Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

 

Die 7-Tage-Inzidenz liegt weiterhin auf sehr hohem Niveau.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verzeichnet mit Stand 28. Dezember eine 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 417,84.

 

Mit Stand heute haben sich bereits 3.381 der rund 109.400 Einwohnerinnen und Einwohnern nachweislich mit dem Virus infiziert. 2.136 Personen gelten als genesen. Derzeit sind 1.146 Personen infiziert. Etwa 1.721 Frauen, Männer und Kinder befinden sich als enge Kontaktpersonen zu einem labordiagnostisch bestätigen Fall in häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Todesfälle ist auf 99 angestiegen.

 

Im Klinikum Niederlausitz bleibt die Situation angespannt. Hier werden aktuell 37 COVID-19-Patienten behandelt.

 

+++ Landkreis passt Allgemeinverfügung an +++

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat seine Allgemeinverfügung angepasst.

Es wurde durch die Anpassung klargestellt, dass in Oberspreewald-Lausitz die Ausgangsbeschränkungen des Landes Brandenburg gelten.

 

Darüber hinaus hat die 3.SARS-CoV-2-EindV eine Notbetreuung in Schulen eingeführt, die erst in der Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 18.12.2020 konkretisiert wurde. Hierzu waren in der Allgemeinverfügung Anpassungen der Regelungen zur Notbetreuung erforderlich, um Widersprüche zur 3.SARS-CoV-2-EindV aufzulösen.

 

Eine Lesefassung der Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises veröffentlicht.

 

+++ Notbetreuung in den Grund- und Förderschulen ab 4. Januar +++

 

Neben der Notbetreuung in den Angeboten der Kindertagesbetreuung findet ab Montag, 4. Januar 2021, die Notbetreuung für Kinder der ersten bis vierten bzw. sechsten Jahrgangsstufe entsprechend der Vorgabe des Landes Brandenburg während der Schulzeit in der Zuständigkeit der Grund- bzw. Förderschulen statt.

 

Für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse mit einem Notbetreuungsanspruch wird eine Notbetreuung in der Schule organisiert. Die Notbetreuung in der Schule umfasst die Unterrichtszeit der Jahrgangsstufe des jeweils regulären Schultages.

 

Der Hort organisiert für die Kinder der ersten bis vierten bzw. sechsten Jahrgangsstufe außerhalb der Unterrichtszeit (z. B. Früh- und Nachmittagshort) eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung.

 

Schulpflichtige Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben lediglich einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter bzw. ein sonstiger Erziehungsberechtigter, sofern das Kind bei diesem lebt, im medizinischen oder pflegerischen Bereich oder im Auftrag des Landkreises als Gesundheitsbehörde zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung tätig ist.

Vorrang hat die häusliche Betreuung.

 

Zuständig für die Prüfung und Bescheidung der Notbetreuung in Kita und Schule sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Landkreis OSL hat diese Aufgabe den kreisangehörigen Kommunen übertragen.

 

Eltern, die einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kita- bzw. Grundschulkinder haben, müssen weiterhin wie bisher den „Antrag auf Notbetreuung“ ausfüllen und bei den Einrichtungen bzw. Schulen abgeben.

 

Eltern sollten beachten, dass seit Donnerstag, 17.12.2020 bis vorerst 10.01.2021 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz außerplanmäßig der Ferienfahrplan in Kraft getreten ist. Alle relevanten Informationen stellt die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH auf ihrer Internetseite http://www.vgosl.de/aktuelles bereit.

 

+++ Überarbeitetes Antragsformular für Notbetreuung +++

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat das Antragsformular zur Notbetreuung für Kinder im Kita/ Grundschulbereich überarbeitet.

 

Es ist ab sofort auf der Website des Landkreises unter über www.osl-online.de/bekanntmachungen  sowie über den Menüpunkt „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“ abrufbar. Auch die zuständige Kommune bzw. die Einrichtung kann diesen bei Bedarf zur Verfügung stellen.

 

In dem Antrag ist aufgeführt, in welchen Fällen ein Anspruch auf Notbetreuung besteht (Zwei-Eltern-/Ein-Elternregelung bei Systemrelevanz; Kindeswohlgefährdung).

Mit dem Antrag kann sowohl der Betreuungsbedarf während der Schulzeit innerhalb der Schule sowie der Betreuungsbedarf im Rahmen der Kindertages- bzw. Hortbetreuung angegeben werden.

 

Bereits eingereichte Anträge auf Notbetreuung behalten Ihre Gültigkeit, sofern sich keine geänderte Anspruchsgrundlage ergibt.

 

+++ Weitere abweichende Regelungen in OSL zu Schulen und Kindertagesbetreuung haben Bestand +++

 

In seiner aktuell geltenden Allgemeinverfügung über weitere Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens des Coronavirus SARS-CoV-2 (Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen) vom 10.12.2020, die bis zum 08.01.2020 gilt, regelt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch mit Blick auf die Themen Kita und Schule strenge Maßnahmen, die über die Regelungen aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg hinausgehen. Grund ist die nach wie vor hohe 7-Tage-Inzidenz im Landkreis.

 

Im Landkreis OSL gilt abweichend vom Land Brandenburg:

Der Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen, berufsbildenden Schulen, einschließlich des Berufsbildungsbereiches der Werkstätten für behinderte Menschen, sowie den Volkshochschulen und Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft ist im Zeitraum vom 14.12.2020 bis 08.01.2021 untersagt. Seit dem 17.12. sind zudem alle Grund- und Förderschulen für den Präsenzunterricht geschlossen.

 

Bis zum 8. Januar findet kein Präsenzunterricht statt, jedoch erfolgt die Unterrichtserteilung in dieser Zeit mittels Konzepten zum Distanzlernen. An den Angeboten des Distanzunterrichtes haben die Schülerrinnen und Schüler verpflichtend teilzunehmen. Auch für Abschlussklassen findet kein Präsenzunterricht statt.

 

Die Kindertagesbetreuung in OSL ist seit dem 17.12. untersagt. Eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen wird angeboten.

 

Darüber hinaus gelten im Landkreis sowohl für die Notbetreuung in Schulen als auch im Rahmen der Kindertagesbetreuung die in der Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 aufgeführten kritischen Infrastrukturbereiche. Die aufgeführten kritischen Infrastrukturbereiche sind ebenfalls auf dem Antragsformular für Notbetreuung ersichtlich.

 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises OSL gilt bis zum 8. Januar 2020, die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg bis zum 10. Januar 2020.

 

+++ Regeln zum Jahreswechsel +++

 

Welche Regelungen gelten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Blick auf den Jahreswechsel? Welche Kontakte sind gestattet? Die Kreisverwaltung hat die wichtigsten Informationen rund um das Thema auf ihrer Internetseite www.osl-online.de zusammengetragen.

 

Zudem finden sich auf dieser Seite stets aktuell und übersichtlich alle geltenden Regelungen aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sowie den Allgemeinverfügungen des Landkreises.  

Bürger, die sich unsicher sind, welche Regelung gilt, können sich hier entsprechend informieren oder die kostenfreie Corona-Hotline kontaktieren.

 

+++ Erreichbarkeit der Corona-Hotline +++

 

Die kostenfreie Corona-Hotline des Landkreises 0800 870 1100 ist auch während des Jahreswechsels erreichbar.

An Silvester und Neujahr beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zeit von 10 - 14 Uhr Fragen.

 

Darüber hinaus gilt die reguläre Erreichbarkeit:

Montag-Freitag        8-16 Uhr

Sa, So                       10-14 Uhr

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert zu allen Regelungen aktuell auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de, Menüpunkt „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“.

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