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Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster vom 10.06.2020

Der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, informiert, dass im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 16.11.2020 (Nr. 26/2020) der Widerruf der Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster vom 10.06.2020 mit folgendem verfügendem Teil veröffentlicht wurde:

 

  1.   Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster vom 10.06.2020 (GZ: 60.7.15-70.18-0725/20), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 15/2020 vom 19.06.2020, wird widerrufen.
  2. Der Widerruf tritt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

 

Der Widerruf einschließlich Begründung ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter www.osl-online.de im Menü „Verwaltung & Kreistag“ -> „Amtliches & Ausschreibungen“ -> „Bekanntmachungen und Richtlinien“ abrufbar sowie im Amtsblatt Nr. 26/2020 vom 16.11.2020 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgedruckt.

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