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Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
 

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

+++ Aktuelle Fallzahlen +++

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz führt mit Stand Donnerstag, 10. Dezember 2020, brandenburgweit weiter die Liste der Landkreise mit den höchsten Neuinfektionen innerhalb einer Woche an. Die 7-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt bei 394,1. Die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 steigt in Summe auf 1.950. Derzeit sind 885 Personen infiziert. Seit Wochenbeginn sind 18 weitere Personen aus dem Landkreis an den Folgen einer Coronainfektion verstorben. Damit steigt die Zahl der Todesfälle auf 50 an. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 1.874 Frauen, Männer und Kinder.

 

+++ Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über weitere Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens des Coronavirus SARS-CoV-2 online verfügbar +++

Die Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 11. Dezember 2020, 12 Uhr und ist zu finden auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de/bekanntmachungen. An dieser Stelle steht auch das Antragsformular für die Notbetreuung von Kindern bis zur Klassenstufe sechs zur Verfügung.

  

Der sehr dynamische Anstieg der Infektionszahlen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz innerhalb kurzer Zeit hat gezeigt, dass sich SARS-CoV-2 trotz der bereits erlassenen Regelungen unkontrolliert ausbreitet und flächendeckend im Landkreis auftritt. In den letzten 7 Tagen sind allein knapp 400 Menschen in Oberspreewald-Lausitz nachweislich an Corona erkrankt. Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis OSL ist trotz der in der zweiten Eindämmungsverordnung (2.SARS-CoV-2-EindV) erlassenen Maßnahmen weiter dramatisch gestiegen, sodass der Landkreis weitere Schutzmaßnahmen zu treffen hatte, die über die bisherigen Maßnahmen der Allgemeinverfügung vom 03.12. hinausgehen und diese ersetzen. Die bereits über die brandenburgische Eindämmungsverordnung hinausgehenden Regelungen wurden somit erneut verschärft.

 

Konkret regelt der Landkreis darin u.a. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei weniger als 1,5 m Abstand; eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr ab 14.12., die Untersagung des Präsenzunterrichtes bis 08.01.2021 für alle Schülerinnen und Schüler (weiterführende und berufsbildende Schulen einschließlich Leistungs- und Begabungsklassen ab 14.12., Grund- und Förderschulen ab 17.12.), die Untersagung der Kindertagesbetreuung (ab 17.12., Notbetreuung bis Klassenstufe 6 findet statt), die Begrenzung der Personenzahl bei Hochzeiten und Bestattungen auf 10 beteiligte Angehörige, ein Besuchsverbot in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, eine Ausweitung des Alkoholverbotes in der Öffentlichkeit (mit Klarstellungen zu Privat- und Betriebsgrundstücken), eine Beschränkung des Warensortiments/der Verkaufsstände auf Wochenmärkten sowie eine Klarstellung zur Untersagung von Weihnachtsmärkten und sonstigen Sondermärkten.

 

Die Entwicklung der Fallzahlen in OSL wird parallel weiter im Gesamtkontext bewertet. Bei weiter steigenden Zahlen seien ggf. noch vor Weihnachten erneute Maßnahmen in Betracht zu ziehen, stellte OSL-Landrat Heinze am Mittwoch in einer Pressekonferenz klar. 

 

+++ Wichtige Neuerung mit Blick auf das Thema Quarantäneregeln in OSL +++

Pflichten und Aufgaben von Kontaktpersonen der Kategorie 1, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen sind ab sofort gebündelt in einer Verfügung geregelt. Diese gilt für alle Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und sind verpflichtend zu beachten.

 

Geregelt sind sie in der  „Allgemeinverfügung Quarantäne“, welche am Mittwoch, 9. Dezember in Kraft getreten ist und inklusive Begründung unter www.osl-online.de/bekanntmachungen bereitsteht. Hier findet sich auch eine entsprechende Infografik.

 

Bislang hat das Gesundheitsamt des Landkreises für jeden Einzelfall Quarantäneanordnungen erlassen. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens und der damit zahlreich zu treffenden Anordnungen war es im Sinne eines schnellen und zielgerichteten Verwaltungshandeln notwendig, die Anordnungen in einer Allgemeinverfügung zusammenzufassen. So kann jede Bürgerin und jeder Bürger, die/der erfährt, dass sie/er Kontaktperson der Kategorie I oder Verdachtsperson ist oder ein positives Testergebnis erhalten hat, unmittelbar der Allgemeinverfügung entnehmen, welche Regelungen zur Absonderung (so wird die Quarantäne im Infektionsschutzgesetz genannt) und welche weiteren Verpflichtungen, insbesondere zur Information des Gesundheitsamtes, zu beachten sind. Das Gesundheitsamt kann sich in der Folge auf die Anordnungen in Sonderfällen (z.B. bei Wiederinfektion nach bereits überstandener Erkrankung) und die weiterhin erforderliche begleitende Beratung konzentrieren.  

 

Gerade angesichts schwerer und lebensbedrohender Krankheitsverläufe muss es Ziel sein, durch geeignete Maßnahmen wie eine Absonderung von Kontaktpersonen mit engem Kontakt zu Infizierten, von Verdachtspersonen, die aufgrund einschlägiger Symptomatik auf SARS-CoV-2 getestet werden und von Personen, die positiv getestet wurden, eine Ausbreitung der Infektion mit dem Virus soweit wie möglich zu verlangsamen. Die Allgemeinverfügung hilft, schnell und effizient in das Infektionsgeschehen einzugreifen.

 

Darüber hinaus werden positiv getestete Personen gebeten, dem Gesundheitsamt unaufgefordert ihre Kontaktpersonen der Kategorie 1 zu melden.

 

+++ Anpassung der Bürgerhotline ab 12. Dezember +++

Um auf das Anrufaufkommen optimal zu reagieren, passt die Kreisverwaltung seine Hotline-Zeiten am Wochenende an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab Samstag, 12. Dezember unter der bekannten Telefonnummer 0800 870 1100 von samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr zu erreichen. Wochentags bleibt es bei der gewohnten Erreichbarkeit von 8 bis 16 Uhr.

 

Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es derzeit zu Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Anrufende werden gebeten, es in diesen Fällen später erneut zu probieren oder eine E-Mail zu senden ( ). Anfragen werden möglichst zeitnah bearbeitet.

 

Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Corona stellt die Kreisverwaltung unter www.osl-online.de bereit. Es wird gebeten, sich möglichst zunächst hier zu informieren. Damit unterstützen die Bürgerinnen und Bürger das Bemühen, schneller auf Anliegen reagieren zu können.

 

Auch das Corona-Bürgertelefon im Land Brandenburg, Telefonnummer: 0331 866-5050 bzw. die Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit, Telefonnummer: 030 346465100 können bei Fragen zum Thema angewählt werden.

 

Im Verdachtsfall sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit der Hausärztin oder dem Hausarzt sein. Alternativ erteilt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116 117 Auskünfte im Hinblick auf Testungen und vermittelt Anlaufstellen. 

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