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Neue Lage bei Afrikanischer Schweinepest: 11 weitere Fälle bestätigt; davon ein positiver Fall außerhalb bestehender Kerngebiete

Das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (ASP) – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat heute bei elf weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Zehn stammen aus dem ersten Kerngebiet im Landkreis Oder-Spree um Neuzelle, eines wurde bei Friedland/Klein Briesen (LOS) gefunden. Damit gibt es bislang insgesamt 114 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild im Land Brandenburg:

 

Fundort

Anzahl bestätigte ASP-Fälle bei
Wildschweinen (Stand: 30. Oktober 2020)

Landkreis Spree-Neiße

13

Landkreis Oder-Spree

94

Landkreis Märkisch-Oderland

7

Land Brandenburg gesamt

114

 

Bei dem Fund außerhalb des bisher bestehenden Kerngebietes in LOS handelt es sich um Fallwild, das am 26. Oktober 2020 gefunden wurde. Das Friedrich-Loeffler-Institut, hat den Verdacht auf eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest jetzt bestätigt. Der Fundort liegt innerhalb des bereits bestehenden gefährdeten Gebiets im Landkreis Oder-Spree.

 

Die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Mit diesem Fund ergibt sich eine neue Lage, auf die wir nun sofort reagieren. Die Restriktionszonen werden entsprechend angepasst und erweitert. Bei der schnellen und gezielten Fallwildsuche in der Umgebung des Fundortes unterstützt die Bundeswehr. Um den Fundort wird ein neues Kerngebiet ausgewiesen und zunächst mit einem Elektrozaun eingezäunt, der später durch einen festen Zaun ersetzt wird. Auch wenn bislang sämtliche Ausbrüche in Brandenburg glücklicherweise aus den beiden bisherigen Kerngebieten nahe der polnischen Grenze stammen, war nicht auszuschließen, dass es durch die intensive Fallwildsuche weitere Funde auch außerhalb dieser Gebiete geben kann. Nun kommt es darauf an, mit den bewährten Maßnahmen auch hier dafür zu sorgen, die Verbreitung der Tierseuche schnell einzugrenzen“.

 

Ebenfalls wird das bisherige gefährdete Gebiet entsprechend der neuen Sachlage erweitert. Der Landkreis Oder-Spree wird die bestehende Tierseuchen-Allgemeinverfügung anpassen, in der konkrete Maßnahmen für die Restriktionszonen festgelegt sind. Im gefährdeten Gebiet sind insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:

  • Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung
  • Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
  • Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadaver unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt
  • Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
  • Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
  • Vorläufige Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen
  • Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen
  • Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind
  • Information und Schulung von Jägern

 

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden.

 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

 

Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

 

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

Pressestelle

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Fax: 0331 866-5049

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