Corona-Teststrategie für Kitas und Schulen in Brandenburg startet

Land und Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg unterzeichnen Verträge zur Durchführung von Testungen auf SARS-CoV-2

 

In Brandenburg können sich alle Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten in diesem Jahr innerhalb von drei Monaten bis zu sechs Mal auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Außerdem sollen im Rahmen einer Stichprobe bis zu ein Prozent der Kita-Kinder sowie der Schülerinnen und Schüler einmal getestet werden. Dieses Angebot ist freiwillig. Die Tests werden von niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in Brandenburg durchgeführt. Die entsprechenden Verträge zur Durchführung dieser Corona-Testungen haben Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, Bildungsstaatssekretärin Ines Jesse und Andreas Schwark, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), heute in Potsdam unterzeichnet. Damit kann die Umsetzung der SARS-CoV-2-Teststrategie des Landes Brandenburg für die Bereiche der Kindertagesbetreuung und der Schulen beginnen. Die Kosten werden aus dem allgemeinen Corona-Rettungsschirm des Landes finanziert.

 

Gesundheitsministerin Nonnemacher und Bildungs- und Jugendstaatsekretärin Jesse: „Unsere Infektionsschutzmaßnahmen sind bisher erfolgreich. Die Infektionszahlen sind in Brandenburg weiter auf einem sehr niedrigen Niveau. Wir dürfen jetzt aber auf keinen Fall nachlässig werden, denn die Gefahr ist noch lange nicht gebannt. Deswegen ist es eine sehr gute Nachricht, dass wir rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres und damit vor dem nächsten großen Schritt hin zu mehr Normalität unsere Teststrategie in den beiden zentralen Lebensbereichen Kita und Schule starten. Ich danke der KVBB und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, dass sie die Umsetzung dieses aufwendigen Verfahrens ermöglichen. In den vergangenen Wochen haben wir das mit allen relevanten Partner*innen im Land intensiv vorbereitet und abgestimmt. Dazu zählen die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindebund, die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, der Landesverband deutscher Privatschulen, Landeselternrat und Kita-Elternbeirat.“

 

Vorrangige Ziele der Corona-Teststrategie des Landes sind die Identifizierung von asymptomatisch infizierten Personen, Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen sowie die Vermeidung erneuter, umfangreicher Beschränkungsmaßnahmen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben durch eine frühzeitige und effiziente Unterbrechung von Infektionsketten. Dafür werden neben den routinemäßig zu veranlassenden Testungen bei Symptomen und bei direktem Kontakt zu Infizierten nun auch gezielte, stichprobenartige Untersuchungen in Schulen und Kitas, flankierend zum eingeleiteten Übergang in den Regelbetrieb, durchgeführt. Mit den Stichproben bei Kita-Kindern und Schülerinnen und Schülern sollen zudem Kenntnisse zur Übertragungsdynamik durch Kinder gewonnen werden.

 

Die Verträge zur Durchführung wurden auf der Basis von Artikel 75 Abs. 6 SGB V geschlossen. Sie dienen neben dem Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 insbesondere der Sicherung des Regelbetriebes in der Kindertagesbetreuung sowie in den Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Land Brandenburg.

 

Das Gesundheitsministerium informiert und hält die Träger der Kindertagesstätten sowie die Jugendämter an, die zur Testungen berechtigten Personen über den Anspruch auf eine Testung nach dieser Vereinbarung zu informieren, das Bildungsministerium informiert die Schulen in öffentlicher Trägerschaft über die Staatlichen Schulämter, die Schulträger, die Träger der freien Schulen, die Träger des FSJ in der Schule, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die zur Testung berechtigten Personen und über den Anspruch auf eine Testung im Schulbereich.

 

Zur Abklärung einer Infektion wird von einer Vertragsärztin bzw. einem Vertragsarzt bei erwachsenen Personen Material durch einen Abstrich entnommen, bei Kindern und Jugendlichen alternativ zur Abstrichuntersuchung eine Speichelprobe. Die Untersuchung erfolgt in der Praxis der Vertragsärztin bzw. des Vertragsarztes.

 

 

(Quelle: Pressemitteilung des MSGIV)

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