung des Landes gilt eine nächtliche verschärfte Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22-5 Uhr.

 

Die Kindertagesbetreuung findet nur als Notbetreuung statt. (Elternbeiträge für Januar wurden ausgesetzt, wenn keine Leistung in Anspruch genommen)

 

Der Präsenzunterricht – auch an der Volkshochschule, den Musikschulen und Angeboten der Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, Weiterbildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbarer Angebote – ist untersagt. (Ausnahmen gelten für schulische Abschlussklassen sowie für Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr).

 

Versammlungen und Veranstaltungen (inkl. Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen) sind untersagt.

 

Hochzeiten und Bestattungen nur im engsten Familienkreis (max. 10 beteiligte Angehörige).

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