Stufenplan zur Öffnung von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen vorgestellt

Kulturministerin Manja Schüle hat heute erste Eckpunkte eines Stufenplans zur Öffnung von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen im Kabinett vorgestellt: „Unsere Kulturlandschaft ist in besonderem Maße durch eine Vielzahl kleinerer, sehr ambitionierter und erstklassiger Veranstaltungen geprägt. Brandenburg ist Festivalland – gerade im Sommer. Mit unserem mit den Verbänden, Einrichtungen und Kommunen eng abgestimmten Stufenplan ermöglichen wir in Kürze wieder Kultur in Brandenburg: Nach der Öffnung der Museen, Galerien und Bibliotheken im April sind in einem zweiten Schritt ab dem 06. Juni wieder Kulturveranstaltungen mit bis zu 150 Besucher*innen unter freiem Himmel und bis zu 75 Besucher*innen in geschlossenen Räumen möglich. Falls sich die Corona-Lage nicht verschlechtert, sind im Sommer weitere Öffnungen möglich. Das freut mich sehr. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir Planungssicherheit, ermöglichen wieder mehr Kultur und sichern unsere Kultur-Vielfalt“, so Ministerin Schüle. „Ergänzend zum Stufenplan unterstützen wir die Kultur auch finanziell: Mit bis zu 35 Millionen Euro federn wir die gravierendsten Einnahmeausfälle von Kultureinrichtungen ab. Und wir stellen 4 Millionen Euro als Mikrostipendien für Kulturschaffende bereit, um sie zu entlasten und ihnen die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen. Parallel dazu setzen wir unsere institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen wie geplant fort und sichern bereits beantragte Projektförderungen.“


Die heute im Kabinett vorgestellten Eckpunkte des Stufenplans für die Öffnung von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen basieren auf einer engen Abstimmung mit den Brandenburger Kultureinrichtungen und -verbänden sowie den Kommunen. Sie greifen zudem die von der Kulturministerkonferenz am 15. Mai 2020 vorgelegten ‘Eckpunkte für Öffnungsstrategien‘ auf. Die schrittweise Öffnung des Kulturlebens ist in fünf Stufen geplant:

 

1. Stufe (bis 05. Juni auf Grundlage der geltenden EindämmungsVO):
Kultureinrichtungen bleiben mit Ausnahme der Museen, Galerien, Bibliotheken und Archive für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Probenbetrieb an Konzert-, Theater- und Opernhäusern ist unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsbedingungen und auf Basis eines Infektionsschutzkonzeptes möglich. An Musikschulen ist Instrumental-unterricht und an Kunstschulen der Unterricht mit bis zu 5 Schüler*innen möglich.
Kulturveranstaltungen bleiben untersagt. In Einzelfällen sind Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen mit Ausnahmegenehmigung möglich.


2. Stufe (ab 06. Juni auf Grundlage der überarbeiteten EindämmungsVO):
Kultureinrichtungen können unter Beachtung jeweiliger branchenspezifischer Hygienestandards geöffnet werden. Da der Proben- und Vorstellungsbetrieb aller Voraussicht nach auch in der kommenden Spielzeit 2020/21 zumindest zeitweise nur eingeschränkt stattfinden kann, sind angepasste Spielpläne und Konzeptionen für die künftigen Produktionen erforderlich, die bereits jetzt vorbereitet werden können. An Musik- und Kunstschulen wird Unterricht ermöglicht. Kulturveranstaltungen können mit bis zu 150 Besucher*innen unter freiem Himmel unter Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und unter Vorlage eines schriftlichen Infektionsschutzkonzepts in enger Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden. Veranstaltungen mit bis zu 75 Besucher*innen sind auch in geschlossenen Räumen unter denselben Voraussetzungen möglich.


3. Stufe (ab 01. August – soweit sich die Corona-Lage nicht verschlechtert hat):
Kultureinrichtungen können unter Beachtung jeweiliger branchenspezifischer Hygienestandards geöffnet werden. Auch Amateurchöre und -orchester können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln den Probenbetrieb wiederaufnehmen.
Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 500 und in geschlossenen Häusern mit bis zu 150 Besucher*innen sind unter Einhaltung der Hygienestandards und spezifischer Hygiene-Konzepte in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden möglich.


4. Stufe (ab September 2020 – soweit sich die Corona-Lage nicht verschlechtert hat):
Alle Veranstaltungen bis 1.000 Personen unter strenger Einhaltung der allgemeinen Hygienestandards sind erlaubt.


5. Stufe (offen):
Rückkehr zum normalen Betrieb ohne weitere Hygienestandards.


Das Stufenkonzept und weitere Infos sind unter https://mwfk.brandenburg.de abrufbar.

 

(Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg)

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