Kitabetreuung: OSL geht eigenen Weg / Betreuung soll ab der kommenden Woche für möglichst viele Kinder ermöglicht werden

Kitakinder in Brandenburg haben ab dem 25. Mai einen Anspruch darauf, an mindestens einem Tag in der Woche für vier Stunden betreut zu werden – insofern die Kitas, die sich gleichzeitig mit Hygiene- und eingeschränkten Gruppengrößenvorgaben konfrontiert sehen, Kapazitäten haben. Vorrangig sollen hierbei Vorschüler berücksichtigt werden. Dies sieht das Land Brandenburg in seiner am Mittwoch (20. Mai) veröffentlichten angepassten Eindämmungsverordnung vor.

 

Die betroffenen Akteure in OSL - über Eltern und Kitas bis hin zu Kommunen und der Kreisverwaltung - sehen diese Lösung als nicht praktikabel an. Angesichts des steigenden Drucks auf berufstätige Eltern und des kreisweit sehr niedrigen Infektionsgeschehens machen die Kommunen und der Landkreis von der neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch, vor Ort abweichende Regelungen zu treffen. Am Mittwoch (20. Mai) verständigten sich Vertreter der Städte, Ämter und Gemeinden im Rahmen einer kurzfristig durch die Kreisverwaltung anberaumten Beratung auf einen eigenen OSL-Weg.

 

OSL trifft abweichende Regelung

Dieser sieht vor, bereits ab der kommenden Woche möglichst vielen Kindern an fünf Tagen in der Woche den Zugang zur Kita zu gewähren. Möglich wird dies, indem die Kitas die in der Eindämmungsverordnung des Landes festgeschriebenen geltenden Orientierungsangaben für Gruppengrößen - in der Kita bis zu 10 und in der Krippe bis zu 6 Kinder - überschreiten dürfen. Die neue Grenze bilden die in der Betriebserlaubnis der jeweiligen Einrichtung festgelegten Gruppengrößen. Diese sehen maximal 18 Kinder in einem Raum im Alter über drei Jahren und bis zu 10 Kinder im Raum im Alter unter drei Jahren vor. Ein „Auffüllen“ der bereits bestehenden Gruppen der Notfallbetreuung ist möglich.

 

Eltern die ihr Kind in die Kita bringen wollen werden gebeten, einen formlosen Antrag auf Betreuung zu stellen und diesen in der Kita bzw. Standortkommune abzugeben. Darin enthalten sein sollten kurze Angaben zum Kind (Name), den Eltern (Namen) und dem benötigten Betreuungsumfang (Stunden pro Tag) sowie –grund (bspw. Berufstätigkeit). Die Kommunen vor Ort setzen sich für das weitere Verfahren mit den Trägern ins Benehmen.

 

Auch im Hinblick auf die Aufnahme der Kinder verständigten sich Landkreis und Kommunen auf ein einheitliches Vorgehen. So sollen zunächst Kinder berufstätiger Eltern sowie Vorschulkinder berücksichtigt werden. Eine sogenannte berufliche Systemrelevanz der Eltern spielt dabei keine Rolle. Erst im Anschluss können, insofern noch Plätze vorhanden, weitere Kinder aufgenommen werden.  

 

Für Kinder, die bereits die Notfallbetreuung in Anspruch genommen haben, bleibt der Anspruch im Rahmen des bisherigen Betreuungsumfanges wie bislang bestehen. Sie brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. 

 

Für Tagesmuttis und -Vatis in Brandenburg gelten derweil abweichende Regelungen. Sie dürfen ihre Tätigkeit wieder in vollem Umfang aufnehmen.

 

Aufnahmekapazitäten bleiben dennoch begrenzt

Trotz der neuen Regelung werden in OSL jedoch weiterhin nicht alle Kinder betreut werden können. Die Aufnahmekapazität der Einrichtungen bleibt, aufgrund des notwendigen Infektionsschutzes, auf ein gewisses Maß beschränkt. Das Land gibt den Kitas als Voraussetzung für den Betrieb vor, dass die Kinder innerhalb einer festen Gruppe betreut werden und die Regelungen des Rahmenhygieneplanes für Kindereinrichtungen einschließlich der Ergänzung „Infektions- und Arbeitsschutz in Kindereinrichtungen in Brandenburg in Zusammenhang mit dem Corona-Virus“ eingehalten werden. Unter anderem gilt: Kinder sollen durch feste Bezugspersonen in festen Räumen betreut werden. Kontakte zwischen den Gruppen sollten möglichst vermieden werden, auch in den Außenanlagen.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass auch in OSL in vereinzelten Einrichtungen Erzieher, die beispielsweise Risikogruppen angehören, nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen. In Kombination mit den bisherigen Vorgaben zu den Gruppengrößen gelangten zuletzt mehrere Kitas an ihre Kapazitätsgrenze.

 

Regelung vom Gesundheitsamt mitgetragen

„Immer mehr Eltern gehen auch in OSL nach beruflichen Einschränkungen nun wieder regulär ihrer Arbeit nach und haben daher eine berechtigte Erwartungshaltung auf eine Kitabetreuung. Hinzu kommt das wachsende Unverständnis für die Einschränkungen, denn in OSL verzeichnen wir glücklicherweise nur sehr wenig Fallzahlen im Hinblick auf COVID-19“, macht Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales im Landkreis OSL, deutlich.

 

„Mit dem heute abgestimmten einheitlichen Fahrplan für OSL wollen Landkreis und Kommunen möglichst viele Eltern entlasten, indem wir die Betreuung ihrer Kinder ermöglichen. Wenn auch, aufgrund der Vorgaben des Landes, sehr kurzfristig. Die Entscheidung ist mit dem Gesundheitsamt des Landkreises abgestimmt und wird entsprechend mitgetragen.“

 

Verständnis bei offenen Fragen

Die Träger und Tagespflegestellen wurden heute durch das Jugendamt des Landkreises per E-Mail über die Ergebnisse der Beratung mit den Kommunen und den einhergehenden Fahrplan für OSL informiert. Parallel liegt ein Schreiben auch den Kommunen vor. Die späte Bekanntgabe des Landes zu den konkreten Inhalten der geänderten Eindämmungsverordnung, der morgige Feiertag und das für viele bevorstehende lange Wochenende erschweren eine vollumfängliche Kommunikation in Richtung der Eltern und Kitas über die Regelungen im Hinblick auf die Kitabetreuung in OSL.

 

 „Es wird offene Fragen geben und auch weiterer Abstimmungen oder Einzelfallentscheidungen bedürfen. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Wochenbeginn der Einstieg in den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb aufgrund der erschwerten Bedingungen und der freien Tage nicht gleich reibungslos klappt. Wir freuen uns jedoch, dass es gelungen ist, eine einheitliche Regelung zu finden, die ganz im Sinne der Eltern getroffen wurde“, ergänzt er.

 

Eine offene Frage, die auch Eltern in OSL umtreibt, ist die der Elternbeiträge. Hierzu hat das Land entsprechende Regelungen angekündigt. Die Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona liegt bislang jedoch nur im Entwurf vor.

 

Auch, wann die Kitas in den sogenannten Regelbetrieb zurückkehren können, in dem die Rechtsansprüche aller Kinder erfüllt werden können, bleibt offen. Der Fahrplan hierzu wird seitens des Landes vorgegeben.